Die Sache mit der Rechtsstaatlichkeit

Ich muss hier wohl nicht weiter darauf eingehen, mitg welchen Mitteln in den Corona-Jahren juristisch gegen „Widerständlicher“ gearbeitet wurde und bis heute wird. Sowohl nahezu sämtlichen Behauptungen über Corona selbst und noch viel mehr über die unsägliche so genannte „Impfung“ habe sich als Lügen herausgestellt, die aber gleichwohl als Begründung für Verurteilungen herhalten mussten. Und nicht nur mussten: selbst heute werden noch Leute verurteilt, weil sie gegen nachweislich falsche Regelungen verstoßen haben. Man kommt noch nicht mal auf die Idee, laufende Verfahren abzubrechen, und begründet das mit der Rechtsstaatlichkeit, dem Verstoß gegen Gesetze, deren Grundlagen nachweislich falsch waren.

Wenden wir das Prinzip mal auf andere Fälle an. Mit der Begründung, mit der Corona-Verfahren heute noch geführt werden, muss man feststellen:

  • Jedes StaSi-Opfer in der DDR hat völlig zu Recht jahrelang in Bautzen gesessen, denn diese Leute haben gegen damals gültige Gesetze verstoßen. Punkt!
  • Jedes Mauer-Opfer der DDR-Mauer ist völlig zu Recht auf der Flucht erschossen worden, den Republikflucht war gesetzlich verboten. Punkt!
  • Die Widerständler gegen das Hitler-Regime, angefangen von den Scholl-Geschwistern bis hin zu den Rädelsführern des 17. Juni, sind völlig zu Recht hingerichtet worden. Punkt!

Man könnte sogar noch einen Schritt weiter gehen und prüfen, ob diese Leute gegen heute noch gültige Rechtsnormen verstoßen haben, und sie auch heute noch für damals zur Rechenschaft ziehen (vermutlich würde man aber wenig finden). Das entspräche dem Umgang mit Corona-Widerständlern, und der ist ja rechtsstaatlich abgesichert.

Statt dessen feiert man manche Widerständler als Helden, formuliert sogar eine Widerstandspflicht. Andere werden eingesperrt.

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