Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
Der Text ist ziemlich eindeutig, oder? Es wird nicht nur definiert, was verfassungswidrig ist, es wird auch gleich in der Verfassung eine Strafe zur Auflage gemacht, was für Verfassungsartikel eher eine Ausnahme ist.
Während die Räder der deutschen Gesinnungsjustiz rotglühend heiß laufen, wenn jemand auf den stark erhöhten BMI einer Politikernden hinweist oder anmerkt, dass die Erfolglosigkeit einer Kinderbuchautorenschaft auch im Ministeramt fortsetzbar ist, kann sie keinerlei Konflikt mit dem Grundgesetz erkennen, wenn reichweitenstarke und einflussreiche Politiker öffentlich Angriffshandlungen gegen ein anderes Land befürworten, ja geradezu fordern (Staatsanwaltschaft Bonn und Generalstaatsanwaltschaft Köln).
Daraus sollte man wohl schließen, dass nichts einem gesunden Rechtsverständnis abträglicher ist als ein juristisches Studium. Offenbar vermittelt es das Werkzeug „Jurastudium (=Rechtsverdrehen)“, einen Amtseid auf die Verfassung nach Bedarf auch als persönlichen Eid auf einen politischen Führer zu betrachten und den Rest zu vergessen. Als Beamter eher seydlitzscher Tradition („Sire, ich bin der Krone verpflichtet, nicht Eurer Person“ zu Friedrich d.Gr. nach Verweigerung direkter Befehle) steht man vor dem Dilemma, ob man diese heutigen Opportunisten eher bedauern oder verachten soll.
Was so ein juristisches Studium alles anrichten kann, sieht man auch im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg. Da werden munter Vermögenswerte „eingefroren“, was an sich schon mehr als grenzwertig ist, wenn private Vermögen alleine aus dem Grund betroffen sind, weil der Inhaber eine bestimmte Staatsbürgerschaft besitzt. Stellen Sie sich vor, bei einer Reise in ein anderes Land nimmt man Ihnen alle Besitztümer weg, die Sie bei sich tragen, mit der Begründung, dass eine Annalena Baerbock deutsche Außenministerin ist! Aber selbst da machen die Juristen nicht Halt und suchen „Rechtsgründe“, um die eingefrorenen Werte zu enteignen – und finden sie auch. Der Unterschied zwischen Recht und skrupellosem Diebstahl heißt „Jurastudium“.
Zurück zur heiß laufenden Gesinnungsjustiz: den ersten Rang im Anzeigenspiel hat inzwischen Robert Habeck von FDP-StraZi übernommen. Der Ärmste wird in sozialen Medien mies angemacht, wobei wohl auch Formulierungen dabei sind, die man als Bedrohung ansehen kann. Während Merkel noch darüber hinweg ging und die Staatsanwälte nicht eingriffen (Bedrohung ist ein Offizialdelikt und bedarf keiner Strafanzeige; die Kenntnis bei den Behörden genügt für eine Verfolgung), gibt sich Habeck mimosenhafter und es laufen nach Berichten nun ca. 700 Verfahren aufgrund seiner Anzeigen. Da passiert nun jede Menge außer einer einzigen Sache: Habeck könnte sich ja mal fragen, welchen Grund es für seine Beliebtheit eigentlich gibt, und die Ursachen abstellen.
Der Grund ist ziemlich einfach zu ermitteln: nach Umfragen der DIHK waren 2022 noch ca. 20% der Unternehmen der Ansicht, mittel- und langfristig in Schland keine wirkliche Perspektive mehr zu haben, waren es 2023 schon 38% und heute, 2024, ist der Anteil auf fast 60% gestiegen. Verantwortlich ist die idiotische ideologische Wirtschaftspolitik, die betrieben wird. Große Teile der 60% der Betriebe orientieren sich bereits anders, was i.d.R. einige Zeit dauert. Mit einiger Zeit werden dann aber aus den 60% Abwandernden auch 60% Arbeitslose. Anders prognostiziert: wenn es nicht gelingt, einem Habeck und einer irrsinnigen EU-Bürokratie unter Flinten-Uschi nicht bald das Handwerk zu legen, wird Schland in absehbarer Zeit in weiten Teilen einer brasilianischen Favela oder einem Slum in Kalkutta gleichen.
Und noch ein juristischer Vorfall: so will der Verfassungsschmutz im Falle einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland die Behörden des Bundesland isolieren, d.h. sie sollen keinen Zugang mehr zu Informationen auf höherer Ebene erhalten. Selbst für Juristen scheint das recht abenteuerlich und schlecht durchsetzbar zu sein.
Wenn man mal spekulieren will: ein Grund könnte sein, dass so natürlich auch offenbar werden könnte, welche Spielchen der Verfassungsschmutz wirklich treibt. Ich könnte mir aber auch ein wesentlich zentraleres Problem für die Hampelregierenden vorstellen: die Opposition könnte so an gesicherte Erkenntnisse gelangen, was wirklich mit Northstream II passiert ist. Und dann könnte es eng werden bezüglich Landesverrat und ähnlichem, wenn mit einer neuen Regierung auch der Amtseid der Staatsjuristen von einer politischen Führungsperson auf eine andere umgewidmet wird.