Mir reicht es mit der Übergriffigkeit des Staates, die darauf ausgelegt ist, Kritiker einzuschüchtern. Das mag bei vielen gelingen, es gibt auch auch Leute, die das nur härter macht, z.B. Paul Brandenburger oder Markus Krall. Wenn sie uns ruhig stellen möchten, müssen sie schon voll auf Stalinismus schalten: von der Straße in einen Keller zerren, Genickschuss und in einer Grube im Wald verbuddeln.
Ich werde das Eine oder Andere hier veröffentlichen. Es soll ruhig jeder sehen, was hier im Staat abläuft. Hier ein Beispiel, wie die gesinnungstreuen Strafverfolger arbeiten:
Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich endete ein weiteres Strafverfahren gegen mich, an dessen Zustandekommen KHK … treibend beteiligt war, ebenfalls mit einem Freispruch vor dem AG … (Strafverfahren … wegen Bedrohung des MdB … von der Partei „Die Grünen“). Ich gehe davon aus, dass Sie auf die Fallakten zurückgreifen können und halte meine Begründung daher kurz.
Im Januar 2022 hatte ich eine Email-Auseinandersetzung mit MdB … bezüglich des damals anstehenden Beschlusses eines allgemeinen Impfzwangs. Die von mir gewählten Worte waren deutlich, aber im zulässigen Rahmen der (immer noch bestehenden?) Meinungsfreiheit.
Im Januar 2023, also ein ganzes Jahr später, erhielt ich einen Anhörungsbogen durch KHK … mit der Beschuldigung, MdB … bedroht zu haben. Ich ging damals davon aus, dass die Strafanzeige durch MdB … erfolgte und die Verzögerung aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens bei der politischen Verfolgung von Regierungskritikern entstanden ist. Dem war nicht so.
Da grundsätzlich alle Verfahren, in denen Politiker als Opfer auftreten, von den politischen Spezialstaatsanwaltschaften jedes Bundeslandes (für NDS PStA Göttingen) mit einem Strafbefehl abgeschlossen werden, kam es auch hier durch meinen Einspruch zu einer Gerichtsverhandlung, an deren Ende ich frei gesprochen wurde. Das Verfahren eröffnete mir durch Akteneinsicht den eigentlichen Grund für die Verspätung.
Außer MdB … und mir war im Januar 2022 auch das BKA involviert, das für den Personenschutz der MdB zuständig ist. Als solches hat es bei Offizialdelikten wie einer Bedrohung unmittelbar und ohne Beteiligung des Bedrohten einzuschreiten und ist auch über Strafanzeigen des Bedrohten selbst informiert, da diese Auswirkungen auf den Personenschutz haben können. Jedoch konnte weder das BKA im Emailverkehr eine tatsächlich ernst zu nehmende justiziable Bedrohung ausmachen noch hat MdB … in irgendeiner Form reagiert (Beleidigung, Bedrohung, …). Man darf wohl sagen: wenn der Personenschutz schon nicht reagiert, ist eine akute Bedrohungslage nicht vorhanden.
Gleichwohl sammelt das BKA Hintergrundinformationen, um auf mögliche zukünftige Bedrohungen vorbereitet zu sein. Eine solche Informationsanfrage landete im November 2022, also 10 Monate später und damit äußerst niederpriorig, auf dem Schreibtisch von KHK …. Dabei wurde KHK … der Emailinhalt bekannt gemacht, aber wiederum bestätigt, dass das BKA keinen weiteren Handlungsanlass sieht.
Nun darf KHK … ja durchaus der Ansicht sein, dass der Emailtext doch eine Bedrohung darstellt. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, hätte die Weitergabe des Verdachts an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Prüfung genügt, aber da bereits das BKA keine ernst zu nehmende Bedrohung erkannt hat und der MdB untätig blieb, hätte das wohl kaum Aussichten auf weitere Verfolgung gehabt.
Wie aus den Akten hervorgeht, hat KHK … statt dessen MdB … angerufen und diesen, der die Angelegenheit längst vergessen hatte, zur Erstattung einer Anzeige mit 10 Monaten Verzögerung in irgendeiner Form überredet. Die Anzeige erfolgte per Email direkt an KHK …. Hier stellt sich die Frage, weshalb KHK … unbedingt eine Strafanzeige durch MdB … erwirken wollte. Für ein Offizialdelikt ist eine Mitwirkung des Opfers zwar hilfreich, aber völlig unnötig. Als einzige logische Erklärung bleibt, dass eine direkte Anzeige die einzige Möglichkeit für KHK … war, nach dem Abwinken durch das BKA zu einem „Fall“ zu kommen.
Nach Aktenlage war man sich KHK … anscheinend nicht sicher, wohin die Reise in diesem „Fall“ eigentlich gehen sollte. So ist in den Akten eine Telefonnotiz zwischen KHK … und der ersten Staatsanwältin in … vermerkt, in der über das Verfahrenshindernis verstrichener Antragsfristen diskutiert wurde. Das macht nun juristisch keinerlei Sinn mehr, es sei denn, im Telefonat zwischen KHK … und der 1. Staatsanwältin ist nicht über das Offizialdelikt „Bedrohung“, sondern über ein Antragsdelikt wie „Beleidigung“ seitens des MdB … gesprochen worden. Was hat KHK … da mit der StA besprochen? Hatte er Bedenken, mit einer Bedrohung doch über das Ziel hinaus zu schießen und zu spät erkannt, dass ein Antragsdelikt nicht mehr verfolgbar war?
So weit die Kurzdarstellung des Verfahrensbeginns. Die Akten ging anschließend an die Staatsanwaltschaft …, die, so vermute ich, den Fall wohl eingestellt hätte, aber aufgrund interner Dienstanweisungen des Justizministerium den Fall nach Göttingen weiterreichen musste, da ein Politiker involviert war (solche Dienstanweisungen sind mir aus anderen Bundesländern bekannt, dürften also auch auf NDS zutreffen). Auf diesem Weg – die PStA stellen keine Fälle ein, wie man auf deren Internetseiten indirekt erfahren kann, sondern ziehen sie bis zum Strafbefehl durch – landete das Verfahren wieder auf dem Schreibtisch von KHK … und schließlich vor dem AG …, wo der zuständige Strafrichter im Hauptverfahren feststellte, dass „ein vernünftig denkender neutraler Beobachter eine Bedrohung nicht ernsthaft in Erwägung ziehen kann“.
Aus dem Ablauf des Verfahrensaufbaus und dem juristisch widersprüchlichen Durcheinander von Handlungen, die Offizialdelikte und Antragsdelikte miteinander vermischen, lässt sich nur der Schluss ziehen, dass KHK … vorsätzlich ein Strafverfahren gegen mich konstruiert hat. Er hat dabei auch nicht gezögert, den Bundestagsabgeordneten … in diese Intrige einzubinden und zu einer verspäteten Anzeige aufzuhetzen, da dies die einzige Möglichkeit war, tatsächlich auch ein Ermittlungsverfahren bzw. Strafverfahren einzuleiten.
Ich sehe dadurch den Straftatbestand des §344 StGB für erfüllt an und erstatte Strafanzeige.
Ich bitte, über den Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.
Gilbert Brands
PS. Mein erster „amtlicher“ Kontakt mit KHK … fand im Frühjahr 2020 statt, als er anlässlich einer Beleidigungsklage versuchte, auf rechtswidrige Weise telefonisch ein Geständnis zu erwirken („Sie haben jemanden beleidigt. Sie wissen schon, wer gemeint ist und was Sie gesagt haben. Sie können das ruhig zugeben.“). Weder erfolgte eine Rechtsbelehrung noch eine Konfrontation mit der angeblichen Tat. Erst nach meiner strikten Weigerung, am Telefon etwas zu sagen, wies KHK … auf das Aussageverweigerungsrecht hin. Das Verfahren wurde später eingestellt.
In einem zweiten Verfahren, dessen Wurzeln ebenfalls im Januar 2022 liegen und das mit einem Freispruch vor dem AG … geendet hat, hat KHK … in seinen „Ermittlungsbemühungen“ die gebotene Neutralität so weit verlassen, dass ich mich veranlasst sah, eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der PD … einzureichen. Das Verfahren hängt zum Zeitpunkt der Erstattung dieser Anzeige noch an.
Dies erweckt den Eindruck, dass KHK … Beschuldigte, die er für schuldig hält, auch zu solchen machen versucht. Mit dem Neutralitätsgebot nach $160 StPO ist ein solches Verhalten von Ermittlungsbeamten nicht vereinbar.
PPS. Ich gehe nicht davon aus, dass aufgrund dieser Anzeige überhaupt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, da Handlungen aus der richtigen Gesinnung heraus inzwischen ja selbst bei Personenschäden mehr oder weniger straffrei bleiben, während die Inanspruchnahme von Grundrechten bei der falschen Gesinnung nicht selten als Straftaten geahndet werden.
PPPS. Außer KHK … steht aus meiner Sicht auch die PStA Göttingen im Verdacht, gegen §344 StGB verstoßen zu haben. Nach meinen Erfahrungen mit der PGenStA München und der StA München I, die die StPO anscheinend nicht kennen, in eigener Sache gegen sich selbst ermitteln und auch schon mal Beweismittel, die für den Beschuldigten sprechen, verschwinden lassen, überlasse ich es Ihnen, diese Anmerkung als Strafanzeige oder lustige Anmerkung zu werten.