In der DDR gab es einen Paragraphen im Strafgesetzbuch, ich meine, es war §225, in dem „Verächtlichmachung“ von Funktionären unter Strafe gestellt wurde. Ältere Leser mit Ostvergangenheit werden sich vermutlich besser erinnern, vielleicht sogar an einen schönen Urlaub in Hohenschönhausen oder Bautzen oder sonstwo erinnern, der aus Mitteln dieses Paragraphen finanziert wurde.
So etwas gibt es in der besten Republik aller Zeiten wieder, was letztlich beweist, dass dieses Land längst in der DDR-Diktatur angekommen ist. Die heutigen Funktionäre reden auch bereits so: da ist der Bürger verunsichert und nicht mitgenommen, wenn er die Politik als verbesserungswürdig kritisiert (eine Umschreibung dafür, dass er die Politik für mehr als beschissen hält) – eigene Fehler werden noch nicht einmal als Möglichkeit wahrgenommen und sind in den Augen der Funktionäre unwahrscheinlicher als eine Utopie. Und zum Glück hat die Tagesschau-Sprecherin einen blonden Lockenkopf und Lippenstift aufgelegt, sonst könnte man meinen, man hätte Karl-Eduard von Schnitzler vor sich.
Zurück zum StGB: da gibt es neuerdings den §188 StGB, der die bereits bestehende Strafrechtsparagraphen §185, §186 und §187 nochmals speziell für die Anwendung auf Politiker zusammen fasst:
Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person … eine Beleidigung[/Verleumdung/üble Nachrede] … begangen, die … geeignet [ist], sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren …. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
Das ist natürlich so gummiartig wie möglich. Muss es auch sein. Schließlich will die Funktionärsclicque ja einschreiten können, wenn man sich über sie lustig macht und sie verächtlich da stehen lässt. Ich sehe da allerdings ein rein praktisches Problem:
Kann man die grün-rote Politkaste eigentlich über das hinaus, was sie selbst täglich von sich geben, noch weiter lächerlich oder verächtlich machen? Ist das noch steigerungsfähig?
Sachdienliche Hinweise, wie das gehen soll, werden gerne entgegen genommen.