heißt dieser Blog, und hier möchte ich euch ein paar Gemeinheiten nahe bringen. Wer ärgert sich nicht über die Zwangsgebühren von ARD, ZDF und Deutschlandfunk, die auch noch über einen „Gebührenservice“ eingezogen werden? Aber man kann zurück ärgern:
52,50 € kostet der Scheiß derzeit pro Haushalt. Finanziert werden damit astronomische Gehälter. Während z.B. der Bundeskanzler 247.000 € Grundgehalt pro Jahr erhält, bekommen die obersten Leiter der Propagandainstitute, auch Intendanten genannt, bis zu 388.000 € pro Jahr (was natürlich immer noch bescheiden ist gegen die Millionen für Nieten wie Diess, Zetsche, Baumann oder Sewing). Warum die Leute Intendaten heißen, kann man leicht nachvollziehen, wenn man „intendere“ im Latein-Deutsch-Wörterbuch nachschaut.
Zu Zahlen ist Mitte des 3-Monatszeitraums. Wenn man bis fast zum Ende überzieht, bekommt man eine Mahnung, wenn man dann nicht zahlt, kommt der Gerichtsvollzieher (zumindest wird das so angekündigt). Wenn man unter 5 € Rückstand bleibt, passiert nichts, außer dass der Rückstand in der nächsten Zahlungsaufforderung drin steht. Funktioniert natürlich nur, wenn keine Einzugsermächtigung besteht. Die sollte man als erstes widerrufen, wenn man ärgern will.
Grundsätzlich kann man da mit dem Ärgern anfangen, wenn es die GEZ nicht hinbekommt, das rechtzeitig zu verbuchen und trotzdem abbucht. Die Abbuchung kann man bei seiner Bank kostenlos stornieren. Kostet zwei Klicks und die GEZ mehrere Euro. Zwei Tage später überweist man den Betrag, hat also gezahlt. Im Überweisungstext kann man auch noch „Überweis, weil Ermächtigung erloschen“ einfügen. Das Ärgern klappt natürlich nur einmal
Die zweite Maßnahme besteht in einer Aufteilung des Betrages. Wenn man ein kostenloses Girokonto hat, kann man im Extremfall 52 Daueraufträge über einen Euro einrichten, gestreut über 50 Tage. Das belastet zunächst mal nur die Rechner. Ein weiterer Trick besteht in der Angabe der Beitragsnummer. Lautet die 555 555 555, so kann man beispielsweise als Überweisungsgrund
- 555 555 555
- fünf fünf fünf fünf fünf fünf fünf fünf fünf
- fünfhundertfünfundfünzigmillionenfünfhundertfünfundfünfzigtausendfünfhunderfünfundfünzig
- 1. 3er-Gruppe: 555, 2. 3er-Gruppe: 555, 3. 3er-Gruppe: 555
- ….
angeben. Die werden zwar versuchen, alles maschinell auszuwerten, aber irgendwo wird man auch eine Version finden, die nicht berücksichtigt ist und menschlichen Einsatz erfordert. Verbuchen müssen sie das trotzdem.
Noch mehr „soffisticated“ ist eine Berufung auf dieses Urteil: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/sensationsurteil-rundfunkgebuehr-kann-bar-bezahlt-werden/ Nach dem Bundesverwaltungsgerichtshof muss die GEZ nämlich Barzahlung akzeptieren, und so lange von der Scheiß-EU nichts anderes kommt, gilt das erst mal. Statt zu zahlen, schickt man ein Schreiben mit dem Inhalt
Unter Berufung auf das Urteil BVerwG … [muss man noch ermitteln] in Verbindung mit BGH Xa ZR 68/09 bitte ich um Angabe einer Möglichkeit zur kostenlosen Einzahlung des Beitrags in bar an meinem Wohnort.
an die GEZ. Darauf müssen sie zumindest reagieren.
Man kann nun mit einiger Berechtigung darauf hinweisen, dass der Mist dadurch noch teurer wird, was letzten Endes auf die Gebühren aufgeschlagen wird. Das mag richtig sein, aber IT-technisch betrachtet handelt es sich um einen DoS- bzw. DDoS-Angriff auf die GEZ, und zwar einen völlig legalen. Abgesehen von dem Sand im Getriebe, der zu Fehlern (bei der GEZ) führen wird, könnten die Kosten so weit steigen, dass eine Legitimierung des Zwangsbeitrags wie bisher nicht mehr realisierbar ist. Also: NUR MUT BEIM ZIVILEN UNGEHORSAM!