„Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“ schrieb einst Ludwig Thoma. Aus heutiger Sicht muss man sagen: „mäßiger Verstand“ ist die Übertreibung des Jahrtausends.
Es geht, wie so oft heute, um ein Verbot der AfD. Da sollte man eigentlich meinen, dass zumindest Juristen ein wenig vorsichtig sind und Umsicht walten lassen. Weit gefehlt!
Die AfD ist „gesichert rechtsextrem“ – sagt ein Guachten des Bundesverfassungsdrecks. Und alle Institutionen der Landesverfassungsdreckbehörden beziehen sich darauf, ohne weiteres Eigenes dazu beizutragen. Wir erinnern uns! Das Verfassungsdreckgutachten, immerhin 1.500 Seiten, war so gut, dass die damalige innenministerinnende Faeser es geheim halten wollte: also gesichert rechtsextrem, und das hatte halt jeder ohne Nachweis zu glauben. Basta!
So ganz geklappt hat das nicht. Das Verfassungsdreckgutachten musste schließlich offen gelegt werden und entpuppte sich selbst nach Analysen der systemhörigen Qualitätspresse als lose Sammlung aus dem Zusammenhang gerissener Zitate ohne jegliche allgemeine Beweiskraft.
Trotzdem drückten 619 Jurist*innen in einem offenen Brief an den Bummeltag ihre Erwartungshaltung aus, dass das für ein Verbot genüge, darunter Anwälte, Staatsanwälte, Richter und Referendare:
U.a. heißt es dort:
Es ist ihr gelungen, menschenverachtende Sprache und Forderungen in die Parlamente zu tragen und zu normalisieren. Permanent beklagen führende AfD-Funktionär:innen einen „Import“ von „Messermännern“ und „Gruppenvergewaltigern“, den es mittels „Remigration“ zu bekämpfen gelte. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass AfD-Abgeordnete von einem „Bevölkerungsaustausch“ fabulieren, gegen den sich „Bio-Deutsche“ wehren müssten.
Nun, selbst die Berichte in den Qualitätsmedien belegen, dass das keine Fantasie, sondern Realität ist. Wes Geistes Kind solche Juristen sind, belegt schon der Umstand, dass ein Gericht eine Gruppe Vergewaltiger straffrei laufen ließ, aber ein potentielles Opfer, das sich darüber echauffierte, ziemlich drastisch bestrafte.
Nun haben diese Leute noch einmal nachgelegt. Ein Appell an die Bundesregierung zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens wurde von über 1.000 Juristen unterzeichnet. Das teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit. Ein Verbot sei auch deshalb nötig, weil die AfD „nicht allein mit politischen Mitteln gestellt werden“ könne, so der RAV.
Ein Eingeständnis der Unfähigkeit des Systems in allen Instanzen, die man – selbst zu sinnvollen Handlungen nicht fähig – nur noch durch faschistisch-totalitäre Maßnahmen kaschieren kann. Wenn ausgerechnet der Deutsche Beamten Bund, die Organisation der Staatsdiener, feststellt, dass nur noch 17% (Siebzehn Prozent) der Bürger Vertrauen in den Staat hat, dann heißt das wohl, dass überhaupt keine politischen Mittel vorhanden sind, um irgendetwas zu stellen. Und das läuft so seit der immer noch nicht aufgearbeiteten Corona-Lüge, fortgesetzt durch die aktive Vorbereitung eines Krieges.
Letztlich sind die Juristen trotzdem auf dem richtigen Weg, nur haben sie sich das falsche Opfer ausgesucht. Zu verbieten wären nach dem Grundgesetz die Parteien CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/die Grünen wegen vorsätzlichem Förderns des Hasses zwischen Nationen und Vorbereitung eines Angriffskrieges. Mal sehen, wie vieler Millionen Toter es diesmal bedarf, bis der Irrtum zugegeben wird.