{"id":9561,"date":"2023-09-21T16:23:00","date_gmt":"2023-09-21T14:23:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=9561"},"modified":"2023-09-18T17:18:33","modified_gmt":"2023-09-18T15:18:33","slug":"vom-rechtsstaat-zum-totalitarismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2023\/09\/21\/vom-rechtsstaat-zum-totalitarismus\/","title":{"rendered":"Vom Rechtsstaat zum Totalitarismus"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat \u00fcber die Jahre immer wieder die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung als eines der wichtigsten Kriterien der Demokratie herausgestellt. Inzwischen sind allerdings 2\/3 &#8211; 3\/4 der B\u00fcrger der Ansicht, man solle seine Meinung besser f\u00fcr sich behalten, wenn sie kritisch ist, sonst droht Besuch vom Staatsanwalt.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Ich habe schon mehrfach dar\u00fcber referiert, trotzdem hier noch mal eine Zusammefassung:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a715 StGB legt fest, dass nur vors\u00e4tzliches Handeln, von ein paar Ausnahmen der Fahrl\u00e4ssigkeit abgesehen, strafbar ist. Im Klagefall muss die Staatsanwaltschaft also den Vorsatz plausibel machen. Nach \u00a7160 StPO muss sie dazu den Sachverhalt erforschen und auch f\u00fcr den Beschuldigten sprechende Fakten sammeln. Zusammen mit Art 5 GG folgt insbesondere f\u00fcr Symbol- und Verbaldelikte daraus, dass der komplette Sachverhalt aufgekl\u00e4rt werden muss und sich daraus der Vorsatz ergeben muss. Einzelne Phrasen herausgreifen verst\u00f6\u00dft gegen Art 5 GG, da sonst gar keine freie Meinungs\u00e4u\u00dferung m\u00f6glich ist, m\u00fcsste dann man jedes einzelne Wort oder jede Geste auf Doppeldeutigkeiten abklopfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Staatsanwaltschaften unterliegen gem\u00e4\u00df \u00a7146 GVG den Weisungen aus den Ministerien. Was sie allerdings als Beamte nicht davor befreit, sich nicht an das Gesetz halten zu m\u00fcssen, das Vorrang hat. Gegen rechtswidrige Anordnungen besteht nach \u00a736 BeamStG eine Remonstrationspflicht, d.h. der Beamte hat zu protestieren und notfalls die Handlung zu verweigern. \u00a7146 GVG hat zudem die Nebenwirkung, dass nach einer Entscheidung des EUGH vom 27.5.2019 deutsche Staatsanwaltschaften international nicht gesch\u00e4ftsf\u00e4hig sind, da nicht sicher gestellt ist, ob eine Handlung juristisch oder politisch bedingt sind. Eine dicke Ohrfeige f\u00fcr das \u00fcberhebliche deutsche Rechtssystem.<\/p>\n\n\n\n<p>In der Regel funktioniert das Rechtssystem trotzdem, weil es schlecht m\u00f6glich ist, s\u00e4mtliche Staatsanwaltschaften politisch zu kontrollieren. Im Rahmen der Corona-Ma\u00dfnahmen ist die Politik allerdings ins Hintertreffen geraten, so dass sie sich spezielle Staatsanwaltschaften geschaffen hat, die sie kontrollieren kann: die Zentralstellen f\u00fcr die Verfolgung von Hasskriminalit\u00e4t. Relativ verharmlosend hei\u00dft es dazu auf der Webseite der brandenburgischen Zentralstelle:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p> Der Landtag fordert die Landesregierung auf, einen Beauftragten gegen Hasskriminalit\u00e4t bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg zu bestellen. Zur effektiven Verfolgung von Hate-Speech-Delikten und digitaler Gewalt sollen das Fachwissen und die erforderlichen Ressourcen zentral geb\u00fcndelt werden. Neben der Koordinierung der Zusammenarbeit bei \u00fcberregionalen Verfahren im Bereich der Hassgewalt wird der Beauftragte gegen Hasskriminalit\u00e4t mit der Aufgabe der Beratung der Staatsanwaltschaften in fachspezifischen Fragen betraut. Dabei soll auch die juristische Aus- und Fortbildung an ver\u00e4nderte Herausforderungen des strafbaren Hasses im Netz f\u00fcr die Strafverfolgung angepasst werden.Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der zur Verf\u00fcgung stehenden Haushaltsmittel und Personalstellen des Ministeriums der Justiz<\/p><cite> <br> <br> <a href=\"https:\/\/staatsanwaltschaften.brandenburg.de\/sta\/de\/gsta\/zentralstelle-zur-bekaempfung-von-hasskriminalitaet\/\">https:\/\/staatsanwaltschaften.brandenburg.de\/sta\/de\/gsta\/zentralstelle-zur-bekaempfung-von-hasskriminalitaet\/<\/a> <\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Tats\u00e4chlich sieht es so aus, dass die Staatsanwaltschaften, die in normalen Zeiten mehr als 90% der Strafanzeigen schlicht abweisen, angewiesen sind, F\u00e4lle, in denen Politiker involviert sind, nicht zu bearbeiten, sondern an die Zentralstelle abzugeben. Und die weist in der Regel eben nicht ab, sondern zieht das komplett bis zum Strafbefehl durch, egal worum es geht.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun ist Hass genauso wenig eine Straftat wie Liebe, Abneigung, Fu\u00dfpilz oder Pickel, d.h. der Titel ist bereits eine Irref\u00fchrung. Der ist aber in gewisser Hinsicht notwendig: \u00a7143(4) GVG erlaubt die Bildung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften f\u00fcr au\u00dfergew\u00f6hnliche komplizierte Sachlagen, und dazu musste der strafrechtlich nicht existierende Begriff &#8222;Hass&#8220; herhalten. Allerdings spricht \u00a7143 GVG von Sachlagen als Rechtfertigung, w\u00e4hrend in der Realit\u00e4t die Zentralstellen f\u00fcr bestimmte Gruppen von Leuten (Politiker) zust\u00e4ndig sind und f\u00fcr alle Sachlagen, die diese Gruppe betreffen. Die Zentralstellen entsprechen somit nicht den Anforderungen des GVG und sind dar\u00fcber hinaus auch verfassungswidrig nach Art 3(3) GG, das Bevorzugung aufgrund einer Gruppenzugeh\u00f6rigkeit verbietet.<\/p>\n\n\n\n<p>Damit sind wir an einem entscheidenden Punkt angelangt: wenn ein Politiker einen B\u00fcrger wegen welchen Verbaldelikts auch immer anklagt, er macht das nicht, weil er sich beleidigt, bedroht oder sonst was f\u00fchlt, wie der StaSiAnwalt steif und fest behaupten wird, er nutzt ganz einfach ein selbst geschaffenes Werkzeug, um Kritiker verfolgen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Werkzeug wird seinem Auftrag in der Regel dadurch nachkommen, dass es nach einigen Formalia, die aber inhaltlich ignoriert werden, einen Strafbefehlsantrag erstellt. Der geht an das zust\u00e4ndige Amtsgericht, das nach Pr\u00fcfung (oder auch nicht) gem\u00e4\u00df \u00a7408 StPO den Strafbefehl erl\u00e4sst oder das verweigert. Ziel ist nat\u00fcrlich, dass ein Strafbefehl erlassen wird. Das erreicht die StaSiAnwaltschaft meist durch eine stark verk\u00fcrzte, den Rechtsprinzipien nach \u00a715 StGB, \u00a7160 StPO und Art. 5 GG widersprechende Version der Handlung liefert. Beispielsweise kann ein Richter beim Foto einer Person mit erhobenem ausgestreckten Arm+Hand nicht entscheiden, ob da jemandem zugewunken wird, der Betreffende nur gerade seinen Pullover angezogen und den Arm durch den \u00c4rmel gesteckt hat oder ein Hitlergru\u00df gezeigt wird. In der Regel wird er sich auf die Versicherung des StaSiAnwalts verlassen, dass da ein Hitlergru\u00df gezeigt wurde, und einen Strafbefehl erlassen. Wer jetzt keinen Einspruch erhebt und auf die Erfassung der Gesamthandlung besteht, hat verloren. Vermutlich zahlen die meisten und schweigen fortan.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Ausnahme das inzwischen angenommen hat, zeigt die Pr\u00e4gung des Wortes &#8222;Strafanzeigeritis&#8220; in verschiedenen Medien. Manche Politiker wie Chebli oder die Kriegsindustrielobbyistin Flak-Zimmermann kommen in ihren besten Zeiten auf bis zu 200 Anzeigen pro Monat. <\/p>\n\n\n\n<p>Wer mit so einem Strafbefehl belastet wird, sollte (sofern er nicht wirklich Schei\u00dfe gebaut hat) Einspruch einlegen. Endet das Verfahren mit einem Freispruch, hindert das die StaSiAnwaltschaft nicht, weiter Druck durch eine Berufung zu veranstalten. Die muss das folgende Gericht allerdings nicht annehmen, wenn es keine Aussicht auf Erfolg sieht. Falls doch, geht es weiter, womit der Beschuldigte aufgrund des Anwaltzwangs ab bestimmten Instanzen auf jeden Fall gesch\u00e4digt ist, denn die Anw\u00e4lte arbeiten in der Regel nicht zu den Tarifen, die der Staat bei Freispruch ersetzt. Recht bekommen und trotzdem 5000 \u20ac \u00e4rmer kann durchaus Realit\u00e4t sein. Allerdings gibt es am Ende des Weges, sofern man sich immer noch im Recht sieht, noch die M\u00f6glichkeit, eine Verurteilung vor dem BVerfG anzufechten, da die Einrichtung &#8222;Zentralstelle&#8220; mit hoher Sicherheit verfassungswidrig ist und eine solche Institution aus formalen Gr\u00fcnden gar nicht klagen darf (Formfehler).<\/p>\n\n\n\n<p>Ich hoffe, das n\u00fctzt dem einen oder anderen Opfer etwas.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesverfassungsgericht hat \u00fcber die Jahre immer wieder die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung als eines der wichtigsten Kriterien der Demokratie herausgestellt. Inzwischen sind allerdings 2\/3 &#8211; 3\/4 der B\u00fcrger der Ansicht, man solle seine Meinung besser f\u00fcr sich behalten, wenn sie kritisch ist, sonst droht Besuch vom Staatsanwalt. 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