StraZi und die Justiz

StraZi beschäftigt mit ihrem Anwaltsteam inzwischen 5 Staatsanwälte bei der Staatsanwaltschaft Köln. Dabei geht es aber gar nicht um Beleidigungen, denen sich StraZi ausgesetzt sieht, sondern um simple Geschäftemacherei. Und das geht so:

StraZi tritt bewusst provozierend und polarisierend mit zweifelhaften Parolen, meist mit Kriegs- und Waffenforderungen auf (Kunststück! So weit bekann, ist sie Lobbyistin der Waffenindustrie und verdient damit Geld). Der eine oder andere Leser lässt sich provozieren und gibt harte, aber nicht unbedingt strafbare Kommentare ab. Das beauftragte Anwaltsteam durchsucht die sozialen Netzwerke nach solchen Kommentaren, was recht einfach ist, da man sich an bestimmten Kanälen und Stichworten orientieren kann. Dabei wird sie pro Woche in 200 – 300 Fällen fündig und reicht am Wochenden Sammelklagen bei der Staatsanwaltschaft ein.

Da bislang alle Bemühungen, Justiz- oder Rechtsmissbrauch einzuschränken, verpufft sind, zuletzt mal wieder durch ein höchstes deutsches Gericht, das damit einmal mehr beweist, eher im Interesse der Politik zu urteilen als im Sinne des Rechts,¹⁾ muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten. Im Klartext:

  1. Bewerten, ob es sich um eine Straftat handeln könnte. Vielleicht fallen dann 20% bei dieser Bewertung fort, wogegen die Anwälte aber vermutlich Sammelbeschwerde einreichen werden, was weitere Arbeit mit sich bringt.
  2. Beweissicherung.
  3. Ermitteln der Indentität des Beschuldigten.

Besonders 3. macht viel Arbeit und ist oft nur den Staatsanwaltschaften möglich. Die Anwälte selbst dürften in den meisten Fällen keinen Erfolg haben, wenn sie von X oder Facebook die Nutzeridentitäten wissen wollen. Und an der Stelle treten dann die Anwälte wieder in Erscheinung:

Einmal in der Woche beantragen sie Akteneinsicht in die Verfahren – etwas, was auch nur Anwälte dürfen, aber nicht private Kläger. Damit haben sie Zugriff auf die mühsame Arbeit der Staatsanwaltschaften, nämlich die Identitäten der vermeintlichen Täter.

Nun kommt der Punkt, an der StraZi und die Anwälte so richtig anfangen, an dem Abmahngeschäft zu verdienen. Die Betroffenen erhalten ein Abmahnschreiben der Anwälte, in denen ihnen angeboten wird, die Klage gegen Zahlung einer Abmahngebühr zurück zu ziehen. Das funktioniert, weil Beleidigung ein Antragsdelikt ist, d.h. der Beleidigte muss eine Anzeige erstatten (die Staatsanwaltschaft tut von sich aus nichts) und kann diese auch jederzeit wieder zurückziehen, womit die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft zu Ende ist. Dabei wird so getan, als ob dem Beschuldigten nicht nur ein Strafbefehl droht, sondern auch ein saftiges Schmerzensgeld, was aber auch schon ein Schwindel ist, denn die Strafe eines Strafbefehls wird an die Staatskasse gezahlt und der Beleidigte muss in der Regel zusätzlich als Nebenkläger auftreten oder eine Privatklage vor einem Zivilgericht führen, wenn er selbst profitieren will. Auf jeden Fall ist die Abmahngebühr so bemessen, dass sie unterhalb der dem Beschuldigten angedrohten Kosten liegt, meist sogar unterhalb der Sätze, die bei einem Verfahren an Anwaltskosten entstehen würden.

An dieser Stelle knicken die meisten Beschuldigten ein. Sie zahlen die Abmahngebühr, die ausschließlich den Anwälten und dem Beleidigten zu Gute kommt. Die Staatsanwaltschaft, die die ganze Arbeit gemacht hat, geht leer aus. Mit anderen Worten: StraZi und ihre Anwälte verdienen auf Kosten der Steuerzahler, die den Staatsapparat ja finanzieren müssen, prächtig viel Geld. Im Fall von StraZi wird gemutmaßt, dass sich alleine ihre Einkünfte durch dieses Geschäft oberhalb der schon recht üppigen Diäten bewegen.

Bei mehr als 200 Anzeigen pro Woche dürften weniger als 50 erfolgreiche Abmahnungen ausreichen. Gängige Beträge sind 1000 € Gebühr, was zu einer monatlichen Einnahme von 200.000 € führen würde. Wenn das Teilungsverhältnis mit der Anwaltskanzlei 1:3 beträgt, läge der StraZi-Anteil bei 50.000 €/Monat – für Nichtstun, denn die Arbeit macht die Kanzlei und StraZi steuert nur ihren Namen bei.

Um die restlichen Verfahren kümmert sich das Team nicht weiter, d.h. hier geht alles den „geordneten Lauf“. Die Staatsanwaltschaft wird einige weitere Fälle einstellen, in den restlichen Strafbefehle schreiben. Je nach Betroffenem können die auch deutlich unterhalb der Abmahngebühr liegen, denn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten sind zu berücksichtigen, und die sind bei vielen heute nicht mehr so gut. Ein Teil dieser Strafbefehle wird bezahlt und das Geld landet in der Staatskasse. Beim letzten Teil legen die Beschuldigten Einspruch beim Amtsgericht ein und es kommt zur Hauptverhandlung. Ein Teil wird verurteilt werden und hat zusätzlich die Gerichtskosten (und seine Anwaltskosten, sofern er einen bemüht) zu tragen, der andere Teil wird zu Lasten der Staatskasse freigesprochen, was aber in der Regel trotzdem Kosten mit sich bringt, da die von Anwälten verlangten Sätze oberhalb dessen liegen, was die Gerichte anerkennen. StraZi und ihr Team sind hier aber längst nicht mehr dabei, denn hier ist für sie kein Geld mehr zu holen. Die Hauptkosten trägt der Steuerzahler.

Wenn man das stoppen will, wäre der beste Weg, die Verbaldelikte komplett aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Dann müssten sich die Staatsanwaltschaften nicht mit der Ermittlungsarbeit herumschlagen und auch Polizisten könnten länger schlafen, wenn ein übereifriger Stasianwalt mal wieder eine Durchsuchung anordnet. Die Ermittlungen kosten aber schon Geld und sind teilweise mit Gerichtsbeschlüssen verbunden und wenn die Abmahngebühren nicht gezahlt werden, ist zweifelhaft, was vor Gericht schließlich herauskommt. Statt hohem Gewinn bei einer Erfolgsquote von 1:4 dürfte allenfalls begrenzter Gewinn bei einer Erfolghsquote von 4:5 herauskommen. Das ist für Abmahner kaum noch interessant.


¹⁾ Zum Abmahnwesen muss man berücksichtigen, dass hier äußerst potente Parteien, sowohl was die Rechtsmöglichkeiten als auch das Geld angeht, gegen in der Regel in jeder Beziehung unterlegene Bürger vorgehen, die weder die Kenntnisse noch in den meisten Fällen auch die Mittel haben, sich zur Wehr zu setzen. Eigentlich hat das Rechtssystem im Zweifelsfall solche Unterschiede zu berücksichtigen – und pfeift drauf.