Früher war es einmal so, man nur dann verurteilt werden konnte oder irgendwelche Rechte weggenommen wurden, wenn
in einem entsprechenden Gesetz Fakten aufgezählt wurden, deren Zutreffen eindeutig bewiesen wurde.
Das haben wir seit 2 Jahren bereits nicht mehr. Nach einer Phase, in man bereits dann verteilt wurde, wenn
der Beschuldigte nicht eindeutig beweisen kann, dass die in einem Gesetz genannten Fakten nicht zutreffen
sind wir schon seit längeren in der Situation, dass man verurteilt wird, wenn
in einem Gesetz unabhängig von irgendwelchen Fakten Handlungen als strafbar bezeichnet werden
und der Betroffene als Beschuldigter gerade zur Hand war. Eigentlich ist das nicht ganz richtig, denn man kann auch verurteilt werden, wenn
ein gesetzlich nicht existierendes, aber aus eigener Machtvollkommenheit zusammengekommenes Gremium eine Verordnung beschließt, die strafbare Handlungen definiert.
Viele Gerichte, Staatsanwaltschaften, Bürgermeister, Polizeiführer und Unternehmer versuchen inzwischen, ihre Mitmenschen zu Kriminellen zu erklären oder zur Arbeitslosigkeit zu verurteilen, wenn
ein gesetzlich nicht existierendes, aber aus eigener Machtvollkommenheit zusammengekommenes Gremium eine Verordnung in der Zukunft beschließen könnte, die das zulassen könnte
Noch ist unklar, wie weit einzelne Gerichte dabei nicht mitspielen. Betonung auf „einzelne“ und „nicht“, denn in ihrer Gesamtheit spielen sie längst mit. Die neueste Begründung für Grundrechtswegnahme, genannte Corona-Regeln, kommt nun an den Anfangspunkt zurück:
Die Regeln können nicht gelockert werden, weil aufgrund der unklaren Faktenlage (RKI & Co.) nicht klar ist, ob Fakten existieren, die Anlass zum Erlass solcher Regeln geben könnten.
Im Klartext:
Die Verurteilung ist aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung vorzunehmen, so lange nicht bewiesen ist, ob die im Gesetz oder der Verordnung genannten Fakten nicht existieren.
Da dann alles schnell zu Ende wäre, weil sich halt zu viele die Fakten anschauen können. Deshalb muss man da noch was draufsetzen:
Die Verurteilung ist aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung vorzunehmen, so lange eine im Gesetz genannte von Dritten abhängige Institution oder ein manischer Zwangsneurotiker in einem im Gesetz genannten Regierungsamt sich passende Fakten ausdenken.
In der Fachwelt nennt man das auch „relotieren“. Man könnte diese Zeitlinie auch als Weg von
der Demokratie zur Psychokratie
bezeichnen. Wir sind in einer Herrschaft der gefährlichen Geisteskranken angekommen. Und es sind leider nicht wenige (alleine in den Parlamenten jeweils ca. über 70% der Insassen), allerdings immerhin mit einem Oberspinner an der formalen Spitze und einem Haufen widerwärtiger Soziopathen, die verordnen und verordnen und verordnen.
In einer solchen Zeit sollte man sich bei irgendwelchen Problemen nicht an die Polizei oder irgendwelche Gerichte, sondern besser an die Remmos, die Miris oder die Abou-Chaker wenden. Die sind zwar vermutlich kaum besser, aber