Symptomatische Entscheidung

Ein Mann fährt zu schnell (aus welchen Gründen auch immer) und wird geblitzt. Folge: hohes Bußgeld und zeitweises Fahrverbot.

Jetzt weiß auch der Gesetzgeber, dass ein Fahrverbot u.U. existenzgefährdend sein kann. Es gibt Leute, die sind beruflich auf ein Auto angewiesen, und wenn sie obendrein Haupternährer einer Familie sind …

„Sollen sie halt nicht so rasen“ wird sicher an der Stelle schnell eingewendet. Aber mal Hand aufs Herz: in den gesamten Niederlanden stehen ungeführ so viele Schilder mit Geschwindigkeitsregelungen wie in Deutschland auf 2 Quadratkilometer (und vermutlich geraten manche Autofahrer in Panik, wenn nicht nach 150 m das nächste Schild kommt) und die meisten von denen sind überflüssig wie ein Kropf: auf einer Tempo-100-Straße kommt eine kleine Baustelle neben der Straße und freudig wird die Geschwindigkeit auf 70, 50 oder gar 30 abgeregelt und erst 300 m hinter der Baustelle wieder freigegeben – um nach weiteren 200 m an einem Ortseingangsschild zu enden. „Vorsicht! Baustelle!“ hätte genügt, aber das traut man einem deutschen Autofahrer nicht zu. Und genau an solchen Stellen mit völlig sinnfreien Beschränkungen wird kontrolliert, denn der Polizist oder Ordnungsamtsmitarbeiter soll ja laut Dienstanweisung geschäftsorientiert arbeiten, d.h. dort kontrollieren, wo auch Bußgelder anfallen.

Nun gibt es eine Regelung, das Fahrverbot zu umgehen: man zahlt das doppelte Bußgeld. Das ist eine Win-Win-Situation, denn der Fahrer kann weiter seinen Beruf ausüben und läuft keine Gefahr, rausgeworfen zu werden, und die Gemeinde nimmt mehr Geld ein, angesichts der klammen Kasse eigentlich anzustreben. Wenn sich bei der Prüfung des Antrags nicht gerade herausstellt, dass der Schnellfahrer notorischer Schnellfahrer ist und hohe Bußgelder anscheinend nichts nützen, gibt es kein Hindernis für den Sachbearbeiter, dem nicht zuzustimmen.

Inzwischen passiert das aber immer seltener. Vermutlich selbst vom System vergrätzt entscheidet der Sachbearbeiter nach Gehässigkeit („warum soll ich jemandem einen Gefallen tun? Mit tut ja auch keiner einen Gefallen!“) und lehnt ab. Nicht, weil es dafür einen wirklichen Grund gäbe, er lehnt ab, weil er es eben kann. Missgunst als Triebfeder in der Gesellschaft – auch ein Endzeitsymptom.

P.S.: nicht mir passiert, aber ein realer Fall, der sich anscheinend häufiger abspielt.