Vor ein paar Tagen unterhielt ich mich mit der KI meines Vertrauens darüber, ob Gerichte bei ihrer Urteilsfindung auch die Realität berücksichtigen müssen. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die Nichteinhaltung der politischen Klimavorgaben zukünftige Generationen so weit in ihren Menschenrechten schädigen würde, dass man auf die Menschenrechte der jetzt Lebenden scheißen kann.
Man muss sich alleine diese Urteil mal im Gehirn zergehen lassen: aufgrund der Vorhersagen von Modellen, die klammheimlich permanent geändert werden, um auch nur näherungsweise an die beobachtbare Realität anzuschließen, mehr als zweifelhafter Messmethoden, keinerlei Gewissheit, ob und was von den Vorhersagen eintrifft und – noch viel schlimmer – keinerlei Gewissheit, ob die Klimaschutzmaßnahmen überhaupt etwas bewirken, und wenn, was das ist, haben heute lebende Menschen auf ihre Grundrechte zu verzichten. Wobei die zukünftige Generation offenbar genau weiß, was sie davon zu halten hat: nach Studien erfolgt der erste Geschlechtsverkehr heute in höheren Alter als früher, was verständlich ist, denn wenn man weiß, dass man von der Zukunft ohnehin gefickt ist, hat der Rest auch Zeit.
Daran anknüpfend hat das Bundesverwaltungsgericht voll vom Staat finanzierten nichtstaatlichen Organisatione wie dem Abmahnverein DUH das Klagerecht eingeräumt, sollte irgendeine Maßnahme nach deren Ansicht nicht mit den klimapolitischen Vorgaben übereinstimmen. Das mal an einem Beispiel erklärt:
In einer Gemeinde besteht dringender Handlungsbedarf, neue Gasheizungen für Gebäude zu installieren, weil die alten kaputt sind und alternative Technik wie Wärmepumpen aus nachvollziehbaren technischen Gründen nicht in Frage kommen und andere Techniken erst in 10 Jahren zu erwarten sind. Die Gasheizungen entsprechen aber definitiv nicht den klimapolitischen Vorgaben und die DUH klagt. Was macht das zuständige Verwaltungsgericht? Es macht das, was im Gesetz steht, und verbietet den Bau der Heizung. Betroffene Schüler, Angestellte und Senioren dürfen sich zu Tode frieren – so will es das Gesetz.
Wenn im Gesetz steht, man dürfe Leute nicht mit einer Eisenstange erschlagen, und jemand verwendet einen Holzknüppel, müsste der folgerichtig freigesprochen werden. Nun, meinte die KI, es gäbe zwar das Rechtsprinzip der Verhältnismäßigkeit und die Richter würden vermutlich das Rechtsprinzip „man darf niemander erschlagen“ höher aufhängen und auch den Knüppelmörder zur Rechenschaft ziehen, aber verlassen sollte man sich besser nicht darauf. Und im Fall der Gasheizung gibt es gleich zwei Grundsatzurteile, und dann könne man mit Sicherheit davon ausgehen, dass ein einfaches VG die neue Heizung verbietet, Menschenleben hin oder her (schließlich sind die noch nicht tot, könnten es aber werden).
Mit anderen Worten: in Gesetzen und Verordnungen, beschlossen von der Spitze der geistigen Minderleister des Landes, kann der größte, gefährlichste und widersinnigste Unsinn drinstehen – er wird von Gerichten ohne jede Beachtung der Folgen durchgesetzt.
Kann doch nicht! mag mancher denken. Deshalb mal einige Beispiele, die das Gegenteil demonstrieren:
(1) In Braunschweig erhielt eine Frau ein Knöllchen über 20€ wegen Falschparkens in einer Zone mit Parkscheibenpflicht. Im Fenster lag zwar eine Parkscheibe, auch als solche gekennzeichnet und korrekt eingestellt, aber in Rosa. Begründung für das Knöllchen, vom Ordnungsamt der Stadt bestätigt: laut Verordnunge muss eine Parkscheibe in der Farbe RAL xyz (blau) und mit Schriftzeichen nach DIN abc versehen sein und ganz bestimmte Maße aufweisen. Bis auf RAL xyz war die rosa Scheibe völlig korrekt. Trotzdem 20€.
Man kann nur hoffen, dass die Schädel der Betroffenen – Knöllchenschreiber und Ordnungsamtsmitarbeiter – nicht aufplatzen. Der Gestank völlig verwesten gesunden Menschenverstandes würde vermutlich noch Hannover lahm legen.
(2) In Berlin (wo auch sonst) bekam ein Anwohner ebenfalls ein Knöllchen über 20€. Grund: er hatte auf die Windschutzscheibe eine Folie gelegt, um morgens sein Auto ohne aufwändige Taumaßnahmen benutzen zu können. Bei den derzeitigen Witterungsverhältnissen wohl eher ein Muss als ein Wäresinnvoll. Dabei wurde jedoch die Anwohnerparklizenz abgedeckt – Bußgeld.
Stellt sich die Frage, was passiert wäre, hätte er die Folien nicht aufgelegt und die Scheibe wäre morgens zugefroren oder zugeschneit gewesen und die Parklizenz damit ebenfalls unsichtbar. Auch in Berlin wäre es besser, die Mitarbeiter durch eine KI zu ersetzen, allerdings nicht durch eine aktuelle, sondern um eine mit dem technischen Stand von 1988. Vermutlich wäre selbst die mehrfach so intelligent wie die menschlichen Mitarbeiter.
(3) Um auch mal Gerichte zu Wort kommen zu lassen. Für angebliche Beleidigungen und Verwendung von NS-Kennzeichen ist man schnell mit 3.000 – 15.000 € dabei nebst mehrmonatiger Gefängnisstrafe. Statt jemanden zu beleidigen ist es ratsam, sein Auto oder sein Haus anzustecken, denn dann sind die Strafen deutlich geringer.
Eine Bande von Klimaterroristen der so genannten „letzten Generation“ hatte vor einiger Zeit Farbanschläge auf das Brandenburger Tor verübt. Schaden mehr als 100.000€ und alles konnte auch nicht entfernt werden. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte gegen die Täter Geldstrafen zwischen 1.200 € und 3.300 €. Na, wenn das keine Aufforderung ist, die Sache zu wiederholen (hier hat die Staatsanwaltschaft allerdings Berufung eingelegt; ob die vor der nächsten Instanz, in der noch mehr auf ihre Karriere bedachte Richterleinchen sitzen, mehr Chancen hat, darf aber durchaus bezweifelt werden).