Über die Berechenbarkeit der Justiz

Wenn man es früher mit der Inquisition(sjustiz) zu tun bekam, war das Ergebnis sehr vorhersehbar. Der Grund war meist eine anonyme Beschuldigung, der nachgegangen wurde, völlig egal, wie irrational und unlogisch die Beschuldigung auch gewesen sein mag. Nachgegangen bedeutet, es wurde ein Inquisitionsprozess eingeleitet – Voruntersuchungen und Prüfungen gab es in der Regel nicht.

Das Prozessgeschehen war sehr überschaubar: Belastungsbeweise wurden ohne wenn und aber akzeptiert, Entlastungsbeweise des Beschuldigten ohne wenn und aber nicht zugelassen.

Der Prozessverlauf und sein Ergebnis waren ebenfalls sehr gut vorhersehbar: der Beschuldigte wurde befragt, wobei die Befragung immer peinlicher wurde. Peinlich bedeutet hier nicht, dass dem Beschuldigten peinliche Fragen gestellt wurden, sondern es wurden immer die gleichen Fragen gestellt, wobei die damit verbundene körperliche Pein durch Folterungen aller Art immer heftiger wurde. Fragen waren es eigentlich auch nicht: der Beschuldigte sollte gefälligst gestehen, dass er ein Ketzer ist, und die Ausführung gewisser Praktiken, die ihm der Inquisitor mehr oder weniger vorlas, nacherzählen.¹⁾

Gestand der Delinquent, war der Ketzer des Todes.

Verstarb er während der Folter, war er ein Ketzer und des Todes (was schon erledigt war).

Widerstand er der Folter, kam es zu „Gottesurteilen“, in dem der Delinquent etwa in einen Sack eingenäht und in einen See oder Fluss geworfen wurde. Soff er ab und ertrank, war seine Unschuld bewiesen, aber gleichzeitig dafür gesorgt, dass er später nie wieder in den Verdacht der Ketzerei kommen konnte.

Überlebte er die Probe, war er der Ketzerei schuldig und des Todes.

Zusammengefasst: wenn man es mit der Inquisition zu tun bekam, war man tot, weil Prozesse immer mit dem Tod endeten. Abgesehen vom Ertrinken war allenfalls noch die Variante drin, dass man seine Ketzerei bereute: Ketzer wurden unter Missachtung des Klimas grundsätzlich verbrannt, bereuende Ketzer aber vor dem Anzünden des Scheiterhaufens gnädigerweise erdrosselt.

Nebenbei: der Inquisitor machte sich die Finger nur am Geld des Ketzers schmutzig, nicht aber bei seinem Tod. Dazu wurde der nämlich der weltlichen Justiz überstellt, die allerdings das Urteil nur noch auszuführen hatte.


Heute ist die Justiz natürlich über solche Vorgehensweisen hinaus gekommen und vielfältiger geworden: zwar ist immer noch die anonyme Anschuldigung für das Zustandekommen eines wesentlichen Teils der Prozesse verantwortlich, aber heute wird intensiv geprüft, bevor der Prozess beginnt. Das Ergebnis steht allerdings auch schon vorher fest.

Geprüft wird nicht die vermeintliche Tat – wo kämen wir da denn hin? Geprüft werden heute die Gesinnung und die Ethnie des Beschuldigten.

Hat der Beschuldigte die falsche Gesinnung (Rechts!) oder die falsche Ethnie (Biodeutscher), wird ähnlich wie oben verfahren: Belastungsbeweise werden grundsätzlich ohne wenn und aber akzeptiert, Entlastungsbeweise ohne wenn und aber nicht zur Kenntnis genommen. Um die Sache zu vereinfachen, wird auf eine peinliche Befragung verzichtet und der Beschuldigte ist grundsätzlich schuldig, Strafmaß mehr oder weniger beliebig.

Hat der Beschuldigte die richtige Gesinnung (Grün!) oder die richtige Ethnie (Ausländer), ist es genau anders herum: Entlastungsbeweise werden ohne wenn und aber akzeptiert, Belastungsbeweise ohne wenn und aber abgelehnt, sofern eine hinterlassene Leiche nicht schon zum Himmel stinkt. Der Beschuldigte ist auf jeden Fall so unschuldig wie möglich.

Deutsche Gesinnungsjustiz heute – leicht berechenbar, wenn man auf Gesinnung und Ethnie schaut. Man darf nur nicht den Fehler machen, in Gesetzbücher zu schauen, dann wird alles so unübersichtlich wie möglich.

Beispiele dazu:

https://www.epochtimes.de/politik/hoecke-urteile-unverhaeltnismaessig-oder-richtig-a4767511.html


¹⁾ Oft ging es darum, dass einer schwarzen Katze in der Nacht wiederholt das Arschloch geküsst wurde, eine Praxis, die man möglicherweise heute noch bei extremen Katzenfreunden wieder findet.