Naive Bürger des Landes Schland meinen immer noch, Recht würde in irgendwelchen Gesetzen festgeschrieben. Formal mag das fallweise so sein, wobei dann immer noch das Gesetz, das beachtet wird, frei ausgewählt werden kann, wenn es mehrere Optionen gibt. In Vollendung wird die feste Definition von Recht mit beliebigem Angelpunkt von den Spitzen des Landes Schland vorgeführt.
1) Geräte als Bomben. Gestern berichtete ich über die unterschiedslose terroristische Verwendung von zu Bomben modifizierten elektronischen Geräten durch die Israelis. Der Journalist Florian Warweg hat die Vertreterin der Bunteregierung auf der Bummsfressekonferenz gefragt, ob die Tat als solche als Terrorismus eingeschätzt wird (von Israel war an der Stelle noch nicht die Rede).
Antwort: „Dazu liegen der Bunteregierung nicht hinreichend viele eigene Erkenntnisse vor.“
Das könnte von Radio Eriwan stammen: „Im Prinzip schon, aber wenn es die Israelis gewesen sein sollten, ist das natürlich in Ordnung und kein Terrorismus.“ Im Prinzip nur konsequent, denn schließlich interessiert sich hier seit Monaten niemand mehr über den fortgesetzten Völkermord der Israelis an den Palästinensern (zumindest sehen das die meisten Nationen de Welt und der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag so).
2) NS-Rechtsprechung. Art. 1 + 2 GG definieren sehr weit reichende persönliche Menschenrechte. Seit Corona gelten die bekanntlich nicht mehr: das BVerfG und das BVG haben nicht nur die staatlichen Foltermaßnahmen der Corona-Maßnahmen abgesegnet, sondern auch die berufsbezogenen Impfzwänge (mit der Aussicht, dass Ähnliches auch in Klimafragen kommen wird).
Die rechtliche Begründung läuft darauf hinaus, dass ein „gesunder Volkskörper“ Vorrang vor dem Einzelnen hat. Das ist aber 1:1 NS-Recht, auf die Spitze getrieben mit den Nürnberger Rassegesetzen. Höchste deutsche Gerichte wenden dieses Recht aus einer anderen Zeit an und schrecken auch nicht davor zurück, Urteile des Reichsgerichtes aus dem Jahr 1940 zu zitieren.
3) Überschreiben von Gesetzen. Prügelstrafe ist bekanntlich verboten. Nehmen wir einmal an, ein Betrieb schließt eine Mitarbeitervereinbarung, nach der Mitarbeiter, die ihr Leistungssoll nicht erfüllen, am Ende der Woche öffentlich ausgepeitscht werden. Hat das Bestand?
Vielleicht nicht dieser spezielle Fall, aber im Prinzip ja: das hat Bestand vor höchsten deutschen Gerichten.
So gibt es für den Schländischen Bummeltag geltende Rechtsnormen, nach denen den Fraktionen verbindlich bestimmte Ämter zustehen, beispielsweise als Präsident (und damit als Sitzungsleiter) oder aus Ausschussvorsitzer (und damit auch mit gewissem Einfluss auf die Geschäfte). Ein wenig kompliziert wird es dadurch, dass die Kandidaten gewählt werden müssen (meist bewerben sich mehrere), aber letztlich muss es so laufen, wie es überall, wo es um Paritäten geht, läuft: sieht ein Gesetz eine bestimmte Frauenquote vor, besetzt wurden jedoch bislang nur Männer, so ist der letzte Posten zwangsweise mit einer Frau zu besetzen, wie ungeeignet diese auch sein mag. Gerichte haben Ähnliches in der Vergangenheit häufiger durchgesetzt.
Nicht im Schländischen Bummeltag, in dem der AfD beide Posten vorenthalten werden. Das BVerfG hat einstimmig (!) beschlossen: „JA, der AfD stehen diese Positionen rechtlich zu. Aber wenn ihre Kandidaten nicht gewählt werden, hat die Partei eben Pech gehabt. Ist halt so!“
Das BVerfG hat gute Aussichten, den Papst als überflüssigste Institution der Welt zu überrunden.
4) Gewalt vor Recht. Wer Bahn fährt, braucht bekanntlich eine Fahrkarte.
Neuerdings genügen aber auch Fäuste und Messer. Ganz offiziell haben die Schaffner auf bestimmten Strecken die Erlaubnis, bestimmte Personengruppen nicht zu kontrollieren und sich in Abteilen zu verschanzen, bis die „Kunden“ den Zug wieder verlassen haben.
5) Personenbezogenes Recht. Es spielt auch eine Rolle, wer etwas sagt. Parolen wie „Impfen macht frei“ wurden in der Corona-Zeit vom öffentlich-rechtlichen Schundfunk und auch von ranghohen Politikern verwendet – ohne Folgen. Der Musiker Manfred Keller meinte, dies in einer Karrikatur in einem sozialen Netzwerk zitieren zu dürfen. Plötzlich erinnerten sich Staatsanwälte und Richter daran, dass der Spruch in der Form „Arbeit macht frei“ das Portal eines Konzentrationslagers verziert hat und erkannten in mehreren Instanzen auf Volksverhetzung (spielte sich in Bayern ab; nach meinen Erfahrungen mit der bayerischen Justiz war das zu erwarten). Seit 27 Monaten liegt die Sache nun beim BVerfG. Immerhin haben die sich bislang nicht ohne Begründung einfach verweigert, aber eine Entscheidung gibt es anscheinen auch nicht.