In früheren Zeiten konnte es passieren, dass man auf der Reise von A nach B 100.000 Streckeneinheiten zurücklegen musste, auf der Rückreise von B nach A auf dem gleichen Weg aber nur 90.000. Was allerdings nicht daran lag, dass Annalena Baerbock oder die gleichermaßen begabte Lisa Neubauer eine Abkürzung gefunden hatten, die darin bestand, sich von im Netz gespeicherten Kobolden eine Weile tragen zu lassen, sondern schlicht darin, dass die A-ler andere Streckmaße verwendeten als die B-ler.
Als Folge kamen irgendwann Eichämter in Mode, die für einheitliche Längenmaße sorgten. Also fast, nicht ganz. Als Harley-Fahrer hat man immer noch zwei Sätze Schraubenschlüssel in der Werkzeugkiste, einen metrischen und einen zölligen.
Auch heutzutage wird wieder mit vielerlei Maß gemessen. So häufen sich kurz vor verschiedenen Wahlen die Prozesse gegen AfD-Mitglieder, damit dem Bürger noch rechtzeitig eindringlich dokumentiert wird, wen sie da u.U. wählen könnten. Selbst in der inzwischen der Neutralität oder einem stabilen Bankgeheimnis nicht mehr verdächtigen Schweiz löst das Befremdlichkeit aus.
https://weltwoche.de/daily/folterzangen-der-regierung/
Ganz anders geht man natürlich mit Kriminellen aus den eigenen Reihen um. Nachdem sich nun tatsächlich eine europäische Staatsanwaltschaft entschlossen hat, die Korruption von Flinten-Uschi vor Gericht zu bringen, fühlt sich nun ein Gericht bemüßigt, das weitere Verfahren erst einmal zu vertagen. Bis mindestens Ende des Jahres.
https://rtde.site/europa/206312-mitten-im-eu-wahlkampf-ermittlungen/
Die Begründungen haben es in sich:
Ein belgisches Gericht hat nun entschieden, dass die Ermittlungen für die Zeit des EU-Wahlkampfs sowie der Wahl des Kommissionspräsidenten ausgesetzt werden. Erst wenn klar ist, ob von der Leyen erneut ins Amt der Kommissionspräsidentin gewählt wird, sollen die Untersuchungen wieder aufgenommen werden.
Die Perversion ist schon beeindruckend:
- Im einen Fall stellt man fest, dass ein Kandidat kriminell ist, um seine Wahl zu erschweren oder zu verhindern.
- Im anderen Fall setzt man die Feststellung der Kriminalität (oder Unschuld) ausdrücklich aus, um eine Wahl nicht zu behindern.
Was nutzt denn eine Feststellung, dass Flinten-Uschi eine der korruptesten Personen in der gesamte EU ist (was bei der Menge an anderen Kandidaten alleine aus Deutschland und Frankreich schon etwas heißen will), wenn sie schon wieder in dem Amt bestätigt worden ist, aus dem man sie wegen Korruption hinauswerfen müsste? Das ist etwa vergleichbar mit einem Vergewaltiger, den man zur Belohnung zunächst mit einer weiteren Klasse junger Frauen auf Klassenfahrt schickt, damit er sich als Wiederholungstäter bewähren kann, bevor man ihn zur Rechenschaft zieht (und das dann womöglich nicht macht, weil er auf der zweiten Fahrt niemanden mehr vergewaltigt und sich somit nachweislich gebessert hat).
Nebenbei: es ist abzusehen, dass trotz gewisser Erfolge der AfD die Woken nicht wirklich gefährdet sind. Sie werden weiter von einer Mehrheit gewählt werden. Aber man arbeitet natürlich trotzdem daran:
„Bayern und Sachsen fordern zudem, alle notwendigen rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, damit antisemitische Straftäter und Feinde unserer Verfassung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren und konsequent abgeschoben werden können.“
https://www.nius.de/politik/pro
tokoll-erklaerung-von-soeder-und-kretschmer-verfassungsfeinden-deutschen-pass-entziehen-abschieben/be4340f1-68e8-4a02-950a-f1611e6d2a25
heißt es im Protokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. März 2024. Zwar geht es vordergründig um Neudeutsche, aber die Formulierung an sich schließt auch Altdeutsche, deren Meinung nicht genehm ist, ein. „Feind der Verfassung“ zu werden ist keine große Kunst. Man muss sich nur auf das Grundgesetz berufen, das genügt schon. Wohin man Ex-AfD-ler abschieben will, sei einmal dahin gestellt (von Bayern nach BaWü und von Sachsen nach Brandenburg?), aber das Wahlrecht kann man ihnen so auf jeden Fall nehmen. Vielerlei Maß eben.
Und ein Eisen hat man ja zusätzlich noch im Feuer: man kann immer noch aktiv in den Ukraine-Krieg einsteigen. Gemäß GG wird in Kriegszeiten nicht gewählt.
Abschließend: an nichts kann man einen faschistoiden Lügenstaat besser erkennen als an Zensurmaßnahmen, die laut GG nicht stattfinden. Und an nichts kann man die Vollverblödung der Bevölkerung besser feststellen als daran, dass trotz ganz offen durchgeführter Zensur die Zensoren keinerlei Sorgen haben müssen, bei der nächsten Wahl nicht wieder die Mehrheit zu erhalten. Das ganze Gerede wie „wir (die Bevölkerung) müssen erkennen, dass …“ ist wie Sex beim größten Teil der LBGT+-Community: es ist was für den Arsch.