Wenn durch gerichtliche oder parlamentarische Verfahren Sachverhalte aufgeklärt werden sollen und man als Zeuge vernommen wird, gibt es nur wenige Ausnahmen, die Aussage zu verweigern:
- Man muss nicht aussagen, wenn man sich durch die Aussage selbst belasten könnte.
- Man muss nicht aussagen, wenn man dadurch ein Familienmitglied belasten könnte.
- Man muss nicht aussagen, wenn dadurch die Sicherheit des Landes gefährdet wird.
Das steht so in der StPO drin. Wobei 3. nur auf Beamte und Staatsbedienstete zutrifft, die als Geheimnisträger gelten. Und die können auch nicht von sich aus einfach die Aussage verweigern, sondern der Dienstherr kann ihnen verbieten, über bestimmte Sache zu reden.
Natürlich wird das anders verkleidet: dem Betreffenden werden bestimmte Aussagen genehmigt, was allerdings konkret heißt, ihm wird verboten, etwas zu sagen, was nicht genehmigt. Eine Aussagegenehmigung hört sich natürlich viel besser an als ein Aussageverbot und ist in der Praxis natürlich auch leichter umzusetzen, da die Liste der erlaubten Aussagen in der Regel deutlich kürzer ist als die Liste der verbotenen. In den Befragungen sitzen den „Zeugen“ in der Regel dann Aufpasser an der Seite, die ihn rechtzeitig knuffen, wenn es kritisch wird.
Man kann sich vermutlich leicht vorstellen, auf was für Fälle eine solche Aussagebeschränkung angewendet wird. Wenn etwa militärische Geheimnisse oder Details zur Spionagetätigkeit oder eine Verwicklung in einen laufenden internationalen Konflikt oder so was betroffen sind, könnte eine Aussage für den Staat schädlicher sein, als durch den Anspruch der Öffentlichkeit auf Information im Sinne einer funktionierenden Demokratie gewonnen wird.
Kürzlich ging ein solches Verfahren mit Aussageverbot und Aufpasser während der Befragung über die Bühne. Befragte: Verantwortliche des RKI und der PEI. Thema: medizinische Evidenz der Corona-Maßnahmen und der sich als immer tödlicher erweisenden „Impfung“. Das Lauterbach-Ministerium hatte den Mitarbeitern allerdings einen Maulkorb angelegt.
Zuerst die gute Nachricht: mit diesem Maulkorb ist ein für alle Mal mit der Behauptung aufgeräumt, RKI und PEI seien neutrale wissenschaftliche Institute, die nur nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten arbeiten. Im Gegenteil ist damit nun eindeutig bewiesen, was die Verschwörungstheoretiker und Querdenker immer behauptet haben: RKI und PEI unterliegen in jeder Beziehung den Weisungen aus dem Lauterbach-Ministerium und mit medizinisch-wissenschaftlicher Begleitung von Krankheiten haben diese Institute nichts zu tun, wenn es einer korrupten Regierung in den Sinn kommt, die Pharmaindustrie zu füttern oder totalitäre Eingriffe in die Gesellschaft vorzunehmen. Man kann wohl nun auch mit Fug und Recht unterstellen, dass die Empfehlungen der StIKo durch ihren Vorsitzenden Mertens nicht medizinisch begründet sind, sondern auf Befehl durch Lauterbach erfolgten.
Nun kann man sich fragen, weshalb Aussagen zu wissenschaftlichen Gesichtspunkten einer gefälschten Pandemie und einer tödlichen Impfkampagne denn das Staatswohl gefährden könnten. Man kann fragen, ob bestimmte Daten erhoben wurden oder nicht. Und wenn nicht, warum nicht. Gefährdet das das Staatswohl?
Kurzfristig kann man das durchaus bejahen. Die Antworten könnten das letzte bisschen Vertrauen in den Staat zerstören (und würden es auch). Allerdings würden sie andererseits auch nur aufzeigen, was eine korrupte Regierung anrichten kann (und angerichtet hat). Kurz, sie könnten Lauterbach als Schwerstkriminellen entlarven, wobei nach Ansicht verschiedener Kommentatoren im Fall Lauterbach unter Umständen aber auch eine psychische Störung strafmindernd geltend gemacht werden könnte. Mittel- und langfristig dürften aber die positiven Wirkungen überwiegen, sofern die Demokratie noch funktioniert: es wäre klar, was strukturell geändert werden müsste, damit eine korrupte Regierung staatliche Institute nicht missbrauchen kann, sondern diese neutral und wissenschaftlich fundiert der Gesellschaft dienen.
Die Befragten durften also auf bestimmte Fragen nicht antworten. Eigentlich recht viele. Also mehr oder weniger alle. Wobei Beobachter der Szenen dahin tendieren, dem früheren RKI-Chef Wieler mehr oder weniger die intellektuelle Fähigkeit abzusprechen, das zu erkennen, was er da angerichtet hat, da er sich bei seinen Antworten in einer Reihe grundsätzlicher logischer Widersprüche verhedderte. Wieler scheint das meiste von dem Quatsch, den er zusammen mit Spahn und Lauterbach verbreitet hat, tatsächlich auch jetzt noch zu glauben, wo das Meiste eindeutig widerlegt ist. Trotzdem haben es solche Befragungen in sich, einen großen Teil der Wahrheit zu Tage zu bringen, da es sich um technische Fragen handelt. Auch wenn bestimmte Fragen nicht beantwortet werden, lässt sich aus dem Rest und der ihm innewohnenden wissenschaftlichen Logik schließen, dass insbesondere das PEI nichts von dem gemacht hat, was in seiner Aufgabenbeschreibung steht, ja darüber hinaus anscheinend sogar Personal eingesetzt hat, um zu Offensichtliches zu verschleiern.
Alles in allem beweist das Verfahren mit Aussageverboten und jeder Logik widersprechenden Teilantworten, dass im Gesundheitsbereich hochkriminelle Machenschaften ablaufen und das geboten ist, was durch die Aussageverbote verhindert werden sollte, nämlich Lauterbach und seinen Schergen kein Wort mehr zu glauben und alles zu boykottieren, was aus diesem Ministerium und seinen Speicherlleckerinstituten kommt. Derweil lügt Lauterbach gegen jede Evidenz die nächste Impfwelle herbei. Schwerstkriminell oder psychisch gestört oder … ? Eine Frage, die sich jeder bei diesem Gesundheitsminister stellen sollte. Und eine weitere Frage, die sich jeder stellen sollte: wie verhält man sich, wenn es wieder losgeht mit Masken, Abstandsgeboten, Sitzverboten auf Parkbänken, Versammlungsverboten, Lockdowns usw. ? Spielen wieder alle bereitwillig mit oder ignorieren diesmal so viele diese hirnverbrannte Sch…e, dass auch die Schlägertupps der Polizei und die Gesinnungsjustiz nichts mehr ausrichten können?