Als „rechts“ oder „rechtsaußen“ darf bezeichnet werden, wer (ggf. extrem oder populistisch) für eine traditionelle gesellschaftliche Ordnung antrete und deren Werte und Normen nicht grundlegend verändern wolle.
Kammergericht Berlin: wer für die Werte und Normen des Grundgesetzes eintritt, ist „rechts“, ggf. sogar „rechtsextrem“.