Ich wohne im größten Flächenstaat „Niedertrachten“ der so genannten Republik. Neben betreuter Information, betreuter Meinungsfreiheit und betreutem Autofahren ist hier nun mehr oder wenige nebenan im Landkreis Friesland auch das betreute Wählen offiziell eingeführt worden.
Als Kandidat für das Landratsamt wollte sich ein AfD-MdB-Kandidat aufstellen lassen, der selbst in Kritikerkreisen als äußerst gemäßgt gilt. Der Wahlausschuss hat ihn nicht zugelassen, weil er angeblich nicht fest genug auf dem Grundgesetz steht.
Kein Geschmäckle, sondern eine lupenreine Wahlfälschung, wie sie krimineller kaum noch in Szene zu setzen ist:
- Zunächst wird das Wahlgesetz passend geändert, damit folgendes überhaupt möglich ist:
- Der Wahlausschuss – personell besetzt nach den Verhältnissen im Landtag, also alles andere als neutral – fragt beim niederträchtigen Verfassungsdreck an, ob etwas gegen den AfD-Kandidaten vorliegt. Selektiv: nicht etwa gegen alle Kandidaten, sondern nur gegen den AfD-Kandidaten.
- Der Verfassungsdreck bringt das übliche Geschwurbel auf den Plan: aus dem Zusammenhang gerissene Zitate, teilweise aus der Kindheit (die würde auch nicht zögern, prä-natale Äußerungen vorzubringen).
- Der Wahlausschuss – mehrheitsmäßig besetzt mit Vertretern der Regierungsparteien – fragt beim Innenministerium, der überhaupt nichts mit der Sache zu tun hat, aber dem Verfassungsdreck die entsprechenden Anweisungen erteilt (hat), an, ob ein AfD-Kandidat, wiederum selektiv gefragt, vom Innenministerium zugelassen werden würde.
- Der Innenminister sagt, würde er nicht, worauf der Wahlausschuss das bestätigt. Nicht zugelassen wegen AfD-Mitgliedschaft.
Rechtliche Möglichkeiten dagegen sind erst nach der Wahl möglich. Was für viele andere Bereiche bereits gilt, gilt auch hier: ein Rechtsweg ist zwar vorhanden, bietet aber keinerlei Rechtsschutz, sondern ist lediglich eine leere Hülle, die nichts bringt. „Der Nachbar bedroht Sie mit einer Schrotflinte? Da können wir nichts machen. Sie müssen schon warten, bis er Sie erschossen hat.“ Wer genau mitliest: keine Satire, sondern in Bezug auf Messerstecherein, Macheten- oder sonstigen tötliche Waffeneinsatz längst Tagesrealität.
Besonders verwerflich bei dem Kandidaten sein ein „ethnopluralistisches Weltbild erkennbar“. Übersetzt: Wer findet, dass Völker und Kulturen unterschiedlich sind, hat ein falsches Weltbild und darf nicht mehr kandidieren im neuen, rot-grünen Deutschland. Willkommen im Gedanken-TÜV. Ab sofort wird vor der Wahl geprüft, ob die Gesinnung des Kandidaten den Anforderungen der herrschenden Ideologie entspricht. Nicht bestanden: Führerschein bzw. passives Wahlrecht weg. Was aber auch völlige Beliebigkeit der Argumentation für einen Wahlausschluss bedeutet. „Finden Sie, die Schwerkraft sei zu hoch und solle gesetzlich reduziert werden? Nein? Dann sind Sie nicht wählbar.“ Wie im US-Krimi: Sie haben das Recht zu schweigen. Wenn sie etwas sagen, kann und wird es gegen Sie verwendet.
Was kann der Wähler tun? Spontan fallen mir zwei Optionen ein:
- Die Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk „macht doch euren pseudodemokratischen Faschistenscheiß alleine und schicht mir solchen Dreck nicht mehr zu“ an die Gemeindeverwaltung zurückschicken.
- Auf dem Wahlzettel den Namen (oder je nach Wahlart auch die Partei) handschriftlich ergänzend eintragen und bei ihm das Kreuz machen.
Im ersten Fall dürfte, falls das gemacht wird, die Wahlbeteiligung sehr massiv einbrechen. Im zweiten Fall dürfte die Anzahl der ungültigen Stimmen sehr massiv nach oben gehen (wobei die Wahlbeteiligung oft noch in den Gazetten auftaucht, die Zahl der ungültigten Stimmen schon seltener).
Zutreffen wird vermutlich am Ende Option 3: „Nützt ja nichts“ und alle wählen einen der Betrüger. Betreutes Leben ist ja so angenehm und nichts ist weniger gewünscht als eine ausführliche behördliche Handreichung für den Gang zum Scheißhaus. Oder frei nach Wilhelm II.: „Ich kenne keine Bürger mehr, ich kenne nur noch Idioten!“ Und genau da, 5 Minuten vor dem nächsten Weltkrieg, stehen wir ohnehin wieder.