Das Problem mit den Seuchenlappen vor der Fresse ist bekannt. Gut, wer meint, das sei sinnvoll, dem sei es gegönnt, aber die anderen soll man bitte in Ruhe lassen. Wer das Zeug nicht mehr tragen will, steht vor der Frage
How to get rid of the Mund-Nasen-Schutz ?
Am einfachsten ist natürlich ein Attest. Und das gibt nicht jeder Arzt so ohne Weiteres heraus, da die Ärzte inzwischen erpresst werden (und manchmal auch komische Ansichten haben). Was tun?
Die verbreitete Meinung, man müsse eine Vorerkrankung haben, um überhaupt ein Attest bekommen zu können, ist absoluter Quatsch. Es gibt jede Menge Beeinflussungen des Körpers, die man schlicht unter dem Begriff „Alter“ subsummieren kann und mit denen man lebt, aber nicht damit zum Arzt rennt, weil der ohnehin sagt „das ist das Alter“. Wobei Alter heutzutagen schon im Kindesalter anfängt (weshalb das auch Kindesalter und nicht Kinderjunger heißt): hat man bis zur Rente früher so um die 5-8 Krankheiten halt man gehabt, werden heute bereits Babys gegen mindestens 15 verschiedene Infektionskrankheiten geimpft, was sich bei Wiederholungsimpfungen im ersten Lebensjahr auf bis zu 70 Impfdosen summiert. Das hinterlässt Spuren im Körper wie jede Erkrankung (auch Impfungen sind ja künstlich erzeugte und hoffentlich milde Krankheiten). Kinder sind durch die überbordenden Impfwut ebenfalls teilweise schon alt mit entsprechenden versteckten Wehwehchen, mit denen man halt lebt.
Die Crux von der Geschichte: nur ihr wisst, wie es euch geht, wenn ihr den Seuchenlappen überstülpt. Kein Arzt kann beurteilen, wie ihr euch fühlt, außer eben bei bestimmten Erkrankungen, wegen der ihr in Behandlung seid. Das kann sich äußern in Kopfschmerzen, Schwindel, Atemnot, Brust- und Halsschmerzen, Schleimhautschwellung in der Nase, Übelkeit, Brechreiz, Apathie, Depression, … ihr wisst sicher, wie ihr euch fühlt, wenn ihr die Maske eine Viertelstunde aufhabt. Horcht kreativ in euch und ihr werdet einiges finden, was ihr erfolgreich simulieren könnt oder was gar nicht nachweisbar ist. (Motto: „Herr Doktor, der Simulant von Zimmer 14 ist gestorben.“ – „Na, jetzt übertreibt er aber!“).
So, das schreibt ihr sorgfältig auf und reicht das bei eurem Arzt ein mit der Anweisung/Bitte, das zu den Patientenakten zu nehmen. Meist wird nur mündlich verhandelt und das ist schon ein Fehler in solchen Sachen. Ihr könnt nun dem Arzt sagen, er hätte eure Beschwerden schriftlich und soll euch bitte von der Maske befreien. Schließlich hätte er damit ja auch einen Nachweis, falls er selbst erpresst werden sollte. Mit ein wenig Glück habt ihr dann euer Attest.
Falls nicht, kann man nachlegen, ebenfalls schriftlich. Schreibt nach ein paar Tagen, die Beschwerden würden eher schlimmer als besser und ihr würdet ihn als behandelnden Arzt in Regress nehmen, wenn euch etwas zustößt oder ihr Ärger bekommt, wenn ihr irgendwo die Maske abnehmen müsst. Schlimmstenfalls könnt ihr auch bei der Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung nachfragen, was ihr tun solltet, wenn der Arzt eine einfache Therapie verweigert, obwohl ihr gesundheitliche Probleme habt (nur das Wort MASKE nicht verwenden!).
Falls alles nichts nützt und ihr den Arzt nicht wechseln wollt oder keinen anderen auf die Schnelle findet, gäbe es als weitere Möglichkeit den gesundheitlichen Zusammenbruch bei Lidl oder Aldi. Maske runter, aus Atemnot keuchen, Übelkeit vortäuschen usw., also die Symptome, die ihr euch ausgedacht habt – ne, das war falsch ausgedrückt: die bei euch vorliegen. Dem nächsten Samariter, der sich um euch kümmert, sagen „Es geht schon wieder. Rettungsdienst ist nicht notwendig. Ich muss nur kurz Luft holen. -keuch, pust, würg – Das passiert mit Maske häufiger, aber mein Arzt verweigert mir trotzdem ein Attest.“ Das Ganze dann noch auf dem Handy dokumentieren und dem Arzt melden, ihr hättet einen Beinahe-Zusammenbruch im Geschäft erlitten. Wenn er dann nicht reagiert …
Wer es etwas härter will:
(1) Maske abnehmen. Wenn jemand was sagt, darauf hinweisen, dass die zulässige Maximaltragedauer nach DGUV 112-190 (verbindliche Regelwerke der Berufsgenossenschaften) überschritten sei und ihr nun die ebenfalls vorgeschriebene Pausenzeit durchführt. Danach werdet ihr die Maske natürlich wieder aufsetzen, aber bis dahin … euch nachweisen, dass ihr das Ding höchstens 3 Minuten aufgehabt hattet, kann keiner.
(2) Die neuesten Corona-Verordnungen sehen zwingend Atteste vor, die älteren nur den glaubwürdigen Nachweis, dass ihr sie nicht vertragt. Den glaubwürdigen Nachweis habt ihr dem Arzt schließlich gegeben. Ich glaube nicht, dass der Attestzwang vor Gericht Bestand hat, weil – nur ihr wisst, wie es euch geht, nicht ein Arzt, der euch noch nicht mal zuhört.
Es kann natürlich durchaus sein, dass ihr ein Bußgeld aufgebrummt bekommt. Dagegen solltet ihr aber auf jeden Fall klagen. Doch dazu später.
Damit genug für heute. Zum Abschied der deutsche Maskengruß
Mmh mmmh – nuschel, räusper, krächz – mmhmhmm mmm!