Muss ich von gekauftem Gewissen ausgehen ?

Vor einigen Tagen habe ich einige Massenmails an die MdB versandt. Dazu gibt es auch schon einen Post hier für Leute, die das auch machen wollen (mindestens einer hat das auch gemacht). Es gab auch ein paar Antworten. Manche stehen im telegram-Kanal, einen bringe ich hier:

Da der Brief mit „Liebe Pententin, …“ betitelt ist, handelt es sich um ein Standardschreiben und ich begehe wohl kaum einen Vertrauensbruch, einen persönlichen privaten Brief zu veröffentlichen (was bei Abgeordneten ohnehin kaum zutreffen dürfte). Folglich kann ich wohl auch meine Antwort publik machen:


Sehr geehrter Herr Sauer,

vor einigen Tagen schrieb ich die Abgeordneten des Bundestages in bezüglich des kommenden Ermächtigungsgesetzes an. In Ihrer Antwort, die vermutlich die Einstellung mindestens Ihrer Fraktion widerspiegelt und die ich der Vollständigkeit halber noch einmal anhänge, schreiben Sie:

Es ist klar, dass die Beschränkungen wieder aufgehoben werden, wenn eine umfassende Impfung der Bevölkerung mit einem nachweislich wirksamen Impfstoff durchgeführt werden kann; dies war nie anders geplant.

Das ist zunächst eine Verstetigung der Ermächtigungsgesetze zu jeder Art von Willkür auf nahezu unbegrenzte Zeit hinaus, denn den Nachweis einer Wirksamkeit eines Impfstoffs, sofern überhaupt ein einsetzbarer produziert wird, wird man erst in vielen Jahren epidemiologisch führen können, wobei Impfstoffe in dieser Kategorie der Infektionskrankheiten ohnehin nur eine Wirksamkeit von 15-25% besitzen. Das ist einfach nur noch hitleresk.

Zudem ist es auch eine glatte Lüge.

Die „epidemische Lage …“ ist in Kraft gesetzt worden, um ein Kollabieren der Gesundheitssysteme zu vermeiden. Ein Kollabieren hat aber nicht stattgefunden und findet auch derzeit nicht statt. Probleme hat es jedoch durch aberwitzige, großenteils vorhandenen Kenntnissen widersprechende Vorgaben gegeben (und gibt es bereits wieder), die von Politikerrunden und nicht durch Mediziner erstellt wurden. Das Vorgehen kann weitgehend nur als Sabotage am Gesundheitssystem bezeichnet werden, die bereits einige tausend Patienten mit Krebsleiden, Herz-Kreislauf-Problemen und anderen Erkrankungen das Leben gekostet hat, weil sie nicht mehr behandelt wurden. Verkaufen Sie das bitte mal den Hinterbliebenen als „Bevölkerungsschutz“.

Die Behauptung der Notwendigkeit einer Impfung ist erst später durch Bill Gates in die Welt gesetzt worden, der zwar kein Mediziner und noch nicht einmal Informatiker ist, sondern nur ein reich gewordener Kaufmann, aber trotzdem 10 Minuten der besten Sendezeit in der ARD für seine Aussage „wir werden 7 Mrd. Menschen impfen“ bekommen hat. Auch das letztlich hitleresker Größenwahn.

Können Sie mir begründen, wozu ein Impfstoff gegen eine Krankheit notwendig ist, die nach offiziellen WHO-Stellungnahmen und Daten vom 5.10.20 (ich habe Ihnen die entsprechenden Informationen bereits zugesandt) eine Mortalität von 0,14% oder weniger bei Infizierten besitzt und die damit im Verhältnis eine sehr schwache Grippe darstellt ? Diese auf der Basis von WHO-Angaben festgestellte Mortalität beträgt 1/25 (in Worten: ein fünfundzwanzigstel !!) derjenigen, die Anfangs von Drosten und dem RKI behauptet wurde. Eine Krankheit zudem, die nach vorliegenden RKI-Daten trotz aller Mogelei bei den Zählungen nur an 10% der jährlich an Versagen der Atemwege in Deuschland versterbenden Menschen beteiligt ist und als Einzeltäter in diesem Umfeld im Prinzip nicht auftritt?

Können Sie mir sagen, warum Sie und die Regierungsfraktionen eisern an den Ermächtigungen für die Regierung(en) festhalten, obwohl bereits seit dem Gates-Interview alle Fachleute – abgesehen von Drosten und Wieler – immer wieder festgestellt haben, dass die Voraussetzungen für eine „epidemische Lage …“ nicht mehr bestehen? Spontan fallen mir zwei Optionen ein:

  1. Man ist intellektuell nicht in der Lage, die Bedeutung einer Handvoll Zahlen einzuschätzen.
  2. Bei einer „umfassenden Impfung“ ist genügend Geld im Pot, um ein paar Milliarden für die Croupiers als Trinkgeld auf dem Tisch zu lassen, was deren Gewissen, die Kugel verschoben zu haben, sicher beruhigt.

Haben Sie eine weitere Option, die ich übersehen habe, die aber trotzdem überzeugend ist? Sonst muss ich mir eine aussuchen.

Viele Grüße


Hier noch ein weiterer Email-Austausch unter dem Motto „Warum lügen Sie?“


Sehr geehrte Frau …,

in Ihrer Antwort schreiben Sie:

Ebenso führt das Gesetz keine Impfpflicht ein. Die Verpflichtung zum Vorzeigen der Impfdokumentation ist nicht mit einer Verpflichtung 
zur Impfung gleichzusetzen. Die Nicht-Dokumentation hat lediglich zur Folge, dass die betreffende Person bei der Einreise aus einem
Risikogebiet eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss der bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach § 38 Absatz 8 Satz 1 zu dulden hat.

Ich zitiere aus dem bereits bestehenden IfSG

§ 20 (6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch 
Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass 
bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen
 der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare 
Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer 
epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. 
(7) Solange das Bundesministerium für Gesundheit von der Ermächtigung nach Absatz 6 keinen Gebrauch macht, sind die Landesregierungen zum Erlass einer Rechtsverordnung nach Absatz 6 ermächtigt. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die obersten Landesgesundheitsbehörden übertragen.

Eine Ermächtigung, Zwangsimpfungen durchzuführen, besteht bereits jetzt. Warum belügen Sie Ihre Wählerinnen und Wähler, indem Sie behaupten, eine Impfpflicht sei nicht im Gesetz enthalten ? Haben Sie das Gesetz überhaupt gelesen ?
Viele Grüße

Am 13.11.20 um 10:56 schrieb … :

Sehr geehrter Herr Prof. Brands,

vielen Dank für Ihre Mail, die ich als SPD-Bundestagsabgeordnete gerne auch im Namen anderer angeschriebener Kolleginnen und Kollegen beantworten möchte.

Gerade aufgrund der unterschiedlichen betroffenen Grundrechte und der damit verbundenen Konflikte will die SPD-Bundestagsfraktion eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Gesetzgebung erreichen. Aus diesem Grund haben wir bereits dafür gesorgt, dass der ursprüngliche Wunsch des Bundesgesundheitsministers nach unbefristeten Sonderbefugnissen schon gleich zu Beginn der Verhandlungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen wurde. 
Zwar hat das Parlament bereits jetzt das letzte Wort – es kann jederzeit die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufheben und damit auch die damit einhergehenden Befugnisse. Mittlerweile beschäftigt uns Corona bereits seit einiger Zeit und das wird wohl auch noch so bleiben. Umso wichtiger ist es deswegen, die Kontrolle der Maßnahmen durch das Parlament auszubauen, auch zugunsten bundesweit einheitlicher Regeln und auch Grenzen der Befugnisse. Dazu haben wir gerade ein Positionspapier verabschiedet und bereits erste Erfolge erzielt. Unser Ziel bleibt jedoch der weitere Ausbau der Parlamentsrechte, zum Beispiel mit einem Zustimmungsvorbehalt.

Dafür setzen wir uns ein.

Das angesprochene „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ soll insofern aus Sicht der SPD auch die Parlamentsbeteiligung ausbauen. Im Internet scheint mir der Eindruck erweckt zu werden, es ginge bei dem Gesetz um eine Vielzahl völlig neuer Befugnisse, Einschränkung von Rechten und dergleichen. Das ist aber nicht der Fall. Im Gesetz wird lediglich präzisiert, welche Maßnahmen die Länder bei einem hohen Infektionsaufkommen – unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit – ergreifen dürfen und einige der möglichen Maßnahmen werden im Gesetz auch aufgelistet. 
Neu ist das aber nicht – dieses Prinzip und die entsprechenden Einschränkungen bei vielen Neuinfektionen gibt es ja bereits bisher, nur eben vor allem auf Ebene der Länder. Das Gesetz führt nicht zu einer Ausweitung Schutzmaßnahmen. 

Ebenso führt das Gesetz keine Impfpflicht ein. Die Verpflichtung zum Vorzeigen der Impfdokumentation ist nicht mit einer Verpflichtung zur Impfung gleichzusetzen. Die Nicht-Dokumentation hat lediglich zur Folge, dass die betreffende Person bei der Einreise aus einem Risikogebiet eine ärztliche Untersuchung zum Ausschluss der bedrohlichen übertragbaren Krankheit nach § 38 Absatz 8 Satz 1 zu dulden hat. 

Zudem geht es im Gesetzentwurf unter anderem um solche Dinge wie eine effizientere Nutzung der vorhandenen Testkapazität, die Nutzung von Schnelltests, die Einführung einer digitalen Einreiseanmeldung für Einreisende aus Risikogebieten und die Verlängerung der Entschädigung für erwerbstätige Eltern, die zum Beispiel wegen einer Schulschließung nicht arbeiten können. Da im Internet leider generell eine Vielzahl von Falschmeldungen kursiert, möchte ich gerne auch auf die Faktenchecks von Correctiv! hinweisen.   

Sie schreiben zu Recht, dass es die Aufgabe der Abgeordneten ist, die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren. Ich nehme diese Verantwortung sehr ernst. Dazu stütze ich mich auf die Fakten. Zu den Fakten gehört, dass laut dem Intensivregister zum 9. Oktober 510 Menschen auf eine intensivmedizinische Behandlung aufgrund einer Corona-Infektion angewiesen waren. Genau einen Monat später sind es jetzt bereits rund 3.000 Menschen. Die konkreten Fälle haben sich also versechsfacht. Bisher ist das zwar noch leistbar. Wir werden jedoch absehbar an unsere Grenzen stoßen, wenn auch in Zukunft die Zahl der Menschen, die auf Intensivplätze angewiesen sind, sich weiterhin monatlich vervielfacht.

Die Politik muss handeln, um Schaden und vermeidbare Todesfälle abzuwenden. Aber auch jeder Einzelne sollte Verantwortung übernehmen und Rücksicht gegenüber den Mitmenschen zeigen. Wir müssen uns alle gegenseitig schützen und in dieser Krise aufeinander aufpassen. 

Mit freundlichen Grüßen