Vom alten Reichskammergericht behauptete man, dass Klageschriften mit einem Bindfaden zusammen gebunden im Dachstuhl des Gerichtsgebäudes aufgehängt wurden, und wenn sie nach durchfaulen das Fadens zu Boden fielen, die Verhandlung beginne. So konnte es durchaus vorkommen, das 1548 beschieden wurde, dass die 1461 eingeklagte Kuh sowie 2 Esel an den Kläger auszuliefern waren. Anscheinend wird das heute noch so gehandhabt.
So hat am 26. Februar 2022 Kiew vom IGH, dem obersten Gericht der UNO in Den Haag, die Feststellung begehrt, dass es „keine glaubhaften Beweise dafür gibt, dass die Ukraine verantwortlich für Akte des Genozids in den Gebieten Donezk und Lugansk nach der Genozid-Konvention ist„. Dagegen hat Russland Widerklage erhoben
Schon am 2. Februar 2024 hatte der IGH drei von vier Klagepunkten der Ukraine für unzulässig erklärt und zugleich angekündigt, sich mit dem gegen Kiew erhobenen Vorwurf des Genozids in der Sache befassen zu wollen. Die Richter hatten Russland damals Gelegenheit gegeben, Tatsachen, die den Völkermordvorwurf stützen, bis zum 18. November 2024 vorzubringen. Was dann fristgerecht erfolgte.
Am 9. Dezember 2025 hat der IGH alle formellen Einwendungen der Ukraine und ihrer 33 westlichen Prozessunterstützer gegen Moskaus Vortrag und Widerklage abgewiesen und das russische Vorbringen damit zugelassen. Nun hat die Ukraine bis zum 7. Dezember 2026 Zeit, etwas auf Russlands Vortrag zu erwidern. Russland hat danach nochmals ein Jahr Zeit für eine Replik – bis zum 7. Dezember 2027. Mit einer mündlichen Verhandlung ist somit frühestens Ende 2028 zu rechnen.
Ich frage mich, was das soll. Geht es darum, Völkermorde in irgendeiner Form rechtzeitig zu unterbinden oder eher darum, dem Beschuldigten auf jeden Fall genügend Zeit zu verschaffen, ihn abzuschließen?