Wir leben ja in einer aufgeklärten industriell-modernen Zeit, in der man über frühere rechtliche Gepflogenheiten ob der (vermeintlichen) Dummheit der Leute nur verständnislos den Kopf schüttelt oder darüber lächelt, je nach persönlicher Härte.
Die irrationalen Gründe, Gerichtsprozesse anzustrengen, waren religiöser Natur. „Der Herr weidet mich auf grüner Aue“ passt natürlich nicht, wenn letztere sich wegen Regenmangel zu einer trockenen gelben Fläche verwandelt, ein Schwarm Heuschrecken sie abfrisst oder ein Gewitter oder ein Vogelschwarm die Ernte vor den Bauern einfährt. Da musste irgendjemand Schuld sein und Buße tun, damit keiner anfängt, darüber nachzudenken.
Beispielsweise brach im August 1348 über Südtirol eine aus Ungarn kommende Heuschreckenplage herein, die kirchengerichtlich verfolgt wurde: „Die Initiative ging zunächst vom örtlichen Pfarrer aus, der aber für sein Vorgehen Männer aus der Gemeinde beizog, die als Geschworene beim Evangelium bezeugen mussten, was die Tiere an Untaten angerichtet hätten. Dies führte zu einem Gerichtsprozess, dessen Urteil bestätigte, dass die Heuschrecken Land und Leuten Schaden gebracht hätten. Daher solle der Pfarrer im Namen der Dreifaltigkeit von der Kanzel die Heuschrecken durch das Auswerfen von Windlichtern bzw. brennenden Wachskerzen verbannen und sie – zumindest symbolisch – auch verbrennen. Der Bericht schließt mit dem Hinweis, dass die Bannung Erfolg brachte und sich die Heuschrecken zurückzogen. (Christian Rohr, 2009)“ Ähnliche Berichte liegen vor über Unwetter, Vogelschwärme, einzelne Tiere oder kleinere Tierherden wie Schweine, durch die Menschen zu Schaden gekommen waren („man solle nur das übelste Schwein bestrafen, nicht die ganze Herde“, so ein Landesfürst zu einem der Verfahren).
Für die Juristen sind solche Verfahren natürlich nicht sehr ruhmreich, weshalb man bei der Suche auch mehr Dementis als Geständnisse findet. Was aber nur bedingt stimmt. Solche Prozesse wurden nämlich nicht von der weltlichen Justiz, sondern von der Kirchenjustiz geführt. Bereits Papst Leo I. erklärte 447 die Todesstrafe für Ketzerei als zulässig. Allerdings ergab sich daraus ein ernstes Problem: während es wenig Kopfzerbrechen bereitete, Naturereignisse zu verurteilen, denen man ohnehin nicht habhaft werden konnte, oder auch schon zur Zeit Leos I. Tote wieder auszugraben, sie zu verhören und anschließend durch Exkommunikation oder Abhacken der Hände zu bestrafen, waren Todesurteile gegen Menschen ein echtes Problem, sagt doch irgendein Gebot „Du sollst nicht töten!“. Die Totenexhumierung und Verurteilung war natürlich auch damit verbunden, den Erben das Vermögen des Verurteilten zu entziehen, und wurde 618 im Konzil von Sevilla kirchenweit als rechtsverbindlich abgesegnet.
Der kirchliche Trick, auf den bereits Leo I. kam: „Du sollst nicht töten“ hat Gott zu mir gesagt, aber du da warst nicht gemeint. Folglich überantwortete man die kritischen Fälle der weltlichen Justiz, die aber nicht nachzuverhandeln sondern nur zu vollstrecken handelte. Die Juristen haben also insofern Recht, als solche Urteile nicht in ihren Akten zu finden sind, aber sämtliche Tote auf ihre Kappe als Vollstrecker gehen.
Im Laufe der Zeit kam man natürlich aufgrund der Konfiskationen auf den Geschmack: auch für Naturereignisse wurden bestimmte Personen verantwortlich gemacht, einer peinlichen Befragung unterzogen (wobei „peinlich“ als Folterung zu verstehen ist) und als Hexen oder Zauberer überführt. Entlastungszeugen wurde nicht zugelassen, da ihre Aussagen natürlich durch Hexerei oder Zauberei bedingt waren und sie daher selbst anschließend mit einem Prozess überzogen wurden. Die Verurteilten landeten, sofern sie das Verfahren überlebten, auf dem Scheiterhaufen, wo ihnen ggf. die Gnade gewährt wurde, vor dem Verbrennen wenigstens erdrosselt zu werden, wenn sie alles „gestanden“. Der Prozess war komplett kirchlich, die Vollstreckung komplett weltlich.
Man darf auch nicht nur die katholische Kirche dafür verantwortlich machen. Einer der abergläubigsten Gegner von Zauberern (und Hexen) war ein gewisser Dr. Martin Luther, der in einer Form gegen Zauberer (und Juden) hetzte, dass die reformierten Kirchen schließlich in Sachen Verurteilung mithalten konnten. Das ging so bis 1775, als in Deutschland das letzte Urteil durch Verbrennen vollstreckt wurde, danach aber noch weiter bis 1944, als in Schottland Helene Duncan als Hexe verurteilt wurde, aber noch bis 1956 weiterlebte.
Wer jetzt allerdings meint, die Zeit solcher Peinlichkeiten ist vorbei, der irrt. Aktuell laufen weltweit an die 100 Klimaklagen, in Deutschland durch Fridays-4-Future und die DUH, anscheinend auch durch den BUND und Greenpeace (falls nicht zutreffen, bitte streichen), vor dem Bundesverfassungsgericht, ermöglicht durch
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20a
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“
Die DUH begründet ihre Klage durch
Junge Menschen wie Henriette (14) aus Berlin und Jonathan (17) aus Stuttgart, die wir bei der Klage unterstützen, treffen die Folgen des Klimawandels besonders hart, denn sie werden die massiven Auswirkungen weit über 2050 hinaus am eigenen Leib erfahren: Extreme Hitzewellen, Atemwegsbelastungen durch Waldbrände, steigende Feinstaubbelastung der Atemluft und extreme bodennahe Ozonkonzentrationen, eine starke Zunahme von Allergien und Krankheiten sowie regelmäßige Extremwetterereignisse mit Tornados und Starkregen sind ihre Zukunft.
Ist das noch als Hysterie abzutun, kommt es im weiteren Text aber voll mittelalterlich:
Außerhalb Deutschlands sind die Folgen des Klimawandels sogar noch stärker: Unsere Klägerin Shwe Mra U (33) lebt mit ihren drei Kindern in Bandarban im Südosten Bangladeschs. Ihr Zuhause wurde dieses Jahr durch einen Erdrutsch zerstört. Das Zuhause von Rima Begam (38) wurde übeflutet, das von Hosnayara Begum Rafeja (47) von einem Wirbelsturm zerstört. Weder Bangladesch noch Nepal gehören weltweit zu den großen Verursachern von CO2-Emissionen. Deutschland hingegen ist der sechstgrößte CO2-Emittent weltweit und damit maßgeblich für diese Katastrophen verantwortlich. In Nepal schmelzen große Teile der Himalaya-Gletscher ab. In Nepal und auch in Bangladesh zerstören Starkregen, Dürreperioden, Hagel- und Wirbelstürme zunehmend die Ernten und damit die Lebensgrundlage eines Großteils der Bevölkerung.
Armut, die Abhängigkeit von Landwirtschaft und – besonders in Bangladesch – eine hohe Bevölkerungsdichte erschweren die Anpassung an die Folgen des Klimawandels zusätzlich.
Der komplette Email-Text, mit dem die DUH für Unterstützung wirbt, ist hier:
Für eine Überschwemmung in Bangladesh, die infolge des Monsuns seit Jahrhunderten regelmäßig auftreten, aufgrund der Bevölkerungszunahme (von der DUH als eigentliche Ursache sogar selbst erwähnt) aber auch für die Menschen heftiger ausfallen, oder einen Wirbelsturm (die gab es nach Ansicht der DUH vorher anscheinend noch nie) oder andere regelmäßig auftretende Naturereignisse ist also Deutschland verantwortlich. Das ist 100% Mittelalter.
Was vor Gericht dabei herauskommt, ist alles andere als vorhersehbar. Deutsche Gerichte haben sich längst in die intellektuellen Gefilde der mittelalterlichen Kirchenjustiz abgeseilt, mögen die Juristen auch noch so heftig widersprechen. Allerdings liefert die DUH auch einen kleinen Hebel:
„Vor allem die Angst vor den durch die Krise hervorgerufenen Veränderungen bereitet mir starkes Kopfzerbrechen und immer mehr auch psychische Probleme. Wenn ich im Bus oder Zug sitze, kommen mir die Tränen, da ich die Welt in ihrem jetzigen Zustand kennen und lieben gelernt habe und sie daher auch in ihrem jetzigen Zustand noch
meinen Kindern übergeben will, dies aber stark gefährdet sehe“, so Jonathan.
Die Jugendlichen sind bereits Opfer einer ideologisch verursachten Psychose, die nun von der DUH auch noch verstärkt wird. Das könnte man ausnutzen:
Wenn mehrere solche Anzeigen eingehen, könnte das Wirkung zeigen.