Eine Rezivilisierung ist notwendig

Wir leben in einer zunehmend militarisierten Gesellschaft. Womit ich nicht das Militär an sich meine, das bislang weitgehend unsichtbar ist, sondern die Geisteshaltung, die hinter allem steht. Und die ist nicht mehr zivil, sondern militärisch.

Hört sich vielleicht hochphilosophisch an, ist es aber nicht. Ganz einfach ausgedrückt: Zivilisten folgen Gesetzen, Militärs folgen Befehlen. In einer Zivilgesellschaft kann jeder kontrollieren, ob eine Handlung geltenden Regeln folgt oder dabei gegen geltende Regeln verstoßen wird. In einer Militärgesellschaft hingehen muss man davon ausgehen, dass bestenfalls irgendjemand in einer Befehlskette weiter oben die Anordnung zu der Handlung gegeben hat, schlimmstenfalls die Handlung zwar eigenmächtig ist, aber den Vorstellungen der höheren Instanzen nicht widerspricht.

Das hört sich nach Willkür im Vergleich zur Zivilgesellschaft an, ist es aber nur teilweise. Die Reaktionen in der militarisierten Gesellschaft sind nämlich genauso leicht berechenbar, nämlich in der Form, dass bestehende Regeln individuell angewandt werden und nicht für alle gleichartig. Dass die Militarisierung der Gesellschaft schon sehr weit fortgeschritten ist, zeigt sich besonders eklatant am zivilsten der zivilen Bereiche, der Rechtsprechung: eine Alice Weidel eine „Nazi-Schlampe“ zu nennen ist gerichtlich festgestellt „freie und zulässige Meinungsäußerung“, einen Schwachkopf in satirischer Manier – und Satire soll je gerade intellektuell verdeckt die Charaktereingenschaften aufdecken – einen Schwachkopf zu nennen, zieht eine Verurteilung nach sich. Einem ausreisepflichtigen Ausländer die Tür einzutreten, um ihn zum Flieger zu bringen, ist laut BVerfG ein Verstoß gegen den besonderen Schutz der Wohnung, einem Kommentator auf X, bei dem der möglicherweise strafrechtlich relevante Beweis durch den Kommentar bereits vorliegt, in der Erwartung, dass man da noch etwas finden könnte, für das gar kein Verdacht vorliegt, die Tür einzutreten, ist grundrechtskonform. Einen Vergewaltiger laufen zu lassen, die Kommentatorin, die sich darüber aufregt, aber strafrechtlich zu belangen – Normalität in der Republik. Ausländische Gewalttäter mit lächerlichen Bewährungsstrafen frei zu lassen, Kritiker aber bis zu einem Jahr in U-Haft zu nehmen, wobei zum Schluss eine Steuerschuld von 12,87 € noch nicht einmal als Feigenblatt brauchbar ist – Normalität.

Militarismus braucht Leute, die Befehle befolgen und sich nicht um Gesetze scheren. Das macht es schwer, Verbrechen zu ahnden. Hat der Betreffende das Verbrechen aus eigenem Antrieb begangen oder war das ein Befehl? Und wer hat den Befehl gegeben? Da das Verfahren zivilen Regeln folgt, führt das zum Beweisnotstand. Folge: in der Aufarbeitung der NS-Kriegsverbrechen kam die Wehrmacht und selbst die Waffen-SS weitgehend ungeschoren davon, und auch bei den DDR-Grenzsicherungstruppen (Mauerschützen) war dies ähnlich. Lediglich wenn eindeutige Beweise für persönliche Schuld vorliegen, lässt sich das verfolgen – aber nur, wenn man der Sieger über den militarisierten Staat ist. Im Militärstaat selbst ist der eigenverantwortliche Gesetzesbrecher besonders beliebt, wird er doch auch den verbrecherischsten Befehlen folgen. So tut sich die US-Militärmaschine äußerst schwer, selbst schwerste Verbrechen in Vietnam, im Irak, in Afghanistan usw. aufzuarbeiten (in der Regel nur dann, wenn ein Politiker sich in seiner Wiederwahl bedroht sieht), und im Selfie-Zeitalter haben weder ukrainische noch israelische Soldaten große moralische Probleme, eindeutige Kriegsverbrechen nicht nur mit dem Handy zu filmen, sondern hinterher auch in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Sie können sich sicher sein, von der eigenen Führung nicht nur abgeschirmt zu werden, sondern sich bei ihr als „Werkzeug“ für alles weiter zu empfehlen.

In Deutschland ist das Militär noch nicht allzu präsent – oder besser, noch nicht allzu sichtbar. In Corona-Zeiten übernahm ein Bundeswehr-General die Koordinierung, was allgemein bekannt sein dürfte. Was weniger bekannt ist: in vielen staatlichen Stellen, beispielsweise Gesundheitsämtern, übernahmen militärische Stäbe die direkte Führung. Nicht der zivile Vorgesetzte befahl, sondern Offiziere der Bundeswehr. Grund: die führen Befehl aus, egal was im Gesetz steht. Problem: das ist nach dem Grundgesetz und anderen zivilen Regeln völlig illegal. Skandal: alle haben sich dem gebeugt und bis heute gibt es noch nicht einmal nennenswerte Whistle-Blower, weil fast keinem der Betroffenen klar ist, wie illegal das alles war.

Militarisierung – das hatten wir schon einmal mit einem Gefreiten als Anführer, und es ist gründlich schief gegangen. Jetzt haben wir einen Obergefreiten, formal schon mal eine Verbesserung, aber es ist abzusehen, dass das wieder gründlich schief geht, wenn auch anders: die für die Umsetzung der Kriegshetze notwendigen Eisenbahnlinien von West nach Ost sind überwiegend eingleisig und nicht elektrifiziert, es gibt nicht ansatzweise genügend Waggons, 2 Panzerbataillone teilen sich manchmal einen Satz Panzer und tauschen ihn tournusmäßig untereinander aus, weil nicht genügend Panzer da sind – die bei das Abfahrt aus dem Depot allenfalls bis zur nächsten Brücke kommen, weil die unter ihrem Gewicht aufgibt, oder bis zum nächsten Tunnel, weil der 0,5 entscheidende Meter zu eng ist, und Soldaten gibt es auch nicht, weil für die Musterung und den Dienst der bis zu 380.000 Kandidaten eines Jahrgangs weder Kreiswehrersatzämter noch Ärzte noch Kasernen zur Verfügung stehen. Deutschland wird sich kaum in einem Krieg zerlegen, aber das politische und großenteils auch das wirtschaftliche Personal beweist täglich, dass es auch anders geht.

Um das zu ändern, muss die Gesellschaft weg von der militärischen hin zur zivilen Einstellung. Das ist zwar vermutlich recht schwer, aber es braucht dazu noch nicht mal etwas Neues, sondern die konsequente Reaktivierung des alten, im Kern bis auf Friedrich d.Gr. zurückgehenden Beamtenrechts. Das Prinzip lässt sich mit einem Wort beschreiben: Verantwortung. Und mit einem Satz: Handlungen haben Konsequenzen. Das Prinzip wird in einem einzigen Paragraphen eines unscheinbaren und weitgehend unbekannten Gesetzes beschrieben:

Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz – BeamtStG)
§ 36 Verantwortung für die Rechtmäßigkeit

(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte unverzüglich auf dem Dienstweg geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn die Bedenken fortbestehen, an die nächst höhere Vorgesetzte oder den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen oder Beamten erkennbar ist. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Wird von den Beamtinnen oder Beamten die sofortige Ausführung der Anordnung verlangt, weil Gefahr im Verzug besteht und die Entscheidung der oder des höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Anordnung ist durch die anordnende oder den anordnenden Vorgesetzten schriftlich zu bestätigen, wenn die Beamtin oder der Beamte dies unverzüglich nach Ausführung der Anordnung verlangt.

Es ist sehr einfach: jeder trägt die volle persönliche Verantwortung für seine Handlungen. Diese müssen den Gesetzen folgen, im Falle elementarer Menschenrechte sogar unbedingt. Hat ein Staatsdiener Zweifel, dass eine Anordnung, also der militärische Befehl von oben, mit den Gesetzen vereinbar ist, besteht eine Remonstrationspflicht (das Gesetz formuliert hier ausdrücklich eine Pflicht und kein Recht). Der Sinn ist nicht, dass der Staatsdiener einfach einen Befehl verweigern kann, wenn ihm danach ist, sondern dass jederzeit genau feststellbar ist, wer den Befehl gegeben hat. Im Falle einer Remonstration MUSS es ein unterschriebenes Dokument geben, dass die Remonstration überschreibt. Und letztlich trägt der dann auch die unmittelbare persönliche Verantwortung und wandert in den Bau.

Bringt das was, wenn sich jeder Staatsdiener an das Prinzip hält? Schauen wir uns die Situation heute an einem Beispiel an: bei der Love-Parade 2010 in Duisburg kam es zu Panik mit 21 Toten und mehr als 650 Verletzten. Im Vorfeld warnten verschiedene Stellen (Feuerwehr, Polizei) genau vor dieser Situation, aber der Duisburger OB und der Veranstalter setzten sich darüber hinweg und die Stadtverwaltung segnete alles ab. Alles mündlich, informativ, abklärende Gespräche – aber nichts schriftlich. Das Gerichtsverfahren wurde schließlich eingestellt, weil die Suche nach der Verantwortlichkeit im Sande verlief. Bei anderen Verfahren hat es dann den einen oder anderen Sachbearbeitet erwischt, aber nicht dem Amtschef und schon gar nicht den Politiker. Hätte einer von denen unterschreiben müssen, wäre das Unglück gar nicht erst passiert (99% Wahrscheinlichkeit) oder der Betreffende säße im Knast.

Wie wäre das umzusetzen?

(1) Eine umfassende Remonstrationspflicht für alle Staatsdiener, also auch Angestellte und nicht nur Beamte, auch für staatlich geleitete Institutionen (z.B. RKI, um mal ein Beispiel zu nennen). Unterstützen kann man dies durch ein anonymisiertes Remonstrationsregister: keiner kann sich hinterher wegmogeln.

(2) Kritisch ist die Justiz, weil sie sich selbst kontrolliert. Eine Lösung besteht hier in einer KI-Bewertung der Fälle (chinesisches Modell). Die Entscheidung liegt beim Richter oder Staatsanwalt, aber er hat genau zu begründen, weshalb er der KI-Empfehlung nicht folgt. Ist das nicht plausibel, landet der Fall automatisch in der Revision. Die Entscheidung bleibt beim Menschen, aber eine Telefonjustiz durch die Justizministerien würde fast unmöglich. Auch hier ein Register, so dass alles genau nachvollzogen werden kann.

(3) Politische Entscheidungen sind ein Problem, weil die Entscheidungen immer falsch sein können. Jedoch kann man auch hier verlangen, dass technisch eindeutig bewertbare Optionen durch wissenschaftliche Gutachten bewertet werden müssen. Folgt der Politiker dem nicht, muss er das begründen und trägt die Verantwortung. Die Versenkung von Milliarden in Energie- und anderen Projekten wäre nicht mehr möglich, würden die Wissenschaftler beim MPI oder anderen Einrichtungen unter Berufung auf ihre Remonstrationspflicht ehrliche Gutachten erstellen und diese ebenfalls in öffentliche Verzeichnisse einstellen. Ignoriert ein Politiker das oder holt für bestimmte Vorgänge gar nicht erst Gutachten ein, ist er dran.

Kann man das durchbekommen? In der heutigen Zeit der persönlichen Feigheit sicher nur schwer, aber vielleicht könnte irgendein Anfang irgendwo eine Keimzelle zu weiterem werden. Aber dazu bräuchte man Politiker mit einem realen Lebenshintergrund, wie man ihn beim Großteil der von eigener Arbeit lebenden Bevölkerung findet. Und davon findet man zumindest einige heute nur in einer Partei. Und die will bislang keiner.