Das nur als widerwärtige Gesinnungsjustiz zu bezeichnende Urteil gegen den Arzt Dr. Habig in Bochum (und viele weitere Ärzte von Aurich bis München) geht in die nächste Runde. Neben Revision legt RA Wilfried Schmitz auch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richterin und Staatsanwältin vor, die es in sich haben.
Die Lektüre sei ausdrücklich empfohlen, damit deutlich wird, mit was für einer Sorte von Menschen man es in der Deutschen Justiz heute zu tun bekommen kann. Nicht muss, aber eben auch das kann ist schon zu viel, selbst wenn es vielleicht nur wenige sind, die dann aber sorgfältig von den politischen Stellen ausgesucht werden, wenn es darum geht, wer welche Fälle verhandelt.
Um den Fall einzuordnen, sollte man wissen, dass Dr. Habig falsche Impfbescheinigungen ausgestellt hat. Bei anderen Ärzten geht es „lediglich“ darum, dass sie nach Untersuchungen Impfunfähigkeit bescheinigt haben. Hier meinen Staatsanwälte und Richter, dass ihre Auffassung von Impffähigkeit Vorrang vor medizinischer Beurteilung hat, weshalb die Ärzte wegen falscher Atteste verurteilt werden.
Falsche Impfbescheinigungen sind tatsächlich justiziabel. Steht so im StGB. Im Raum steht die sehr begründete Angst der Patienten vor einer lebensgefährlichen Impfung, ein impliziter Impfzwang und ein massiver zusätzlicher gesellschaftlicher Druck, eigentlich schon eine justiziable Nötigung, sich impfen zu lassen. Rangmäßig angeführt wird diese Nötigung durch keinen anderen als Frank-Walter „der Spalter“ Steinmeier, der u.a. „die Geduld mit Ungeimpften verloren“ hatte. Der gleiche Steinmeier, der für dieses Land die Konvention gegen Streuwaffen unterzeichnet hat, jetzt aber den von den USA angekündigten Einsatz in der Ukraine ganz in Ordnung findet, weil die Ukraine ja gewinnen müsse. Sind ja nur durch Kriegsverbrechen ermordete Russen und Ukrainer, gell, Herr Steinmeier, da kann man schon mal ein Auge zudrücken, wenn die Opfer beide zugedrückt bekommen, gell, Herr Steinmeier?
Aus heutiger Sicht – die Zahl der Impftoten nähert sich wohl der 100.000er Marke oder hat sie bereits überschritten, die Zahl der Geschädigten ist noch nicht mal annähernd erfassbar – war das, was Habig gemacht hat, Nothilfe, und Nothilfe ist nicht strafbar. Ich weiß nicht, wie Juristen die Sache hindrehen, wenn es nur darum ginge, dass es sich aus heutiger Sicht um Nothilfe handelt. Man könnte Habig natürlich unterstellen, dass das damals gar nicht so absehbar war und seine Tat zur damaligen Zeit eben als rechtswidrig zu betrachten ist.
Aber das stimmt nicht! Es war damals schon Nothilfe.
Bakhdi, Montagnier, Wodarg und andere haben nicht nur bereits während der Zulassungsscheinbedatte und zu Beginn der Impfaktion davor gewarnt, was passieren könnte, sie haben immer wieder genau erklärt, warum das passieren muss! Es ist letztlich exakt so gekommen. Die „Verschwörungstheorie“ hat sich zudem Stück für Stück anhand der offenbar werdenden Schäden bewahrheitet. Bereits zu der Zeit, in der Habig seine falschen Impfatteste ausstellte, waren die massiven, den Vorhersagen exakt entsprechenden Impfschäden bereits allgemein bekannt. Es handelte sich daher bereits zum damaligen Zeitpunkt um Nothilfe und vor Gericht gehören eigentlich Regierung, Parlamentarier und Medienleute, die mit ihrer Verschwörungstheorie viele Menschen in den Tod oder die Invalidität getrieben haben und dies heute noch tun.
Als Ergänzung: RA Schmitz kämpft auch seit Jahren einen bisher erfolglosen Kampf gegen den öffentlich-rechtlichen Schmutzfunk und hat seine Erfahrungen in einem Buch zusammengefasst. Ob diese Kameraden mehr Erfolg haben, bleibt zu hoffen und abzuwarten.