Handypflicht beim Einkauf kommt!

Immer mehr wird das Handy zum Universalinstrument für die Abwicklung des täglichen Lebens. Die Bezahlfunktion ist ja bekannt und wird von vielen auch genutzt.

Nun soll im Rahmen der Wehrertüchtigung (geplant ist ja ein Wehretat von 3-5% des BIP, also ca. 200 Mrd.€/Jahr) das Handy eine tragende Finanzierungsrolle übernehmen. Beim Einkauf soll der Ladezustand des Handys an das Kassensystem gemeldet und als Maßzahl für die Mehrwertsteuer verwendet werden. Bei einem Einkauf von Waren im Wert von 55,56 € wären dann bei einem Ladezustand von 82% 101,11 € zu zahlen. Um Missbrauch einzudämmen, würden nicht mitgeführte oder leere Handys mit einem Ladezustand von 119% bewertet und Ladezustände unter 19% auf 19% aufgerundet.

Ein entsprechendes Gesetz soll unmittelbar nach der Wahl verabschiedet werden. Bundespräsident Steinmeier hat bereits angekündigt, ev. Gerichtsurteile gegen eine zu hohe Besteuerung umgehend zu annulieren.