Nach Art. 26 GG ist Hetze zum Krieg strafbar. Nach §130 StGB ist ein Eintreten für die Beendigung von Kriegen in den Augen der deutschen Justiz als Volksverhetzung strafbar.
Nach Art. 26 GG ist Hetze zum Krieg strafbar. Nach §130 StGB ist ein Eintreten für die Beendigung von Kriegen in den Augen der deutschen Justiz als Volksverhetzung strafbar.