G20 – Terroristen per Fotofahndung gesucht !

Ziehen die Sicherheitsbehörden nun die Konsequenzen? Gegenfrage: seht ihr hier irgendwelche Fotos?

Nein, seht ihr nicht, und das aus gutem Grund. Es gibt nämlich keine öffentlich einzusehenden Fotos. Dazu müsste man auf eine Polizeiwache gehen und dort das schwarze Brett bewundern. Wenn man hingegen im Internet sucht, findet man: NICHTS!

Warum das so ist, erklärt – natürlich – der größte deutsche Propagandasender, die ARD, genau: wenn man jemanden sieht, der mit einer Eisenstange auf jemanden anderen einprügelt, so handelt es sich lediglich um eine vermeintliche Straftat, und die Veröffentlichung eines Fotos des Täters ist ein Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht, und eine öffentliche Suche nach den Leuten verstoße gegen ethische Richtlinien der Pressearbeit. Man fragt sich wirklich, in was für einem Scheissland wir leben, wenn sich linke Terroristen gewissermaßen mit Berufung auf Art. 12 GG (freie Berufswahl) hemmungslos austoben dürfen und die ör linke Scheisspresse das auch noch in Schutz nimmt.

Wenn man noch etwas genauer hinschaut, ist diese Fotofahndungsaktion, die ein wenig an die RAF-Fahnundung früherer Jahre erinnert, ohnehin nicht Ernst zu nehmen, sondern lediglich Parteipropaganda, um beispielsweise Gestalten wie Olaf Scholz, der durch die G20-Krawalle in politische Bedrängnis gekommen ist, wieder etwas aufzuwerten. Gefahndet wird nicht – es ist niemand daran interessiert, die Leutchen zu bekommen, werden sie doch von Grünen und Roten als linke SA weiter dringend für die nächsten Saalschlachten benötigt.

Was spricht für eine solche Behauptung? Antwort: die heutige Technik. Trotz ihres Terroristenhobbys dürften nahezu alle Täter einen gültigen Personalausweis besitzen, denn alles andere schneidet sie von zu vielen Möglichkeiten ab. Seit 2010 sind die Personalausweise mit biometrischen Fotos ausgestattet, und auch die Fotos aus der Zeit davor dürften längst digitalisiert sein. Für die heutigen Programme ist es unerheblich, ob das Gesicht zentral oder von der Seite aufgenommen ist und die Person einen andere Frisur oder eine Brille oder inzwischen einen Bart hat. Selbst über Zeiträume von 30 und mehr Jahren ist es inzwischen möglich, zwischen den Altersstufen hin- und herzurechnen. Durch simplen Abgleich mit den Personendaten des Zentralregisters ist es möglich, die Täter kurzer Zeit zu ermitteln. Anscheinend macht das keiner, weil das Verarschen des Volkes wichtiger ist.

Wer sich für die Technik interessiert, kann hier etwas finden-