Zu 150 Tagessätzen à 250 € ist der Geschäftsführer der Prod AG, Herr U. aus H. bei W., wegen Beleidigung des Wirtschaftsministers Prof. Dr. Robert Habeck verurteilt worden, wobei strafverschärfend hinzu kam, dass er die amtliche Tätigkeit von Herrn Prof. Dr. Robert Habeck erheblich erschwert hat.
Die Prod AG war im Rahmen des Deindustrialisierungsförderungsprogramms auf der Grundlage des „Guten Gesetzes zur ordentlichen Abwicklung von CO2-nachhaltigkeitslosen Produktionsstätten“ vom 5.5.24 (BGBl 2024 I Nr. 147) zur vorübergehenden bis anhaltenden Produktionseinstellung (aka Pleite, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit usw.) vorgesehen, wie Herr Prof. Dr. Robert Habeck der Sparte, in der die Prod AG tätig ist, in einer allgemeinen Rahmenverfügung mitteilte.
Herr U beleidigte daraufhin den Minister öffentlich mit den Worten „der kann mich mal …“ und stellte einige Produktionslinien der Prod AG um, so dass das Unternehmen nicht nur weiter produzieren konnte, sondern inzwischen sogar neue Mitarbeiternde sucht. Damit hat Herr U. die öffentliche Tätigkeit des Ministers Prof. Dr. Robert Habeck im Rahmen des Deindustrialisierungsförderungsprogramm in erheblichem Umfang behindert. Staatsanwaltschaft und Amtsgericht teilten die in der Anzeige vertretene Meinung der Beleidigung nebst strafverschärfenden Umständen und verurteilten den Unternehmer zu der Rekordstrafe.
Bei diesem Text handelt es sich um eine Realsatire. Einige Namen und Titel sind frei erfunden. Ähnlichkeiten mit der Realität sind beabsichtigt.