Fensterln in Thüringen

Die Vorkommnisse rund um die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags dürfte wohl jeder zumindest in Bruchstücken mitbekommen haben. Hier die Kurzfassung:

Die Geschäftsordnung bestimmt, dass der älteste Abgeordnete, hier dummerweise einer von der AfD, die Sitzung eröffnet, die Schriftführer bestimmt, die Beschlussfähigkeit feststellt (und dokumentieren lässt) und die Wahl des Landtagspräsidenten leitet. Erst wenn das erledigt ist, ist der Landtag konstituiert und darf Beschlüsse fassen. Die Geschäftsordnung bestimmt außerdem, dass die stärkste Fraktion – dummweise wieder die AfD – in den ersten zwei Wahlgängen der geheimen Wahl den Kandidaten stellen darf. Bekommt der keine einfache Mehrheit, können die anderen Fraktionen ab der 3. eigene Kandidaten präsentieren. So weit, so klar, oder?

Natürlich passte den anderen Fraktionen die AfD-Kandidatin für das Präsidentenamt nicht. Es hätte also genügt, 2x mit NEIN zu stimmen und damit die JA-Stimmen der AfD zu neutralisieren. Im 3. Wahlgang hätten dann mehrere Kandidaten zur Wahl gestanden und der mit einfacher Mehrheit, also den meisten Stimmen, wäre dann Präsident geworden.

Die CDU, kräftig unterstützt vom BSW, das damit wohl endgültig sein wahres Gesicht gezeigt hat, wollte aber schon vor Konstituierung die Geschäftsordnung geändert wissen, so dass jede Fraktion jemanden vorschlagen konnte. Wenn man den 2. Absatz durchliest, wird klar, dass das rechtswidrig ist, weil der Landtag noch nicht konstituiert und damit beschlussfähig ist. Das NEIN des Versammlungsleiters hätte also genügt, um dieses Begehren abzuwürgen.

Um das vorgeschriebene Verfahren zu verhindern, setzten CDU und BSW auf ein bewährtes Verfahren: Tumult. Der Alterspräsident wurde einfach nieder geschrien und konnte die Sitzung nicht fortsetzen. Dabei fielen auch Worte wie „Machtergreifung“ seitens der CDU-Leute. Tumult bedeutet in vielen Parlamenten weltweit eine ausgewachsene Schlägerei unter den Abgeordneten, aber dank der Mithilfe der Landtagsverwaltung war das nicht notwendig: die weigerte sich nämlich, auf Anweisung des Alterspräsidenten die Mikrofone abzuschalten, was den aufrechten Demock-Ratten ermöglichte, alles nieder zu brüllen. Die Sitzung musste schließlich abgebrochen werden.

Inzwischen wurde das Thüringische Verfassungsgericht eingeschaltet, dass im Sinne von CDU und BSW kurzerhand beschloss, Verfassung Verfassung sein zu lassen und den Tumultführern Recht zu geben. Die dürfen jetzt also rechtswidrig über eine neue Geschäftsordnung abstimmen und selbst Kandidaten aufstellen, bevor auf ordnungsgemäße Weise festgestellt ist, dass die Parlamentarier überhaupt etwas dürfen außer rechtzeitig aufs Klo zu gehen. Kommt einem das nicht bekannt vor? Lobbyisten und Politknechte aus dem Bundesinallerschlechtesterverfassunggericht lassen grüßen.

Wieso ist das, was die Thüringer Richter da beschlossen haben, ein schreiender Rechtsverstoß? Nun, ganz einfach: die Geschäftsordnung ist vom vorhergehenden Landtag beschlossen und schließt die Regeln ein, unter denen der Nachfolger rechtsgültig agieren darf. Und die sind oben beschrieben. Wenn man andere Regeln möchte, hätte der alte Landtag rechtzeitig vor seinem Ende eine andere Geschäftsordnung beschließen können (hat er nicht) oder der neue nach Konstituierung (anders darf er nicht). Wenn die Verfassungsrichter nun etwas anderes beschließen, hätten sie auch genauso gut eine pauschale Erhöhung der Anzahl der CDU-Abgeordneten um 50 Köpfe beschließen können, damit die stärkste Fraktion ist. Rechtsbrecherischer geht’s nimmer.

Warum das Ganze? Führen wir mal die zwei Gründe an, die hier zum Tragen kommen dürften. Der Sieg der AfD zeichnete sich so früh ab, dass der alte Landtag problemlos noch eine andere Geschäftsordnung hätte beschließen können (hat er nicht). Trotz offener Wahlbeeinflussung bei der Briefwahl hat die AfD aber so viele Stimmen bekommen, dass ihre Mehrheit sehr deutlich ist. Offene Wahlbeeinflussung hat insbesondere in Pflegeheimen stattgefunden, in denen die Vertreter aller Parteien ein- und ausgingen, die AfD aber Hausverbot hatte. Träger dieser Heime: meist kirchliche Einrichtungen, und wenn die schon Pfarrer entlassen, weil diese für die AfD kandidieren, muss man sich wohl keine weitere Gedanken machen. Wie viele Wahlzettel der Briefwahl letztlich von den Pflegern ausgefüllt werden, unterliegt auch der freien Spekulation. Die Unterschiede zwischen direkten und brieflichen Stimmen sprechen jedenfalls eine deutliche Sprache für eindeutige Wahlbeeinflussung.

Die deutliche Mehrheit der AfD und die geheime Wahl des Präsidenten haben zumindest bei der CDU wohl den Arsch auf Grundeis gehen lassen: stimmen dann wirklich alle brav mit NEIN? Oder sieht das Ergebnis schließlich so aus: JA-Stimmen 35, NEIN-Stimmen 33, Enthaltungen 15? Dann wäre der AfD-Kandidat gemäß Geschäftsordnung nämlich gewählt. Die Unsicherheit hat man mit dem Tumult beseitigt.

Und ein Zweites hat man damit erreicht: durch den rechtswidrigen Beschluss des Gerichtes ist der Weg frei für die Fäkalmedien, die Mär von der „Machtergreifung“ und Weiteres ungehindert zu verbreiten. Was so Institutionen wie der Staatsschutz natürlich dankbar aufnehmen und zur Begründung des „gesichert rechtsextrem“ bis „gesichert verfassungsfeindlich“ notieren. Anders ausgedrückt: man ist einem AfD-Verbot mal wieder ein ganzes Stück näher gekommen, egal, von wie vielen die gewählt wird.


Dazu fallen mit noch zwei Zitate ein. Warum ist die AfD noch nicht verboten?

Dieter Nuhr: „Gemeingefährliche Irre pflegt man zum Schutz der Allgemeinheit einzusperren. Kommt Einsperren auf Grund der Anzahl nicht in Frage, nennt man es Religion und lässt sie gewähren.“

Zwangsweise natürlich nur, weil die Zahl der Anhänger groß ist und mit jedem neu Wahlmündigen und jedem abtretenden Alten größer wird. Natürlich gäbe es noch eine radikale Lösung, oder?

Aleksandar Vučić: „Wieder wird der Befreiung des KL Auschwitz international gedacht. Die Befreier des Lagers, die Russen, sind nicht eingeladen. Aber die Erbauer des Lagers sind wohl wieder auf der Liste der Eingeladenen.“


PS: Es gibt Hinweise, dass meine Einschätzung völlig korrekt ist und alles von langer Hand geplant war. So wurde nach einer Meldung im Internet der Auftrag für die Klage vor dem Verfassungsgericht bereits VOR der konstituierenden Sitzung von der CDU an einen Rechtsanwalt vergeben.

https://t.me/c/1153396282/7301

Zudem wurde bekannt, dass der Sohn eines der Richter CDU-Abgeordneter im Landtag ist. Ein klarer Fall von Befangenheit. Aber besonders unter Verfassungsrichtern spielt Befangenheit keinerlei Rolle, etwa wenn ein Bundesverfassungsrichter über den Medienstaatsvertrag, den sein Bruder verfasst hat, urteilt.


PPS: Antrag auf Verbot der AfD im wird im Bundestag durch die CDU gestellt:

Ich finde es Scheiße, immer Recht zu behalten. Und schon mal vorweg: was kann man von gekauften und durch und durch korrupten Gerichten schon erwarten? – Genau !!!