Etwas großspurig heißt es zu Beginn des Grundgesetzes:
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Wenn man sich die heute üblichen Werkzeuge des Staates anschaut, die in persönlichen Sanktionen gegen Staatsbürger wie Hüseyin Dogru und seiner Familie münden, ist das wohl deutlich zu großspurig. Noch mal an den Fall Dogru erinnert: die Familie erfuhr erst aus der Presse davon, nachdem die Konten begründungslos gesperrt wurden. Sippenhaftmäßig wurde der mit Zwillingen hochschwangeren Frau die medizinische Betreuung verweigert, später sogar ihr Konto zeitweise gesperrt. Im angeblichen Rechtsstaat Bundesrepublik ist es juristisch völlig legal, so etwas ohne Begründung, ohne Anhörung und ohne echte Rechtsmittel zu machen. Selbst die Vertretung der Betroffenen durch einen Anwalt für Versuche, doch etwas zu unternehmen, ist nach deutschem Recht illegal.
Dogru ist Journalist und die einzige öffentliche Reaktion ist ein wenig Aufregung über einen Angriff auf die journalistischen Freiheiten. Das ist derart zynisch und lächerlich, dass es durch Satire kaum überboten werden kann. Das Tierschutzgesetz verbietet das Quälen von Tieren bei Strafe. Hätte man Vergleichbares mit einem Tier gemacht – Aussetzen eines Kanarienvogels (oder eines Hundes oder einer Katze) im Winter auf einem umschlossenen Hof ohne Nahrung – würde man sich im Knast wiederfinden. Bei Menschen hingegen reicht es inzwischen noch nicht mal für die Schutzrechte, die Tiere genießen. Man darf ihn samt seiner Sippe verhungern oder erfrieren lassen und belangt noch obendrein die mit Strafen, die das zu verhindern suchen. Das ist nichts anderes als die komplette Streichung des großspurigen Art. 1 GG. Der Mensch wird ohne Würde zum Biomüll, wenn es der Obrigkeit in den Kram passt.
Etwas näher zumindest am Tierschutzgesetz sind die Kriege, die aktiv geführt werden oder zu denen aufgestachelt wird. Vom Tierschutzgesetz erlaubt ist das Keulen wirtschaftlicher Bestände. Tritt ein Verdachtsfall von Vogelgrippe unter 100.000 Hühner eines Hofs auf, wird der gesamte Bestand gekeult. Man könnte natürlich abwarten und die Hühner oder andere Hoftiere die Krankheit aussitzen lassen. Epidemiologisch sollte das die Resistenz fördern, das Hauptargument ist allerdings, dass es wirtschaftlich günstiger ist, den Krankheitsausbruch (es reicht ein Verdacht) gar nicht abzuwarten, sondern den Bestand sofort zu ersetzen.
Das lässt sich blendend auf Kriege übertragen: statt darauf zu setzen, dass sich Ukrainer und Russen oder wahlweise Israelis und Palästinenser friedlich einigen können, ist es wirtschaftlich günstiger, die Ukrainer-, Russen- und Palästinenserbestände zu keulen. Zulässig nach dem Tierschutzgesetz.
Der individuelle Mensch wird heute vom Staat nicht mehr in der ihm zustehende Würde wahrgenommen, sondern zunehmend als Präbiomüllmasse. Und dann wundern sich die Großkopfeten auch noch, wenn man sie mit zunehmendem Ekelgefühl anstatt mit Zustimmung betrachtet.