… sollte man das abstellen. In der Regel ist das ganz einfach, denn es gibt Regeln (Gesetze), wie etwas laufen sollte, Regeln, was zu tun ist, wenn man sich nicht daran hält, inklusive. Das wäre die pragmatische Vorgehensweise. Es gibt aber auch die wokistanische (deutsche) Methode:
Man erklärt kurzerhand das, was schief läuft, für legal und bestraft die Opfer.
Kostprobe der Methode? Messerstechereien, Vergewaltigungen und Gewaltverbrechen nehmen zu, statistisch weit überproportional verübt von gewissen Leuten, die hier nach den vorher geltenden Regeln mehr oder weniger nichts zu suchen haben. Die normalen Regeln sehen eine Bestrafung und Ausschaffung vor.
Im wokistanischen System erklärt man Messerstechen, Vergewaltigen und Gewaltverbrechern kurzerhand zu „unveräußerlichen Menschenrechten“, womit alles legal ist und man als Menschenrechtler dafür sorgen kann, dass ungehindert weitere Kreaturen dieser Art ins Land kommen, und zwar sowohl aktiv (also durch eigene Anreise) als auch passiv (auf Kosten der Opfer hier hin gekarrt). Um zu verhindern, dass Hiesige sich wehren und damit die Ausübung der unveräußerlichen Menschenrechte, also das Messerstechen, Vergewaltigen und Gewaltverbrechern, verhindern, werden diese komplett entwaffnet. Wer sich dennoch wehrt, wird ignoriert oder gar bestraft, wenn er die aktive Ausübung der unveräußerlichen Menschenrechte der anderen behindert hat. Wessen Tochter dabei drauf geht oder für ihr Leben geschädigt wird, der darf sich obendrein noch der Häme der Qualitätsjournutten ausgesetzt sehen. „Es ist natürlich unverzeihlich, wenn ein Mord geschieht, aber was haben diese Mädchen auch mitten in der Nacht auf der Straße zu suchen?“ – dürfte ungefähr der Diktus sein, den man von einer Dunja Halali oder einem Tewessen zu hören bekommt.
Auch juristisch ist das leicht abzusichern. Nach dem islamischen IS-Recht haben Frauen keine Rechte. Punkt! Und wenn im GG steht, „Männer und Frauen sind vor dem Gesetz gleich„, so ist das keinesweg ein Widerspruch. Wie jeder halbwegs woke Staatsjurist umgehend bestätigen wird, steht im Grundgesetz nämlich nicht, dass für Frauen und Männer die gleichen Gesetze gelten, nur dass sie vor dem jeweiligen Gesetz gleich sind.
Wie überhaupt die Kompliziertheit von Gesetzen leicht aufzulösen ist. Ein Gesetz soll eine bestimmte Sache im Grundsatz regeln, wozu normalerweise der recht kurze § 1 des Gesetzes genügt. Die weiteren, viele Seiten umfassenden §§ des Gesetzes dienen lediglich dazu, möglichst alle Möglichkeiten zu umfassen, sich nicht an § 1 halten zu müssen, und um das wirklich hieb- und stichfest machen zu können, bedarf es eben eines Jura-Studiums. Nicht das Gesetz zählt, sondern wie man es umgeht.