Weitgehend in der Öffentlichkeit vergessen ist die Festnahme einer der gefährlichsten Terroristengruppen der neuesten Zeit vor fast 6 Monaten.
Nach erfolgreichen und überaus verheerenden Anschlägen in London, Paris, New York, Tokio und
die von hunderten, teilweise von tausenden von Unbeteiligten nicht bemerkt wurden, plante man nun
Unter Aufbietung mehrerer Hundertschaften der Polizei, der GSG9 und des KSK gelang es, 12 Verdächtige festzunehmen, von denen seit April 4 in Untersuchungshaft sitzen. Die Details haben es in sich und zeigen, wie gefährlich diese Gruppierung ist. So haben sich die zur Absicherung auf 9 Bundesländer verteilten Terroristen unter Nutzung sämtlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen auf telegram zu der Tat verabredet, ja es wurde sogar abgestimmt, wer entführt werden sollte. Bei den Durchsuchungen wurde eine Schreckschusspistole sowie mehrere scharfe Küchenmesser gefunden (wenn ich das recht erinnere), weshalb man sich in der Gruppe nach Waffen umsah, die auch prompt von V-Leuten des LKA angeboten wurden (kann auch umgekehrt sein: die Waffen wurden angeboten, bevor man sich danach umsah):
Inzwischen sind mehr als Monate vergangen und die Bundesanwaltschaft bereitet nun eine Anklageschrift vor. Also bereitet vor. Schließlich kommt die Schlechtwetterzeit ja erst und jetzt kann man noch die letzten guten Tage besser auf dem Golfplatz verbringen.
Wie es scheint, ist hier wie schon in anderen Fällen ein Inlandsgeheimdienst (ein LKA in Gestalt von verdreckten Ermittlern) in die Planung einer Straftat eingebunden und nach gewissen Details – immerhin bot sich der LKA-Spion als Waffenverkäufer an – kann man auch mit einiger Sicherheit davon ausgehen, dass das keine Einbindung, sondern eine Anstiftung gewesen ist. Leute, die sich ohnehin schon aufregen, noch weiter anzustacheln und dann noch mit Angeboten zu reizen ist keine große Kunst.
Eine Gruppe ohne festen Zusammenhalt, ohne technische Skills, ohne Waffen, ohne die notwendigen Mittel und auch ohne einen wirklichen Plan – da wird vermutlich wieder die ganze Härte des Gesetzes zum Tragen kommen. Obwohl …
Nach §16(2) StGB kann die Gruppe unter diesen Umständen eigentlich nur wegen groben Unfugs belangt werden und der Paragraf ist anscheinend fortgefallen. Und selbst dazu wurden sie mutmaßlich angestiftet.
Was kann man daraus lernen? Auf jeden Fall, dass man inzwischen nirgendwo mehr vor Spionen und Denunzianten gefeit ist und äußerst vorsichtig sein muss, was man sagt. So ziemlich alles kann inzwischen nach hinten losgehen, wenn ein Staatsjurist das will und ein Opfer dringend benötigt wird.
Was kann man befürchten? Schwer zu sagen. Dunkler Keller, Genickschuss, Grube im Wald – so weit sind noch nicht, aber Staaten, in denen das so gelaufen ist, haben anfangs auch einen ähnlichen Weg eingeschlagen.