Ein Dokument besonderer Bestialität hat sich der Deutsche Bundestag geleistet.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-de-eu-massnahmen-1134338
Genauer hiermit:

Humitäre Hilfe als Weg in den Knast
Es ist ja schon seit längerem so, dass der Staat nicht mehr an der maßvollen und verhältnismäßigen Durchsetzung von Gesetzen interessiert ist, sondern immer mehr zu existensvernichtenden Bußgeldern auf dem Verwaltungsweg greift, die auch ohne gerichtliche Handhabe eingetrieben werden. Angefangen von dem in Deutschland so beliebten Debanking ohne Angabe von Gründen, wobei das die Banken wohl in den wenigsten Fällen von sich aus machen, sondern auf Fingerzeige aus irgendwelchen Ämtern reagieren. Nicht ganz ohne Grund, denn kommen sie dem nicht nach, sitzt danach ein Haufen Bankmanager in Haft, wegen des Verdachts der Geldwäsche, ein Verdacht, den der Staat nicht näher belegen muss.
Besonders perfide die EU-Sanktionen, die inzwischen auch Einzelpersonen treffen. Diese werden in irgendeinem anonymen Büro von anonymen Verbrechern in Brüssel beschlossen und gelten ohne Begründung und ohne Möglichkeit des Rechtswegs. Formal zwar schon: der Betroffene kann sich an den Europarat wenden oder an den EUGH, letzterer kann aber die Sanktionen allenfalls rügen, aber nicht aufheben.
In Deutschland bekannt ist der Fall Drogu (nur einer von mehreren). Will der deutsche Journalist Hüseyin Droĝru überleben, muss er sich illegal helfen lassen: mit Nahrung, medizinischer Versorgung, Unterkunft und allem, was man benötigt. Denn seit Mai 2025 listet ihn die EU in ihrem 17. Russland-Sanktionspaket als „prorussischen Desinformanten“. Dabei hat er nicht einmal über den Krieg in der Ukraine berichtet. Nun sitzt der, anders als von der EU behauptet, ausschließlich deutsche Staatsbürger samt Frau und drei kleinen Kindern, darunter Zwillinge im Säuglingsalter, mittellos in Berlin. Seit zwei Wochen verweigern ihm der deutsche Staat und seine Bank sogar den Zugang zum absoluten Existenzminimum. Er könne seine Kinder seither „nicht mit dem Nötigsten wie Nahrung versorgen“, schrieb er kürzlich auf X. Die Weigerung liege wohl vor allem daran, dass es kein Gesetz gibt, das den Umgang mit Sanktionierten im eigenen Land regelt. Denn die EU-Repressionen laufen unter dem Label „außenpolitische Maßnahme“, was eigene Staatsbürger eigentlich ausschließt. Statt dies zu regeln, um den Tod Betroffener zu verhindern, hat der Bundestag jetzt die Repressionen gegen Unterstützer verschärft: Wer Droĝru hilft, dem drohen fünf bis zehn Jahre Haft.
Was wie ein gewöhnlicher, demokratischer Rechtsrahmen klingt, vom Bundestag verharmlosend „Harmonisierung“ (mit dem EU-Recht) genannt, kann allerdings auch jede Privatperson treffen, die einem Betroffenen hilft. Das erfährt man im Gesetzentwurf: Danach sind Verträge aller Art mit Sanktionierten, außerdem Honorare, Spenden, Zuwendungen mit Geld, Bedarfsgütern oder Dienstleistungen an Betroffene wie Droĝru strafbar. Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, für bis zu fünf Jahre im Gefängnis zu landen, in „besonders schweren Fällen“ bis zu zehn Jahre. Bezüglich verbotener „Dienstleistungen“ nennt der Gesetzentwurf zum Beispiel „die Erbringung einer Rechtsberatung“, den „Abschluss oder Fortführung eines Miet- oder Pachtvertrags“ oder eine „Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistung“, was auch Internetzugänge und die Telekommunikation betrifft. Mit anderen Worten: Vermieter müssen Betroffene fristlos auf die Straße setzen, Krankenkassen, Energie- und Telefongesellschaften sämtliche Verträge mit ihnen kündigen. Und mehr noch: Sogar Anwälten ist es unter Androhung einer Haftstrafe verboten, einen Sanktionierten rechtlich zu vertreten. Die „Kaltgestellten“ dürfen sich demnach nicht einmal juristisch verteidigen, auch wenn die Regierungsvertreter in diversen Bundespressekonferenzen ständig das Gegenteil behaupten. Um dem Ganzen die Krone aufzusetzen, werden im Gesetz auch ausdrücklich Amtsträger benannt: wenn das Sozialamt beschließt, aus humanitären Gründen Geld für die Beschaffung von Nahrungsmitteln oder für Unterbringung freizugeben, drohen auch diesen staatlichen Mitarbeitern Gefängnisstrafen, wenn es irgendwo weiter oben in der Bürokratie es für angemessen hält, Menschen auf offener Straße verhungern oder erfrieren zu lassen, um „ein Zeichen“ zu setzen.
Zensur, die es nicht gibt
Die große Zensurmaschine in den sozialen Netzwerken, als Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekannt, dürfte hinreichend bekann sein. Wenig bekannt sich die Abkömmlinge der alten Goebbelsschen Reichsschrifttumkammer, den Landesmedienanstalten (nicht Rundfunkanstalten). Diese wachen darüber, dass Journalisten bei der Verbreitung von Informationen nicht über das Ziel hinaus schießen. Wer beispielsweise eine Statistik eines Amtes zieht und diese kommentiert veröffentlicht, kann auf der Liste dieser Zensuranstalt landen: wenn man dort der Ansicht ist, dass die Zahlen falsch (also nicht im Sinne des Staates) interpretiert werden, ist eine existenzverichtende Strafe fällig:
https://www.achgut.com/artikel/das_sterben_der_presse_und_meinungsfreiheit
Plötzlich verschwunden
Daneben verschwinden auch immer mehr Menschen im Knast, aus dem nicht alle zurück kehren. Die Rollatorbande um den Prinzen Reuß ist ja bekannt; ihr wird der Prozess wegen „Spinnerei“ in sozialen Netzwerken gemacht. Und sie ist auch nur eine Gruppe, die wegen so etwas einsitzt.
https://www.achgut.com/artikel/wird_der_prozess_gegen_saechsische_separatisten_zur_justiz_farce
Ebenfalls Hopp genommen wurde eine Aktivistengruppe, die im Zeitraum 2014 – 2022 Hilfslieferungen in den Donbas organisiert hat. Das war damals zwar nicht gerne gesehen, aber völlig legal. Nun hat die Bundesanwaltschaft rückwirkend die Donbas-Oblaste zu terroristischen Vereinigungen erklärt und die Hilfeleistenden wegen Terrorismus eingesperrt. Nicht ganz unberechtigt unken ausländische Medien, dass auch dei Bereitstellung von Kindernahrung inzwischen in Deutschland als terroristischer Akt angesehen werden kann.
Das Grundgesetz ist tot. Für Sanktionierte gilt Art. 19(4) GG nicht mehr, weil es keinen Rechtsweg für sie gibt. Ob Verhungern oder Erfrieren mit Art. 1 GG vereinbar ist, mag jeder selbst entscheiden – für den Bundestag offenbar schon. Und auch der elementare Rechtsgrundsatz „nulla poena sine lege“ gilt nicht mehr: im Nachhinein kann inzwischen alles als Straftat ausgelegt werden, wenn es dem Staat in den Kram passt.