Für wen gilt §130 StGB noch mal?

Wenn man sich in linken Parteien einen Namen machen will, muss man markig auftreten. Dachte sich anscheinend die Kreisvorsitzende der SPD Schleswig-Flensburg, Franziska Brzezicha (Hinweis: in Westdeutschland frage man einen älteren Bürger aus dem Ruhrgebiet, wie man den Namen ausspricht). Und so tönte sie in der Causa „Stadtbild“ des Friedrich Merz:

Wer mit der deutschen Geschichte im Rücken nicht erkennt, dass die Aussage, bestimmte Religionen und Menschen gehörten nicht zum Stadtbild, eindeutig rassistische Denkmuster bedient, hat entweder nichts verstanden oder verdrängt bewusst. Genau mit diesen Begründungen „passt nicht ins Stadtbild“, „passt nicht zu uns“ wurden im Nationalsozialismus Jüdinnen und Juden entrechtet, verfolgt und ermordet.“

https://reitschuster.de/post/verstoerender-vorwurf-der-spd-kreisvorsitzenden-brzezicha

Die Worte von Friedich Merz bezüglich heutiger Probleme durch Migration mit dem Nationalsozialismus gleich zu setzen, ist schon mehr als eindeutig Volksverhetzung, und wenn dann auch noch explizit Juden ins Spiel gebracht werden, kann man ohne große Probleme auch die Karte „Verharmlosung des Holocaust“ ziehen.

Wäre das aus dem Mund eines AfDler gekommen – die Staatsanwaltschaft müsste sich beeilen, ihn zu verhaften, bevor er von aufgebrachten Antifanten gelyncht wird. Aber hier handelt es sich um eine SPDlerin, d.h. eine Vertreterin der richtigen Meinung. Da ist wohl abzusehen, dass die Staatsanwaltschaft hier nichts erkennen kann, was strafwürdig ist.

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