Der Fall des Maskenrichters

Wie vermutlich bekannt, ist der Weimarer Familienrichter Dettmar zu 2 Jahren Haft (auf Bewährung ausgesetzt) wegen Rechtsbeugung verurteilt worden. Durch das Urteil erweisen sich auch die höheren Gerichtsinstanzen neben den Staatsanwaltschaften zunehmend als willige Erfüllungshelfer politischer Korruption, die dabei sämtliche Rechtsgrundsätze über Bord werfen.

Grob betrachtet ergibt sich folgendes Bild des „Falls“. Von der Ministerpräsidentenkonferenz wurde seinerzeit eine Maskenpflicht in Schulen beschlossen. Auf welchen medizinischen Erkenntnissen dieser Beschluss beruhte, ist schleierhaft. Nach inzwischen durchgesickerten Informationen ist die wahrscheinlichste Version: auf gar keinen, da die Staatswirrologen, falls sie denn überhaupt befragt wurden, keine evidenzmedizinischen Erkenntnisse vorlegen konnten, sondern im Dunklen stocherten.

Aufgrund von Klagen befasste sich der Familienrichter mit der Maskenpflicht, ließ sich von Gutachtern beraten und verbot schließlich das Maskentragen an mehreren Schulen. Auf sofortigen politischen Protest hin widerrief das Oberlandesgericht in einem ziemlich dubiosen Verfahren das Verbot und von der politischen Staatsanwaltschaft wurde auf Betreiben der Regierung ein Verfahren gegen den Amtsrichter in Gang gesetzt, an dessen Ende nun dieses Urteil steht.

Was kann man dem Richter vorwerfen?

(1) Er hat bewusst gegen seine Kompetenzen gehandelt, also ein Urteil in einer Sache gefällt, in der er nicht zuständig war. Das wäre Rechtsbeugung.

Dettmar hat den Fall in seinem Zuständigkeitsbereich gesehen und entsprechend gehandelt. Dass er da nicht ganz falsch gelegen haben kann, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Karlsruhe, das Familienrichtern diese Zuständigkeit zuspricht. Dem hat das Oberlandesgericht in Thüringen widersprochen (vermutlich bereits politisch beeinflusst), so dass eine endgültige Klärung durch den Bundesgerichtshof notwendig war, der dann gegen die Zuständigkeit entschieden hat. Zum Zeitpunkt des Beschlusses war die Sache mithin nicht geklärt und grundsätzlich der Amtsrichter im Recht.

„Nulla poena sine lege“ heißt eines der grundlegenden Rechtsprinzipien, das eine rückwirkende Bestrafung aufgrund neuer Rechtslagen ausschließt. Wenn das Bestandteil der Rechtsbeugung ist, wirft das OLG mehr als 2000 Jahre Rechtsprinzipien über Bord und führt eine reine Willkürjustiz ein, nach der jeder beliebig für legitime Handlungen im nachhinein bestraft werden kann.

(2) Er hat eigene Gutachter bestellt. Wenn man sich die Namen anschaut (die Gutachter wurden nebenbei bemerkt ebenfalls Opfer von polizeilichen Rollkommandos, deren Sinn sich keinem erschließt, d.h. die Gutachter wurden rechtswidrig terrorisiert), handelt es sich thematisch um ausgewiesene Fachleute auf dem fraglichen medizinischen Gebiet, die diese Themen in der Lehre, in Forschungsarbeiten und in Lehrbüchern seit Jahrzehnten vertreten haben. Übrigens ganz im Gegensatz zu den Hofwirrologen und den anderen merkwürdigen Gestalten bis hin zu Gesundheitsministern, die in ihrer Vita keinerlei Expertise zu dem Themenkomplex aufweisen können, sondern nach politischer Opportunität herumplappern.

Die Rechtsbeugung – und hier wird es interessant – besteht nun darin, dass nach Ansicht der politischen Richter und Staatsanwälte Dettmar „seine“ Gutachter so ausgewählt hatte, dass das Urteil von vornherein feststand. Er hat es also versäumt, einen fachfremden Staatswirrologen Dr. Osten um seine Meinung zu befragen, einen Dr. Osten, der sich in anderen Verfahren schlicht geweigert hat, vor Gericht zu erscheinen, um nicht bloß gestellt zu werden.

Die Rechtsbeugung wird mithin vorgeschoben, um eine wissenschaftliche Zensur im Sinne der Politik durchzusetzen. Wer zwar kompetente, aber nicht genehme Wissenschaftler hinzuzieht, anstatt stumpf den staatlichen Mietwissenschaftlern zu folgen, begeht Rechtsbeugung.

(3) Er hat wissentlich und vorsätzlich gegen das Wohl der betroffenen Klientel verstoßen.

Um zu einer solchen Beurteilung zu kommen, bedarf es schon einer extrem großen Portion Menschenverachtung und Wirklichkeitsverleugnung. Die Gutachten waren fundiert und haben sich ausnahmslos als korrekt bewahrheitet, zum Teil sogar die tatsächlich eingetretenen Effekte noch unterschätzt. Die eigentlichen Verbrecher saßen und sitzen immer noch in den Ministerpräsidentenkonferenzen und den Parlamenten. Zwar derzeit formaljuristisch nicht angreifbar, aber das kann sich langfristig durchaus ändern, denn Politiker, die sich zu sicher fühlten, landeten doch (in leider viel zu wenigen Fällen) irgendwann vor einem Gericht für Menschenrechte.

Ein Gericht, das hier Rechtsbeugung sieht, steht allerdings in guter juristischer Tradition seit 2020 in Gestalt des Bundesverfassungsgerichts, das ja mit sämtlichen anderen Grundrechten auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit abgeschafft und die medizinische Zwangsbehandlung mit experimentellen Stoffen für legal erklärt hat. Und das sogar im Voraus Freibriefe für Grundrechtsverstöße in Sachen Klima ausgestellt hat, ohne die nochmalige Behandlung nach aktuellen Erkenntnissen vorzusehen. Das Bundesverfassungsgericht ist eigentlich ein Bundesmanfassteswirlichnichtmehrgericht, das zumindest bei mir jegliches Ansehen und jeglichen Respekt eingebüßt hat.


Sind Gerichte zunehmen politisch korrumpierte Parteiprogrammabnickerkammern? Diese Darstellung stammt aus der Feder eines Nichtjuristen. Wer es etwas juristischer will, kann das hier nachlesen:

Mehr über diesen völligen Zusammenbruch der deutschen Justiz auch hier:

https://rtde.site/meinung/178874-justiz-macht-staats-diener-rachejustiz/