Brief an eine Staatsanwältin

In der Sache geht es um das Kindeswohl, zu dem von einigen Amtrichtern inzwischen gut begründete Urteile vorliegen. Staatsanwaltschaften lehnen eine Beschäftigung mit der Materien entweder kurz angebunden oder langatmig blumig ab. Hier eine Antwort auf eine solche Ablehnung.


Sehr geehrte Frau Staatsanwältin …,

mit Bedauern nehme ich Ihre Entscheidung zur Kenntnis, in Sachen willkürlicher Maßnahmen an Schulen mit der Folge von Schäden am kindlichen Wohl nicht zu ermitteln. Andererseits hätte es mich auch schon mehr als gewundert, wenn es anders wäre. Staatsanwaltschaften pendeln bei solchen Anzeigen stets zwischen „die Verordnung sagt etwas anderes, also brauchen wir nicht zu ermitteln“ und – sinngemäß – George Orwells „Animal Farm“, dass zwar alle gleich sind, aber einige eben gleicher, hin und her, um letztlich nichts zu machen.

Wenn man das heutige Justizsystem charakterisieren will, eignet sich wohl ein in den sozialen Netzwerken kursierender Aphorimus recht gut, der vorzugsweise auf das Bundesverfassungsgericht, Oberverwaltungsgerichte und Staatsgerichtshöfe gemünzt ist. Ich zitiere: „Gerichte ähneln Hurenhäusern: mit genügen Geld geht es auch ohne Gummi, mit gekauften Richtern auch ohne Recht“. An anderer Stelle wird das in den Medien höflicher ausgedrückt, ist aber kaum anders zu verstehen. Von einem Rechtssystem, das – nicht nur einmal – in Urteilen feststellt „die Verordnung ist rechtswidrig, bleibt aber gleichwohl in Kraft“, kann man wohl nichts mehr erwarten, sondern nur noch dokumentieren, wie tief es noch fällt. Einen neuen Tiefpunkt setzt derzeit der Präsident des Amtsgerichts Leipzig (https://www.achgut.com/artikel/amtsgericht_leipzig_lebenslaenglich_hinter_plexiglas). Aber da geht sicher noch mehr.

Dass es auch anders geht, zeigt das Urteil eines Weimarer Familienrichters, das inzwischen auch in anderen Bundesländern Nachfolger gefunden hat. Würden Staatsanwälte dieses sachlich sehr gut begründete Urteil lesen statt gar nicht erst mit Ermittlungen anzufangen, wären die Verfahren wohl kaum noch einzustellen. Die Gefahr, die in solchen Urteilen liegt, die weitere Kreise ziehen als erstinstanzliche Bußgeldverfahren, haben wohl auch die Leute an der Spitze erkannt. Eine Untersuchung, ob sich der Richter hier Befugnisse zugeeignet hat, die ihm nicht zustehen, ist eine Sache – die Demolierung von Wohnung und Büro durch ein Söldner-Rollkommando ist aber nicht verfahrensangemessen, sondern gehört in die Praxis der übelsten Diktaturen der Menschheit. Einschüchterung auf höchstem Niveau, natürlich auf Befehl.

Wenn man sich fragt, wie konnte es zu Hitler kommen – nun, genau durch einen solchen Staatsapparat, wie wir ihn derzeit haben. Kadavergehorsam bis zur Gewebeverflüssigung. Und wenn man am Ende wieder vor Bergen von Krüppeln und, wenn es in diesem Stil weitergeht, vermutlich auch von Toten steht, wird es wieder heißen „Das war doch alles nicht persönlich. Wir haben doch nur Befehle verfolgt.

Unter tatkräftiger Mitwirkung eines Parlaments, dessen mutmaßliche Korruptionsinzidenz alleine in Sachen Covid trotz nur oberflächlicher Tests inzwischen die Marke von 5.700 erreicht, wird derzeit die Verjudung des Volkes betrieben, um es einmal im NS-Jargon auszudrücken. Den Begriff „Rassegesetz“ durch „Geimpftengesetz“ zu ersetzen ist wohl nur als Verbalkosmetik zu betrachten. Durch den Leipziger Amtsgerichtspräsidenten wird der Rassenstaat ja auch schon in Form einer „Wiederherstellung des Berufsrichtertums“ in die Wege geleitet (s.o.).

Vielleicht hat das aber auch Vorteile. Wenn Leute wie ich sich auf Grund- und Menschenrechte nicht mehr berufen können, dann nach der offiziellen Herabstufung zum Untermenschen vielleicht auf das Tierschutzgesetz, Stichwort „artgerechte Haltung“ (?) Werden Sie dann ermitteln?

Mit freundlichen Grüßen