Die Sache mit den NS-Symbolen

Mit Strafverfahren nach §86a StGB wegen Verwendung und Verbreitung verfassungswidriger Symbole ist man in Deutschland schnell bei der Hand, Schwerpunkt NS-Symbolik. Allerdings steht das anscheinend unter einem ethnischen Vorbehalt: als Deutscher darf man das nicht, als Ukrainer ist das anscheinend kein Problem. Da darf man die passenden Uniformen tragen und sich sogar flächenfüllend mit solchen Symbolen tätowieren lassen. Bekannt ist das schon länger und es schreitet auch in der Regel anscheinend niemand ein, wenn hier solche Leute offen und öffentlich auftreten.

Das eigentliche G’schmäckle an der Sache ist, dass ukrainische Vereinigungen und Truppen, die dem fröhnen, von der deutschen Regierung mit Waffen versorgt werden. Das Geld geht zwar an die Ukraine insgesamt, aber an irgendwelchen Auflagen, die Extremisten mit zu versorgen, denkt man offensichtlich. Das wäre zwar nur zum Schein, aber noch nicht einmal den Schein wahrt man.

Als Friedensaktivist kann man auf solche pikanten Details hinweisen, beispielsweise durch Plakate, auf denen solche NS-Umtriebe dargestellt sind. Als reine Information, versteht sich. So geschehen durch eine Mahnwache der Organisation „Mütter gegen Krieg“ am 29.8.2022 in Berlin. Was postwendend eine deutsche Staatsanwaltschaft auf den Plan rief:

Die Anklage übernahm die Staatsanwaltschaft mit dem Kernargument, dass Protest der Angeklagten „prorussische Sichtweisen“ beinhaltete und im Zusammenhang mit dem „Angriffskrieg gegen die Ukraine“ nicht friedensfördernd sei.

Und natürlich wurde auch die Verwendung von NS-Symbolen in der Klage berücksichtigt. Wie man auf die Idee kommen kann, dass eine Dokumentation, wer und was da unterstützt wird und dass diese Unterstützung eindeutig dem deutschen Recht widerspricht, als Werbung für den Nationalsozialismus interpretiert werden kann, entzieht sich genauso meinem Verständnis wie die staatsanwaltliche Feststellung, dass die eindeutige Sichtbarkeit eines auf den rücken tätowierten Hakenkreuzes eine prorussische Sichtweise sein soll wie dass der Hinweise auf aktive Rassisten in einem Krieg nicht friedensfördern sein soll. Ein solche Verständnis entwickelte aber das Amtsgericht – wen wundert’s in diesem Land noch – und verurteilte die Plakatiererin am 24.11.2024 zu 1000 € Geldstrafe (also mehr als 2 Jahre später!).

Nicht beachtet wurde dabei die so genannte „Sozialklausel“. §86a StGB sieht nämlich keine Ausnahmen vor, was das Problem mit sich bringt, dass die Verwendung von etwas verboten wird, das man nicht darstellen darf, um darauf hinzuweisen, dass die Verwendung verboten ist oder – wie hier – die Verwendung lediglich dokumentiert und angeprangert wird. Die Rechtsprechung war also gezwungen, die Bräsigkeit des Gesetzgebers auszugleichen:

Die „Sozialklausel“ ist kein offizieller Begriff, aber im Zusammenhang mit § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) bezieht sie sich auf die Ausnahmen vom Verbot, die in der Rechtsprechung entwickelt wurden, um dem Schutzzweck der Vorschrift Rechnung zu tragen. Diese Ausnahmen betreffen die Verwendung der Kennzeichen in Fällen der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Kunst, der Wissenschaft, der Forschung oder der Berichterstattung über Ereignisse der Zeitgeschichte oder Geschichte. Wenn die Verwendung also eindeutig der Bekämpfung der verfassungsfeindlichen Ideologie dient, ist sie nicht strafbar.

Im Grunde glatte Rechtsbeugung durch das Gericht, das nach §15 StGB den Vorsatz bei einer Verurteilung nachweisen muss. Jetzt, wieder ein Jahr später, wurde das Urteil in der Berufung aufgehoben. Ganze drei Jahre hat es gedauert, bis die deutsche Gerichtsbarkeit in der Lage war, Offensichtliches – nämlich einen berechtigten Protest dagegen, welches Gedankengut mit deutschen Steuergeldern gefördert wird – zu bestätigen. Das Ziel ist damit erreicht: die Meinungsfreiheit ist bestätigt und gleichzeitig Leute, die sie wahnehmen wollen, gezielt und nachhaltig gewarnt, das zu versuchen.

Bleibt noch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft nun in Revision gehen wird.

Ein Gedanke zu „Die Sache mit den NS-Symbolen

  1. Die Beurteilung einer vollkommen identischen Symbolik jedoch mit zweierlei Bewertung, das hat schon etwas. Ich habe am 04.11.2025 einen netten Brief der Polizei aus Aurich erhalten in der man mich nun auffordert, in der kommenden Woche eben wegen einer solch vermuteten „Straftat“ bei ihnen zu erscheinen. Der „Tatvorwurf“ soll aus 2023 sein und, eben in dieser Zeit wurden von mir aufgestellte Transparente gegen die Impfung und anderer mir höchst unangenehmer Entwicklungen in unserem Land von einer fröhlich Antifa Type mittels Hakenkreuzen und anderer Syymbolik verziert! Die Polizei erschien, „entfernen sie diese Nazisymbole“ was ich getan habe doch 2 Tage darauf standen sie erneut vor der Tür mit der Erklärung, das sei nicht genug entfernt.Um jetzt noch das böse Symbol erkennen zu können musste man forschen aber sie wurden barsch und forderten ich müsse dies unverzüglich erledigen der Staatsanwalt fordere dies. Ich hatte dann auch noch den Götz ausrichten lassen denn ich werde geschädigt jedoch wie der Täter behandelt und das kann ich mal überhaupt nicht leiden. Meine schon erfolgte Anzeige gegen den Täter das interessierte wenig obwohl dieser sogar schon beim Diebstahl von Schildern abgelichtet wurde mit dem üblichen Brieflein „konnte nicht ermittelt blah blah blah. Man drohte und ich habe vorgeschlagen wenn man so erpischt sei dann möge man es doch selbst tun was die 3 Beamten dann, auch getan haben. Jetzt bin ich gespannt was man mir versucht vorzuwerfen denn eine „Staatsanwältin“ hat sich schon in einer von mir gestellten Strafanzeige wegen übelster Beleidigungen quer gestellt und mir geschrieben, in diesem Fall wäre dies nicht im Interesse des Staates und somit müsse ich eine Privatklage einreichen! Dieses Land ist wahrlich am ENDE und wir werden nun versuchen dieser ehemaligen Heimat den Rücken zu kehren, mal schauen wie es klappt?

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