Die Büchse der Pandora

Denk ich an Deutschland in der Nacht ...

ist es wenigstens dunkel und man kann nichts sehen,
aber sobald es hell wird, wird mir spontan schlecht.

Perverse definieren die Sprache, diktieren, was man sagen darf und was nicht und indoktrinieren Jugendliche sexuell und schädigen sie für ihr ganzes noch vor ihnen liegendes Leben.

Irre legen fest, was wissenschaftlich ist und was nicht.

Experten sind Leute, die einen Begriff schreiben oder aussprechen können – beides zu können, ist nicht notwendig, zu wissen, um was es dabei geht, sogar hinderlich.

Hochstapler, Betrüger oder korrupt zu sein ist Voraussetzung für die Übernahme von Leitungsfunktionen in der Politik, Verbänden und vielfach auch in der Wirtschaft.

Feige Geschwätzrundenstrategen betreiben Kriegshetze in einer Form als ginge es um das Wochenendspiel zweier D-Jugend-Mannschaften von TuS Rammelsau gegen DJK Oberemmelsheim.

Journalisten nennen sich heute Leute, die angesichts des Geseieres der vorgenannten Gruppen anschließend verbal ins Mikrofon und körperlich in die Unterwäsche onanieren, Motto

gestern hieß es geisteskrank,
heute heißt es Intendant.

Qualifikation wird durch die Körpermitte sprich vorhandene Titten oder zumindest so was Ähnliches definiert – unten bitte keine Nudel und oben bitte kein Hirn. Biologische Männer finden allenfalls dann Beachtung, wenn sie sich als Frau ausgeben oder mindestens schwul sind. Fachliche Voraussetzungen sind nicht notwendig, Prüfungen werden wie im Baerbock-Ministerium kurzerhand aufgehoben.

Fachleute werden entlassen, wenn sie sich fachlich zu ihrem Arbeitsgebiet äußern – oder man hetzt ihnen den Verfassungsschutz auf den Hals.

Die eigentliche Büchse der Pandora hat allerdings in den letzten 3 Jahren die Justiz aufgestoßen. Sie ist im Grundgesetz beschrieben:

Art. 20 (4) GG definiert die Büchse der Pandora. Und sie ist inzwischen offen, denn eine Abhilfe ist weitestgehend nicht mehr möglich:

Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht erklären einen direkten Zwang, an medizinischen Experimenten teilzunehmen, die einem vorsätzlichen Mordversuch mit einer Erfolgswahrscheinlichkeit im Prozentbereich gleichkommen, für menschenrechtskonform.

Fast alle Gerichtsinstanzen erklären willkürliche, gegen mehrere Grundrechte verstoßende Verordnungen (nicht Gesetze, Verordnungen) für verbindlich, obwohl sämtliche Sachgründe dagegen sprechen.

Der persönliche Freiraum Wohnung wird schon aufgrund möglicher Verbaldelikte verletzt, als würden dort panzerbrechende Waffen gelagert; straffällige Ausländer, die ausgewiesen werden sollen, müssen die Tür aber nicht aufmachen.

Das selbst in der NS-Zeit kaum angetastete Rechtsprinzip, dass in Verfahren nach der Wahrheit zu suchen ist (die Wahrheitssuche war im deutschen Rechtssystem weitaus stärker ausgeprägt als in der anderer Länder), wird von kaum einem Gericht noch beachtet: Beweise werden willkürlich nicht zugelassen oder nicht beachtet und wissenschaftliches Basiswissen durch willkürliche eigene Definitionen überschrieben, beispielsweise in der Medizin.

Friedliche Demonstranten werden in Blitzverfahren zu höheren 5-stelligen Strafen oder Gefängnis verurteilt, während Verfahren gegen Kinderschänder, Vergewaltiger, Messerstecher und Schlimmere mit Bewährungsstrafen enden oder gleich ganz eingestellt werden, in dem einfach die Verjährungsfrist abgewartet wird.

Terroristen wie die Millionen-Erbin Luisa Neubauer dürfen hingegen ungestraft im Fernsehen mögliche Sprengstoffanschläge auf die Gasinfrastruktur ankündigen und gewaltsamen Widerstand gegen beschlossene und gerichtlich überprüfte Maßnahmen anführen.

Manche (General-)Staatsanwaltschaften legen ein Rechtsverständnis an den Tag, das im Vergleich die Remmos und andere Clans als gesetzestreue Bürger erscheinen lässt. Gut dass sie sich im Zweifelsfall gleich selbst für unschuldig erklären können.

Kurz: die Büchse der Pandora ist bereits weit offen.

Und inzwischen kommt es auch zu den ersten Fällen von Notwehr im Sinne des Art. 20(4) GG, wenn etwa ein Euthanasie-Amtsrichterlein in Bad Cannstadt eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie und Zwangsgiftspritze anordnet, ohne allen Anschein nach dem Opfer die ihm zustehenden Verfahrensrechte zu gewähren oder eine Überprüfung durch eine zweite Instanz zu gewährleisten. Sorry, das, was da passiert ist, ist absolut finsterste NS-Vergangenheit.

https://reitschuster.de/post/star-komponistin-darf-vorerst-nicht-zwangsgeimpft-werden/

Die Polizei, die wieder einmal begeistert mitspielt (schließlich handelt es sich ja um eine wehrlose Hochbetagte), traf allerdings bei der Zwangsöffnung der Wohnung nur auf leere Zimmer. In Notwehr hatten Freunde die alte Dame kurzerhand in Sicherheit gebracht. Der Rechtsstaat zuckt noch wird auf Reitschuster kommentiert, aber das darf man wohl getrost bezweifeln, denn aufgeschoben (nur aufgeschoben, nicht aufgehoben) wurde nur die putative Todesspritze, nicht aber die psychiatrische Zwangseinweisung, weil die Zwangsimpfung verweigert wurde. Man vergleiche einmal hiermit:

https://reitschuster.de/post/mann-aus-nuernberg-schleudert-16-jaehrige-aufs-gleis/

Ein verhinderter Mörder wird ebenfalls in die Psychiatrie verbracht, aus der er sich aber jederzeit selbst entlassen darf. Wer andere ermorden will, hat mehr Rechte als der, der einen Mordversuch an sich selbst verhindern will.

Ob sich irgendeiner darüber im Klaren ist, was hier gerade losgetreten wird? Dass man dem Rechtssystem inzwischen keinen Millimeter mehr trauen darf? Dass irgendwann nicht nur Clans das Recht selbst in die Hand nehmen, weil es keine andere Option mehr gibt?