Und wenn man nicht unterschreibt?

Es ist eine gängige Masche, den Leuten bei allen passenden und unpassenden Gelegenheiten Formulare vorzulegen, die sie unterschreiben sollen. Meist gepaart mit Einwilligungen in eine elektronische Datenverarbeitung, wie immer die schließlich auch aussehen mag.

Aktuell flatterte ein Schreiben der privaten KV ins Haus mit einem Antrag, eine elektronische Krankenversicherungsnummer (die staatlich ist und mit der KV nichts zu tun hat) für uns zu beantragen, nebst einer Einwilligungserklärung in die damit verbundene elektronische Datenverarbeitung. Vermutlich ist man als Versicherter in der privaten KV ohnehin als Letzter dran und in der gesetzlichen KV ist bereits alles gelaufen. Formuliert ist das alles natürlich so, als wäre das freiwillig. Keine Ankündigung von Konsequenzen, wenn man die Unterschrift verweigert. Also gab es darauf die passende Antwort:

Wir sind nicht daran interessiert, einem System beizutreten, dessen Missbrauch durch die Politik derzeit noch nicht einmal ansatzweise zu überschauen ist. Wir lehnen daher ab.

Es ist zu überlegen, ob man seine Unterschrift gerade gegenüber staatlichen Stellen nicht in einem sehr viel weiteren Umfang verweigert. Zumal der Trend ohnehin dahin geht, sie gar nicht mehr zu benötigen: bei der elektronischen Steuererklärung genügt das Zertifikat und langsam überlege ich mir, ob es sinnvoll war, darauf einzugehen, auch wenn es heißt, dass „das Fomular xxxxx nur elektronisch eingereicht werden kann“. Zum Teufel, dann bekommen sie es eben nicht, basta!

Vielleicht sollte man stets ein paar Formblätter mit sich führen, auf denen steht:

Hiermit bescheinige ich, dass ich das Dokument ….. , mir vorgelegt durch ….. am …., nicht unterschrieben habe und eine Unterschrift verweigere.

Zumindest müssen sie dann erst einmal hinter einem herlaufen, wenn es mit der Unterschrift eine besondere Bewandtnis hat.