Wenn man sich aktuelle Urteile der deutschen Justiz anschaut wie etwa diesen Fall ->hier, in dem eine deutsche Rentnerin mit Bronchialgewalt Brachialgewalt für etwas abgestraft wird, was geschätzt 75% der Bevölkerkung mehrfach und immer wieder gesagt haben und sagen, kann einem schwindelig werden und man sucht nach Vergleichsmöglichkeiten.
Elon Musk hat kürzlich in Bezug auf die britische Justiz, die im Kampf der Systeme in einigen Fällen die Nase vorn hat, von einer „anti-weißen Rassenjustiz“ gesprochen. Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen, wenn nicht-weiße Erlebnisbereicherer (w/d – Form kann hierbei entfallen) nahezu straffrei ausgehen, während die Bereicherten (m/w/d/kind) bei kritischen Worten existenzgefährdent belangt werden.¹⁾
Nun hat im zitierten Fall besagte Rentnerin eigentlich nur die Beobachtung geäußert, dass es mit der Fachkraftkompetenz bei Neubürgern nicht weit her ist. Eigentlich kann man das Fehlen dieser Eigenschaften den normalen Befürwortern dieser Fachkraftzuwanderung gar nicht groß ankreiden, erscheinen doch aufgrund der bei den Befürwortern zu beobachtenden Qualifikation tatsächlich alle hier Ankommenden als nahezu überqualifizierte Fachkräfte und werden daher von ihnen begrüßt.
Da die Rentnerin objektiv nun mal Recht hat, kann sich der Urteilsspruch also weniger auf die Äußerung beziehen als auf den Ort, an dem sie sich geäußert hat. Und das war in den Kommentarspalten von Wirtschaftsminister, Kinderbuchcoautor und neuerdings auch Küchentischphilosophen Robert Habeck, der sie prompt angezeigt hat. Das Urteil erfolgte also nicht in der Causa „Fachkraftkompetenzzweifel“, sondern „Regierungskritik“.²⁾
Wenn man da nach Vergleichsmöglichkeiten sucht, verbietet sich das III. Reich aus naheliegenden Gründen, was doof ist, weil dadurch gleich 1000 Jahre Vergleichsmöglichkeiten unter den Tisch fallen. Glücklicherweise weist die Geschichte ja noch weitere 1000 Jahre davor auf, in denen man fündig werden sollte. Und man wird!
Unschwer war zu früheren Zeiten der Häretiker zu erkennen, der beim Kreuzzeichen die Worte „Im Namen des Vaters, des Sohnes und des …“ nicht mit „heiligen Habeck“ ergänzen konnte. Er verfiel der Inquisitionsgerichtsbarkeit. Und so können wir der Renterin vergleichsweise ruhigen Gewissens attestieren, dass sie nicht wegen des Ausländerspruchs verurteilt wurde, sondern wegen Gotteslästerung, weil sie das auf der Seite Habecks gemacht hat.³⁾
Gotteslästerung – und schon kommt die Inquisitionsgerichtsbarkeit und wird tätig. Und hier müssen wir eindeutig Fortschritte gegenüber dem Mittelalter feststellen. Musste da noch versucht werden, sich durch peinliche Befragung (aka Folter) oder die Wasserprobe davon zu überzeugen, dass die Hexe der Häresie schuldig war, hat sich das heute erledigt: der/die Beschuldigte ist grundsätzlich schuldig. Und wenn man sich irrt, gilt das Wort „Caedite eos! Novit enim Dominus qui sunt eius“ von Abt Arnaud Amaury, was die Richter von der Schuld entlastet.
Grund für diese Vereinfachung ist übrigens Grüne Politik, die den Delinquenten viel Leid erspart. So karrte man früher die Überreste der Häretiker zu einem feierlichen Autodafé, an dessen Ende sie auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde. Alternativ endeten sie weniger schmerzhaft durch die Garotte, wenn sie bereuten (und bis dahin überlebt hatten). Diese feinsinnige Differenzierung zwischen den verschiedenen Strafformen der Gnade und der ewigen Verdammnis ist heute leider nicht mehr möglich. Scheiterhaufen kommen nämlich aus klimapolitischen Gesichtspunkten aufgund des großen CO2-Fußabdrucks nicht mehr in Frage. Was der Justiz viel Arbeit durch peinliche Befragung und der Offenhaltung der Widerrufsmöglichkeit erspart. Sie braucht nur den finalen Urteilsspruch zu fällen.
Der heutigen, auf die mittelalterliche Justiztradition zurückgehenden Rechtsprechung fehlen eigentlich nur noch die Titel und Bezeichnungen. Um Klarheit zu schaffen, sollten Titel wie „Inquisitor der Häresiekammer am Amtsgericht XY“ geschaffen werden.
¹⁾ Selbst Grünen-Politiker Cem Özdemir wurde ja schräg angemacht, als er seiner Besorgnis Ausdruck gab, dass seiner Tochter, die ihm telefonisch mitgeteilt hatte, sie würde sich sofort auf die Beine machen, unterwegs ein Bereicherer zwischen letztere kommen könnte.
²⁾ Da kann man schnell unter die Räder kommen, etwa bei falsch formulierten Meldungen wie „Dumm gelaufen! Außenministeren beim Joggen gestürzt“ oder fehlender Interpunktion und falscher Groß/Kleinschreibung im Satz „Jabba the Hutt ist lang, Ricarda, lang!“
³⁾ Der sich im nächsten Teil seiner küchenphilosophischen Betrachtungen angeblich mit „Ich, Robert, Gott und Kanzler“ vorstellen soll. Möglicherweise zusammen mit Frau Baerbock, die sich im Rahmen ihrer sprachlichen Begriffsverwirrungen als „Göttin der Furchtbarkeit“ vorstellen soll. Aber das sind natürlich nur Gerüche (ups, noch eine Begriffsverwirrung).