Rechtsstaatlichkeit

Derzeit wird immer wieder berichtet, dass Bürger von der Polizei mit Verweis auf die Corona-Beschränkungen – nun, gewissermaßen schikaniert werden, ohne gegen die Auflagen verstoßen zu haben. Hier ein Vorschlag, wie man damit umgehen kann.


Sehr geehrter Ordnungsbeamter. Sagt ihnen der Begriff „Rechtsstaatlichkeit“ etwas? Rechtsstaatlichkeit besagt, dass Sie als Ordnungsmacht hier zwar grundsätzlich Anordnungen treffen dürfen, mir als Bürger aber im Gegenzug das Recht zusteht, Ihre Anordnung durch ein Gericht auf Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Dazu haben Sie zu Ihrer Anordnung die Rechtsgrundlage, eine Rechtsbehelfsbelehrung sowie Ihren Namen zu nennen. Sollten Sie Ihre Anordnung durch Zwang zur Ausführung bringen, sich bei der gerichtlichen Überprüfung aber herausstellen, dass die Anordnung widerrechtlich erfolgte, ist dies disziplinarrechtlich und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen und mir steht darüber hinaus auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage gegen Sie persönlich offen. Ich darf Sie nun bitten, Ihre Anordnung gemäß den rechtsstaatlichen Prinzipien vorzubringen.


Wer will, kann das auch auf einen Zettel drucken und vorlesen. Ist sicher besser als sich mit den Leuten im Stil „Ich habe aber das Recht …“ herumzustreiten. Hilfreich sind auch Zeugen: schließlich hat man sich den Anordnungen nicht widersetzt, sondern nur ein rechtsstaatlich einwandfreies Vorgehen gefordert.