{"id":7615,"date":"2022-07-25T07:56:00","date_gmt":"2022-07-25T05:56:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=7615"},"modified":"2022-07-23T12:00:30","modified_gmt":"2022-07-23T10:00:30","slug":"erneut-arzt-wegen-abweichen-von-der-staatlich-verordneten-medizinischen-wahrheit-verurteilt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2022\/07\/25\/erneut-arzt-wegen-abweichen-von-der-staatlich-verordneten-medizinischen-wahrheit-verurteilt\/","title":{"rendered":"Erneut Arzt wegen Abweichen von der staatlich verordneten medizinischen Wahrheit verurteilt"},"content":{"rendered":"\n<p><em>In der Sitzung des Corona-Ausschusses vom 8.7.2022 berichtete der  Arzt Dr. Thomas K\u00fclken von dem Strafprozess gegen ihn und seine  Verurteilung zu einer Geldstrafe von 18.000 \u20ac, ersatzweise 180 Tage  Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau. Ihm wird vorgeworfen,  13 Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben,  ohne dass \u201ehinreichend schwere\u201c Krankheiten der Patienten dies  rechtfertigen w\u00fcrden. \u2013 In der staatlichen Verordnung \u00a0ist  allerdings nur von gesundheitlichen Gr\u00fcnden die Rede, \u00fcber die der Arzt  allein entscheidet. \u2013 In totalit\u00e4rer Arroganz wurde geltendes Recht  ignoriert und in die Selbstverantwortung des Arztes eingegriffen, um ihn  dem verordneten totalit\u00e4ren Narrativ zu unterwerfen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>\u201eEs geht um ein Verfahren wegen angeblich \nfalscher Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht. Das Verfahren \nendete am 27. Juni in erster Instanz mit einer Verurteilung zu einer \nGeldstrafe von 180 Tagess\u00e4tzen. Gegen das Urteil haben wir Rechtsmittel \neingelegt.<br><br>Zur Vorgeschichte: Im Januar 21 kam es zu der ersten \nvon insgesamt 3 Durchsuchungen meiner Praxis \u2013 durchgef\u00fchrt von 6 \nBeamten bei laufender Sprechstunde. Die <strong>schriftliche <\/strong>Begr\u00fcndung\n des Durchsuchungsbefehls st\u00fctzte sich auf die Behauptung, dass 13 \nAtteste ohne vorausgegangenen Patientenkontakt ausgestellt worden seien.\n Der Einsatzleiter lieferte w\u00e4hrend der Durchsuchung noch die <strong>weitere<\/strong> Begr\u00fcndung nach, dass man ja nur im Internet suchen m\u00fcsse, um auf meine kritischen Reden zur Corona-Politik zu sto\u00dfen. (<a href=\"https:\/\/fassadenkratzer.wordpress.com\/wp-admin\/post.php?post=6949&amp;action=edit&amp;calypsoify=1\">Bericht hier<\/a>.)<\/p>\n\n\n\n<p><br>Die Behauptung jedenfalls, ich h\u00e4tte die \nAtteste ohne Kenntnis der Empf\u00e4nger ausgestellt, wurde durch die \n\u00dcberpr\u00fcfung meiner Aufzeichnungen und durch die Verh\u00f6re der betreffenden\n Patienten widerlegt, sodass das Verfahren eingestellt werden sollte.<\/p>\n\n\n\n<p>Dann jedoch zeigte mich ein Lehrer an und \nbehauptete, dass Sch\u00fcler, die ein Attest von mir hatten, gar nicht krank\n seien. Daraufhin bestellte der Staatsanwalt ein medizinisches \nGutachten, aufgrund dessen im Oktober 21 der Strafbefehl gegen mich \nerging. Die Begr\u00fcndung lautete:<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>\u201eIhnen war hierbei [also beim Ausstellen der Atteste] bewusst, dass Sie bei keinem Ihrer Patientinnen und Patienten hinreichend schwere physische\n oder psychische Krankheiten, welche eine Befreiung von der \nVerpflichtung, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, rechtfertigen w\u00fcrden,\n diagnostiziert hatten.\u201c<br><br><\/em>Dieser Vorwurf ist haltlos; denn in\n (\u00a73 Abs. 2 Nr. 2) der Corona-VO BaW\u00fc ist nicht von \u201eKrankheiten\u201c die \nRede, sondern von \u201egesundheitlichen Gr\u00fcnden\u201c, und der Verordnungsgeber \nhat bis heute nirgends definiert, welche \u201egesundheitlichen Gr\u00fcnde\u201c eine \nBefreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen, und er hat auch keinen \nMa\u00dfstab vorgegeben im Sinne der im Strafbefehl verwendeten Formel \n\u201ehinreichend schwer \u201c.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Folglich gibt es keine Legal-Definition der \nFormel \u201egesundheitliche Gr\u00fcnde\u201c \u2013 weder in qualitativer noch in \nquantitativer Hinsicht! Und damit ist die Beurteilung &nbsp;jedes Einzelfalls\n in die Hand des Arztes gelegt.<br><br>Auf unseren Widerspruch hin \nfolgte dann der Prozess am Amtsgericht Staufen mit 2 wirklichen und 2 \nrudiment\u00e4ren Verhandlungstagen. Der Prozess stand im Zeichen eines \nsymptomatischen Widerspruchs: Sachgem\u00e4\u00df betonte die Richterin immer \nwieder, dass es in dem Verfahren nicht um \u00bbCorona\u00ab oder um \nwissenschaftliche Auseinandersetzungen ginge, sondern um die Richtigkeit\n oder Falschheit \u00e4rztlicher Atteste. Und doch waren es der \nSachverst\u00e4ndige, der Staatsanwalt und vor allem die Richterin selbst, \ndie st\u00e4ndig Corona und die wissenschaftliche Evidenz des Maskentragens \nins Spiel brachten. Und nat\u00fcrlich brachten sie es <strong>so<\/strong> \nins Spiel, dass damit die Gesinnung des Angeklagten in ein fragw\u00fcrdiges \nLicht ger\u00fcckt werden sollte \u2013 weshalb auch wir uns wiederum nicht \nzur\u00fcckhalten durften, mit entsprechenden wissenschaftlichen \nErkenntnissen dagegen zu halten.<br><br>Doch nun der Reihe nach:<\/p>\n\n\n\n<p><br>F\u00fcr den Aufenthalt im Gerichtsgeb\u00e4ude galt offiziell nur die <strong>Bitte<\/strong>,\n R\u00fccksicht zu nehmen und eine Maske zu tragen. Speziell f\u00fcr diesen \nProzess aber hatte die Richterin \u00fcberraschend 3G und FFP2-Maske \nangeordnet.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Der Gutachter verwies auf die (seiner \nAnsicht nach) extreme pandemische Gefahrenlage in 2020 mit vielen Toten \nbzw. massiver \u00dcbersterblichkeit. Er behauptete, dass die N\u00fctzlichkeit \nder Masken zweifelsfrei nachgewiesen sei. Die bis 2020 negative \nStudienlage bez\u00fcglich der Effektivit\u00e4t von Masken bei viralen Infekten \nsei nicht zu verwerten, da Viren nicht gleich Viren seien und der<br>SARS-CoV2 Virus nicht vergleichbar sei mit anderen Viren. <strong>Er<\/strong> empfehle, die Maske <strong>immer<\/strong> zu tragen, vor allem in geschlossenen R\u00e4umen, weil man so das Sterben anderer verhindern k\u00f6nne.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Auch hielt er es f\u00fcr zweifelsfrei erwiesen, \ndass die Masken unsch\u00e4dlich seien. Durch die Maske, so seine \nArgumentation, komme es lediglich zu <strong>physiologischen<\/strong> Ver\u00e4nderungen, und die Physiologie sei ja schlie\u00dflich die Lehre von den <strong>normalen<\/strong> Lebensvorg\u00e4ngen und nicht von Krankheiten; es komme also nur zu <strong>gesunden<\/strong>\n Ver\u00e4nderungen durch die Maske. Auch gab er vor, zum Thema Masken die \ngesamte Welt-Literatur zu kennen. Irgendwelche angeblichen Sch\u00e4den durch\n die Masken seien \u201epure Spekulation\u201c, und so etwas wie der F\u00f6gen-Effekt (<em>Mechanismus, durch den Masken zur Covid-19-Fallsterblichkeit beitragen, hl)<\/em> sei \u201ev\u00f6lliger Unsinn\u201c.<br><br>Hinsichtlich\n der Interpretation der Formel \u201egesundheitliche Gr\u00fcnde f\u00fcr die Befreiung\n von der Maskenpflicht\u201c lie\u00df er ausschlie\u00dflich Stellungnahmen von \n\u00c4rztekammern und Fachgesellschaften gelten, denen zufolge <strong>nur<\/strong>\n ganz bestimmte, allerschwerste Vorerkrankungen f\u00fcr eine Befreiung in \nBetracht k\u00e4men. Ansonsten sei es jedermann problemlos zuzumuten, eine \nMaske zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Schlie\u00dflich wurde ihm die Frage gestellt, \nwelche juristische Allgemeinverbindlichkeit jene Stellungnahmen der \nKammern und Verb\u00e4nde f\u00fcr die \u00c4rzteschaft h\u00e4tten. Da gestand er, dass er <strong>das<\/strong> nicht wisse, weil er ja schlie\u00dflich kein Jurist sei.<\/p>\n\n\n\n<p><br>(Nur in Klammern m\u00f6chte ich an dieser Stelle\n die Frage aufwerfen, ob ein Jurist \u00fcberhaupt einen medizinischen \nSachverst\u00e4ndigen ben\u00f6tigt, um dar\u00fcber entscheiden zu k\u00f6nnen, ob ein \nAttest im strafrechtlichen Sinne falsch ist oder nicht?)<br><br>Das <strong>schriftliche<\/strong> Gutachten des Sachverst\u00e4ndigen erweckt im Einzelnen wie im Ganzen den Eindruck, dass (in Ermangelung stichhaltiger <strong>medizinischer<\/strong> und <strong>juristischer<\/strong> Anhaltspunkte) versucht wurde, meine auf das Patientenwohl ausgerichtete \u00e4rztliche <strong>Gesinnung<\/strong> moralisch zu diskreditieren und mein Verhalten <strong>dadurch<\/strong>\n zu kriminalisieren. Das wurde in den m\u00fcndlichen Ausf\u00fchrungen des \nGutachters explizit, wo er erkl\u00e4rte, dass ich unter normalen Umst\u00e4nden \nwohl das Recht gehabt h\u00e4tte, im Sinne der \u00e4rztlichen Berufsordnung mein \nHandeln \u201eam Wohl der Patienten auszurichten\u201c \u2013 unter den obwaltenden \nUmst\u00e4nden aber nicht; denn <strong>da <\/strong>w\u00e4re ich, so seine Wortwahl, dem \u00fcbergeordneten Ziel der Volksgesundheit verpflichtet gewesen.<br><br>Der <strong>Staatsanwalt<\/strong>\n bezog sich in seinem Pl\u00e4doyer auf die unbestreitbare Kompetenz des \nGutachters. Die Masken seien wirksam. Alle 16 Atteste des Angeklagten \nseien falsch, weil in keinem Fall gesundheitliche Gr\u00fcnde vorgelegen \nh\u00e4tten. Kernpunkt sei die allgemeine Maskenpflicht und die \nCorona-Verordnung, die die \u00c4rzte privilegiere, unter bestimmten \nVoraussetzungen Atteste auszustellen. Diese Voraussetzungen seien von \neiner Mehrheit anerkannter Wissenschaftler definiert worden, und diese \nDefinition sei verbindlich; denn wenn die <strong>Mehrheit<\/strong> der \nWissenschaftler zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sei, dann h\u00e4tten \nvereinzelte andere Meinungen keine Relevanz. Ein Arzt habe sich an die \nallgemeing\u00fcltige Meinung zu halten und nicht an vereinzelt gebildete \nMeinungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle staatlichen Corona-Verordnungen seien \nEvidenz-basiert, und die Masken h\u00e4tten, wie ja jeder unschwer sehen \nk\u00f6nne, in der Bev\u00f6lkerung keinerlei Sch\u00e4den hervorgerufen. Der \nAngeklagte habe seine eigene Einsch\u00e4tzung \u00fcber geltendes Recht gestellt \nund vors\u00e4tzlich <strong>falsche <\/strong>Atteste ausgestellt; denn er \nhabe gewusst, dass f\u00fcr seine Atteste keine gesundheitlichen Gr\u00fcnde \nvorgelegen h\u00e4tten. Auch sei aufgrund der fehlenden Einsicht des \nAngeklagten das urspr\u00fcnglich angesetzte Strafma\u00df auf 200 Tagess\u00e4tze zu \nerh\u00f6hen.<br><br>Einen \u201eHerzlichen Dank\u201c zollte ihm die Richterin, und w\u00e4hrend anschlie\u00dfend meine <strong>Verteidigerin<\/strong> ihr Pl\u00e4doyer hielt, schlief der Staatsanwalt ein.<br><br>In ihrer Urteilsverk\u00fcndung verwies die <strong>Richterin<\/strong>\n auf ihre gro\u00dfe Geduld, mit der sie sich unsere, wie sie mehrmals \nbetonte, irrelevanten Ausf\u00fchrungen angeh\u00f6rt habe. Sie bem\u00e4ngelte, dass \nsich der Angeklagte im Interesse seiner Patienten bewusst \u00fcber die \nMeinung anerkannter Experten hinweggesetzt habe. Das sei zu verurteilen,\n weil, h\u00e4tten das alle \u00c4rzte gemacht, die ganze Corona -Verordnung ins \nLeere gelaufen w\u00e4re. Es sei nur gut, dass unter den Zuh\u00f6rern keine \nAngeh\u00f6rigen von Corona-Toten gewesen seien\u2026 und sie f\u00fcgte hinzu (Zitat):\n <em>\u201eIch erinnere nur an die Bilder aus Bergamo Punkt, Punkt, Punkt.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gutachter habe alles sehr gut erkl\u00e4rt, und \nauch nach ihrer pers\u00f6nlichen Meinung und der Meinung befreundeter \u00c4rzte \nseien Masken ein Mittel der Wahl. Sie selbst sei <strong>seit<\/strong> \nEinf\u00fchrung der Maskenpflicht von Atemwegs-Infekten verschont geblieben. \nDer Angeklagte h\u00e4tte den Klagen seiner Patienten \u00fcber Unwohlsein unter \nder Maske keinen Glauben schenken d\u00fcrfen. Auch habe er in keinem Fall \neine, wie sie sagte, <em>\u201epathologisch-medizinisch relevante Untersuchung\u201c<\/em> durchgef\u00fchrt, und die Atteste seien weder qualifiziert noch differenziert.<br><br>Selbstverst\u00e4ndlich\n d\u00fcrfte man als Arzt alles hinterfragen, aber die kritischen Mediziner \nh\u00e4tten sich nun einmal darauf verst\u00e4ndigt, dass die Maske ein Mittel der\n Wahl sei. Die Corona-Verordnung, die ja bekanntlich mehrmals \ngerichtlich \u00fcberpr\u00fcft worden sei, sei ja schlie\u00dflich von Menschen \ngemacht worden, die der Verfassung verpflichtet seien, die wir gew\u00e4hlt \nh\u00e4tten und denen wir prim\u00e4r zu vertrauen h\u00e4tten. Und speziell gegen\u00fcber \nder Corona-Verordnung sei der Arzt mehr als sonst in der Pflicht \u2013 man \ndenke nur an die vielen S\u00e4rge in Italien und an die steigenden \nInzidenzen!<br><br>Als der Angeklagte das letzte Wort hatte, hatte die \nRichterin offenbar gro\u00dfe M\u00fche, es anzuh\u00f6ren; mal packte sie an brisanter\n Stelle impulsiv ihre Akten zusammen, mal desinfizierte sie hektisch \nihre H\u00e4nde oder widmete sich der Reinigung ihrer Fingern\u00e4gel.<br><br>Gro\u00dfes Gewicht legte ich in meiner Rechtfertigung auf die \u00e4rztliche Berufsordnung. Da hei\u00dft es im vorangestellten Gel\u00f6bnis:<\/p>\n\n\n\n<p><em>\u201eIch werde meinen Beruf mit \nGewissenhaftigkeit und W\u00fcrde aus\u00fcben. \u2026 Ich werde jedem Menschenleben \nvon der Empf\u00e4ngnis an Ehrfurcht entgegenbringen und selbst unter \nBedrohung meine \u00e4rztliche Kunst nicht in Widerspruch zu den Geboten der \nMenschlichkeit anwenden.\u201c<br><br><\/em>Und weiter hei\u00dft es:<br><em>\u201e\u00c4rztinnen\n und \u00c4rzte \u00fcben ihren Beruf nach ihrem Gewissen, den Geboten der \n\u00e4rztlichen Ethik und der Menschlichkeit aus. Sie d\u00fcrfen keine Grunds\u00e4tze\n anerkennen und keine Vorschriften oder Anweisungen beachten, die mit \nihren Aufgaben nicht vereinbar sind oder deren Befolgung sie nicht \nverantworten k\u00f6nnen. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte haben ihren Beruf gewissenhaft \nauszu\u00fcben und dem ihnen bei ihrer Berufsaus\u00fcbung entgegengebrachten \nVertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr \u00e4rztliches Handeln am Wohl\n der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere d\u00fcrfen sie \nnicht das Interesse Dritter \u00fcber das Wohl der Patientinnen und Patienten\n stellen.\u201c<br><br><\/em>Und von diesem letzten Satz <em>(\u201eInsbesondere d\u00fcrfen sie nicht das Interesse Dritter \u00fcber das Wohl der Patienten stellen\u201c<\/em>)\n leite ich u.a. ab, dass so etwas wie die Volksgesundheit oder die \nFunktionsf\u00e4higkeit des Gesundheitssystems nicht \u00fcber das Wohl eines \nPatienten gestellt werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p>Meine Rede endete mit der Feststellung:<\/p>\n\n\n\n<p><br><em>\u201eIch habe, <strong>meiner \u00e4rztlichen Pflicht gem\u00e4\u00df<\/strong>,\n physischen und psychischen Schaden von meinen Patienten abgewendet, \nohne damit einen infektiologischen oder epidemiologischen Einfluss auf \ndas Pandemie-Geschehen genommen zu haben.\u201c<br><br><\/em><strong>Zur\u00fcckblickend<\/strong>\n ergibt sich in meinen Augen das folgende Bild: Staatsanwalt und \nRichterin haben geltendes Recht ignoriert. Sie haben sich bedenkenlos \n\u00fcber \u00e4rztliche Standards hinweggesetzt. Dazu f\u00fchlten sie sich <strong>emotional<\/strong> berechtigt, <strong>weil das Gros der deutschen \u00c4rzteschaft sich seit 2 Jahren gerade ebenso bedenkenlos \u00fcber \u00e4rztliche Standards hinwegsetzt<\/strong>. Und sie f\u00fchlten sich <strong>intellektuell <\/strong>dazu berechtigt, weil sie glaubten, sich hinter dem <strong>schein<\/strong>wissenschaftlichen Gutachten eines Medizin-Professors verstecken zu k\u00f6nnen, der sich <strong>durch seine Befangenheit im Corona-Narrativ<\/strong><br>ebenso auszeichnete wie <strong>durch seine juristische Ahnungslosigkeit<\/strong>. \u2013<\/p>\n\n\n\n<p><br>So weit mein Bericht.\u201c<br><br><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Mit freundlicher Genehmigung von Dr. med. Thomas K\u00fclken, Staufen ,<br><a href=\"http:\/\/www.menschenkunde-kuelken.de\">www.menschenkunde-kuelken.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Nachbemerkung:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Dr. K\u00fclken hat den Finger auf die entscheidende Rechtsbeugung von Staatsanwaltschaft und Gericht gelegt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u201eIn \u00a7 3 Abs. 2 Nr. 2 der Corona-VO von Baden-W\u00fcrttemberg ist nicht von <em>Krankheiten<\/em> die Rede, sondern von <em>gesundheitlichen Gr\u00fcnden<\/em>, und der Verordnungsgeber hat bis heute nirgends definiert, welche <em>gesundheitlichen Gr\u00fcnde<\/em>\n eine Befreiung von der Maskenpflicht rechtfertigen, und er hat auch \nkeinen Ma\u00dfstab vorgegeben im Sinne der im Strafbefehl verwendeten Formel\n <em>hinreichend schwer<\/em>.<br>Folglich gibt es keine Legal-Definition der Formel <em>gesundheitliche Gr\u00fcnde<\/em>\n \u2013 weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht! Und damit ist \ndie Beurteilung &nbsp;jedes Einzelfalls in die Hand des Arztes gelegt.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Staatsanwaltschaft und Gericht zaubern \nVoraussetzungen f\u00fcr das Ausstellen von Masken-Attesten aus dem Hut, die \nim hier ma\u00dfgebenden Recht nicht vorhanden sind. Nach einer angeblichen \nMehrheit anerkannter Wissenschaftler, wie \u00c4rztekammern und \nFachgesellschaften, so der Gutachter, k\u00e4men nur ganz bestimmte, <em>allerschwerste<\/em> Vorerkrankungen f\u00fcr eine Befreiung in Betracht. Ansonsten sei es jedermann problemlos zuzumuten, eine Maske zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Diese Definition, so Staatsanwaltschaft und Gericht, sei verbindlich; denn wenn die Mehrhei<strong>t<\/strong>\n der Wissenschaftler zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen sei, dann \nh\u00e4tten vereinzelte andere Meinungen keine Relevanz. Ein Arzt habe sich \nan die allgemeing\u00fcltige Meinung zu halten und nicht an vereinzelt \ngebildete Meinungen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist unglaublich. \u00c4u\u00dferungen <em>anerkannter Wissenschaftler <\/em>haben\n weder eine rechtliche noch irgendeine standesrechtliche oder \nwissenschaftliche Verbindlichkeit f\u00fcr den Arzt, wie Staatsanwalt und \nGericht suggerieren wollen. Sie sind im Spektrum der Wissenschaft eine \nAuffassung unter vielen. Sie werden auch nicht dadurch verbindlich, dass\n sie die Auffassungen der Mehrheit aller in Betracht kommender \nWissenschaftler abbilden sollten. Die Wissenschaft hat es mit der \nErkenntnis der Wahrheit zu tun. Wenn 3 x 3 = 9 ist, k\u00f6nnen alle \nMathematiker behaupten, 3 x 3 sei 10. Das kann den vielleicht einzigen, \nder bei 3 x 3 = 9 bleibt, nicht binden. Das w\u00e4re ja absurd. Wahrheit ist\n keine Sache der Mehrheitsentscheidung.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn ein Arzt aufgrund von Erfahrung und \nErkenntnis, die hier noch durch zahlreiche wissenschaftliche Studien \n\u00fcber die Gesundheitsgefahren des Maskentragens unterst\u00fctzt werden, bei \neinzelnen Patienten mit bestimmten Krankheitsanlagen aus seiner \n\u00e4rztlichen Verantwortung f\u00fcr ihr Wohl ein Attest zur Maskenbefreiung \nausstellt, und die Justiz dies falsch und die Auffassungen anderer \nWissenschaftler richtig findet, ma\u00dft sich der Staat eine \nEntscheidungskompetenz \u00fcber die Wahrheit in der Wissenschaft an. Er \ngreift in das demokratische Grundrecht der Freiheit der Wissenschaft und\n der \u00e4rztlichen Kunst ein (Art. 5 GG), indem er hier angeblich falsche \nAuffassungen kriminalisiert und strafrechtlich verfolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>Dies geschieht in zunehmendem Ma\u00dfe in vielen \nBereichen. Sowie aber der Staat seine Kompetenzen \u00fcberschreitet und \nbestimmend in die Wissenschaften und die Meinungsfreiheit der B\u00fcrger \neingreift, beginnt der Totalitarismus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Sitzung des Corona-Ausschusses vom 8.7.2022 berichtete der Arzt Dr. Thomas K\u00fclken von dem Strafprozess gegen ihn und seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 18.000 \u20ac, ersatzweise 180 Tage Haft, durch das Amtsgericht Staufen im Breisgau. 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