Ich muss wohl kaum über Zensur, die nicht stattfindet, und Denunziationsportale, die es nicht gibt, oder härtestes Vorgehen der Behörden auch gegen „Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ (was eine Umschreibung für das Wort „Meinung“ ist), referieren.
Inzwischen sind wir so weit, dass private, vom Staat bezahlte „Wahrheitswisser“ wie REspect nicht nur definieren, was als „Wahrheit“ zulässig ist, sondern von der Bundesnetzagentur auch mit der Macht ausgestattet sind, den Betreibern sozialer Netzwerke strafbewehrt vorzuschreiben, was dort von den Nutzern hineingeschrieben werden darf und was sofort zu löschen ist.
Für den Bürger stellt sich die Frage, was denn im Zweifelsfall nun stimmt. Eine Frage, die recht einfach zu beantworten ist:
Verboten wird immer nur die Wahrheit
Es ist folglich ganz einfach:
Immer, wenn nur eine Darstellung eines mehrdeutigen Themas existiert, handelt es sich um eine Lüge.