Mutmaßlich ein Gewohnheitsverbrecher

Deutschland hat einen neuen amtierenden Meister der Nötigung. Zumindest nach dem Empfinden des normalen Bürgers – ob auch im Sinne des Strafrechts, hat noch keiner ausgelotet, und es wird wohl auch keiner machen, denn es handelt sich bei dem Meister um niemand anderen als Friedrich Merz.

Bislang haben wir es mit Robert „el punto negro“ Habeck zu tun gehabt, der fleißig Strafanzeigen erstattete, weil sein Ego leichter zu knicken ist als ein Stück Dünndruckpapier, sowie Marie-Agnes Flak-Rheinmetall, die schon nötigungsmäßig Selbstbereicherung damit getrieben hat. Doch der neue Shooting-Star bringt es nach Agenturangaben seit 2021 auf 4.999 Verfahren. Da bekommt der Ehrentitel „Größter Friedrich aller Zeiten (Grö…)“ gleich eine gehörige Aufwertung.

In einem sind sich StraZi und Merzi einig: sie haben die Sache outgesourced, d.h. Agenturen beauftragt, im Internet nach kritischen Bemerkungen über sie zu suchen und dagegen vorzugehen. Sie unterschreiben lediglich. Und hier fängt die Sache mit der Nötigung an.

Normalerweise würde jemand, der sich durch Aussprechen der Wahrheit beleidigt oder verleumdet fühlt, die Staatsanwaltschaft einschalten. Die würde die Sache prüfen und bei zutreffendem Sachverhalt einen Strafbefehl schreiben. Konkret sieht die Prüfung aktuell so aus, dass der Staatsanwalt nachschaut, wer die Anzeige erstattet hat, feststellt, das war Fritze Merz, womit die Prüfung abgeschlossen ist und der Strafbefehl geschrieben wird. Oder, falls dem Staatsanwalt gerade mal langweilig ist, zusätzlich eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, im Fall des Fritze Merz beispielsweise auch bei einer schwerbehinderten Rentnerin mit jüdischen Wurzeln, die Merz als „kleinen Nazi“ bezeichnet hatte, bei der trotz sofortigem Geständnis das zur Kommunikation mit Ärzten und Pflegediensten notwendige Mobiltelefon beschlagnahmt wurde (noch mal zur Gedächtnisauffrischung: Nazi-Schlampe als Bezeichnung für Alice Weidel ist gerichtlich bestätigt eine zulässige freie Meinungsäußerung). In solchen Sachen kennen die deutsche Justiz und die Polizei kein Pardon: je wehrloser das Opfer, desto heftiger wird drauf geschlagen.

Das Verfahren hat jedoch einen entscheidenden Fehler: egal wie es ausgeht, Fritze Merz sieht keinen Cent. Wird der Delinquent nach peinlicher Befragung (im Sinne von Pein auslösender Befragung, von böswilligen Menschen auch Folter genannt) zu einer Geldbuße oder ein paar Tagen in einem Sanatorium mit gesiebter Luft verknackt, kassiert der Staat. Dann wäre das Verhalten des Fritze wohl allenfalls böswillig, hätte aber nichts mit Nötigung zu tun. Deshalb läuft das anders:

Die Agentur sucht nach möglichen Beschimpfungen, der Fritze unterschreibt und ein Anwalt schreibt den Täter an und bietet eine außergerichtliche Einigung in Form einer Geldbuße an, zu zahlen an den Anwalt, andernfalls würde Strafanzeige erstattet (stimmt in vielen Fällen nur halb: der Anwalt erstattet Anzeige, wartet, bis die Polizei die Adresse rausgefingert hat, greift diese ab und bittet um Ruhen des Verfahrens, um seinen Brief zu schreiben. Die Behörden werden in den meisten Fällen missbraucht, um die Identität des Täters festzustellen). 50% bis 70% der Briefempfänger dürften so beeindruckt sein, dass sie die mehreren Hundert Euro zahlen, „um weiteren Ärger zu vermeiden“. In diesem Fall zieht der Anwalt im Auftrag des Fritze die Anzeige zurück und teilt die Sore mit dem Fritze und der Agentur. Und genau diese Androhung, meist gegenüber nicht gerade mit den notwendigen intellektuellen Gaben, das abzufedern, oder nicht mit dem notwendigen Geld, sich selbst einen Anwalt zu besorgen, versehenen Opfern kann man meiner Ansicht nach als „vorsätzlichen Versuch der Nötigung (§240 StGB)“ ansehen (die dann in einer Vielzahl von Fällen sogar zur vollendeten Nötigung führt). Erschwerend kommt hinzu, dass der Fritze sein Amt als zusätzliches Druckmittel missbraucht und bei fast 5.000 Anzeigen in 4 Jahren nicht nur als Gewohnheitstäter, sondern geradezu als Anzeigenjunkie gelten kann.

Zahlt einer nicht, läuft die Strafanzeige weiter mit den oben beschriebenen möglichen Folgen einer Hausdruchsuchung (davon mindestens eine gerichtlich als rechtswidrig eingestuft), eines Strafbefehls und, bei Einspruch gegen diesen, einem Gerichtsverfahren. Die Zahl der Verurteilungen bleibt aber trotz der Bereitwilligkeit der Justiz, Recht nach sozialem Rang des Antragstellers und nicht nach Sachverhalt zu sprechen, nach Agenturangaben sehr gering. Trotzdem dürften die meisten Opfer auch Geschädigte sein, denn je nach Fortgang des Verfahrens bleiben sie auf einem großen Teil der eigenen Anwaltskosten sitzen.

Nach meiner Ansicht insgesamt eine ziemlich ekelhafte Kombination: (1) ein führender Politiker, der seine Position missbraucht, um sich zusätzlich zu bereichern, (2) eine Staatsjustiz, die Recht nach Haltung veranstaltet, und (3) Rechtsanwälte, die sich zusätzlich bereichern.