Die Frage hört sich lustig an, ist aber kein Scherz. Art. 3 GG führt aus:
Art. 6 legt fest:
Jetzt achtet bitte mal auf 3(2) und 6(4). Fällt was auf?
Genau! Väter werden in 6(4) gar nicht erwähnt. Oder anders ausgedrückt: Sowohl getrennt lebende Väter als auch allein erziehende Väter werden durch das Grundgesetz diskriminiert. Bei Trennungen landen Kinder in der Regel bei der Mutter, selbst wenn die Väter geeignet und bereit wären.
Wäre im Grundgesetz die Gleichberechtigung von Vätern und Müttern tatsächlich festgelegt, müssten sich die Gerichte deutlich mehr Mühe geben.