Eine Ehe wurde bekanntlich bis vor kurzem zwischen einem biologischen Mann und einer biologischen Frau mit dem überwiegenden Zweck der Bildung einer biologischen Produktionsgemeinschaft (BPG) geschlossen. So eine BPG hat die Aufgabe, neuen biologische Männer und neue biologische Frauen zu erzeugen, um die Produktion später fortzusetzen. Bei einer erzeugten Gesamtlebendzahl von derzeit ca. 7,5 Mrd. biologischen Entitäten nicht ganz erfolglos.
Auch wenn manche vermuten, von diesem Bild sei erst während der Covid-Pandemie abgewichen worden
… für Mann und Frau. Sie dürfen die Maske nun abnehmen und erstmals das volle Antlitz Ihres Partners:in erblicken …
… KREISCH …
stimmt das nicht: schon vorher durften Frauen Frauen heiraten oder Männer Männer. Oder inzwischen was auch immer für soziale Konstrukte dort aufeinander treffen. Das Problem ist natürlich, dass die Sache mit der BPG nicht mehr so wirklich funktioniert. Was tun, wenn trotzdem ein Kinderwunsch besteht?
Bei Frauen recht einfach: die preiswerteste Methode wäre eine Reihe von One-Night-Stands mit Unbekannten, die teurere eine künstliche Befruchtung. Zumindest eine der Frauen ist dann direkt mit dem Baby verwandt, die andere muss es adoptieren.
Bei Männern ist das problematischer. Durch Einsatz von genügend Bier und Fastfood klappt es mit dem dicken Bauch recht problemlos, doch beim Rest hapert es. Adoption geht natürlich, ist aber bei Neugeborenen mangels großen Angebots ein Problem. Manche dieser Paare wollen aber ein Neugeborenes und kein bereits gebrauchtes Kind aus 1. Hand. Das führt zu folgender Konstruktion:
- Das Paar sucht eine Eizellenspenderin, die sich ähnlich wie beim Samenspenden eine Eizelle entnehmen lässt (was natürlich nicht mit einem Pornofilm und einem festen Handgriff zu erledigen ist, sondern klinisch-operativ schon einigen Aufwand darstellt, der obendrein nicht ganz ungefährlich für die Spenderin ist).
- Das Paar sucht eine Austrägerin, die sich das inzwischen mit dem Samen eines der Männer befruchtete Ei implantieren lässt und das Kind austrägt. Auch das ist für die Frau mit einigen Mühen und Risiken verbunden. Der Grund für diesen Aufwand: die Austrägerin gilt nicht als leibliche Mutter und kann keine Ansprüche auf das Kind geltend machen. Einer der Männer hingegen ist der leibliche Vater des Kindes.
Teil 1 läuft so ähnlich auch bei Paaren ab, bei denen die Frau unfruchtbar ist, aber dennoch ein Kind bekommen möchte. Normalerweise sind die Paare unter solchen Umständen selbst für das Aufbringen der Kosten zuständig. Bei Schwulen-Ehen, die sich auf diese Weise ein Neugeborenes ergattern wollen, können sich die Kosten von Teil 1 und Teil 2 auf gut und gerne 200.000 US-$ belaufen. Das ist viel Geld. Muss man das wirklich selbst aufbringen?
Ein paar Anwälte im Land des unbegrenzten Schwachsinns sind auf den Gedanken gekommen, dass dem nicht so ist. Für den dringenden Neugeborenen-Kinderwunsch eines schwulen Paaren soll doch bitte die Allgemeinheit aufkommen, sprich die Krankenversicherung, in die ja letztlich alle einzahlen. Die Begründung:
Männer sind durch Geburt diskriminiert, da sie biologisch nicht in der Lage sind, Kinder auszutragen und zu gebären. Die Gesellschaft hat diese Diskriminierung abzustellen (indem sie die Kosten trägt).
Vermutlich wird über kurz oder lang auch dieser Hirnriss so abgesegnet.