{"id":6944,"date":"2021-12-06T07:42:00","date_gmt":"2021-12-06T06:42:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=6944"},"modified":"2021-12-02T11:29:23","modified_gmt":"2021-12-02T10:29:23","slug":"bundesverfassungsgericht-setzt-art-204-gg-in-kraft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2021\/12\/06\/bundesverfassungsgericht-setzt-art-204-gg-in-kraft\/","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht setzt Art. 20(4) GG in Kraft!"},"content":{"rendered":"\n<p>Ein Grundsatz eines Rechtsstaates lautet, dass zur Einschr\u00e4nkungen eines h\u00f6heren Rechtes sowohl ein Gesetz geh\u00f6rt, das genau spezifiziert, was aus welchem Grund eingeschr\u00e4nkt wird, sowie <strong>ein Sachgrund<\/strong>, der vorliegen muss, damit diese Einschr\u00e4nkung eintreten darf.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Das steht u.a. so im GG und wurde in dieser Form bis 2020 von den h\u00f6chsten Gerichten auch in dieser Form gehandhabt. Seit 2020 ist jedoch festzustellen, dass sich kein Gericht mehr um irgendwelche Sachgr\u00fcnde k\u00fcmmert, sondern bei Grundrechtsaufhebungen nur Formulierungsm\u00e4ngel in den Einschr\u00e4nkungsgesetzen kritisiert, nat\u00fcrlich nicht, ohne das vorab den Regierungsstellen zuzuleiten, so dass diese sp\u00e4testens 2 Stunden nach der Urteilsverk\u00fcndung mit kritikfreien Formulierungen aufwarten und der Unterdr\u00fcckungszirkus weiter geht. Zusammen gefasst:<\/p>\n\n\n\n<h5 class=\"wp-block-heading\">De Fakto ist Deutschland sei M\u00e4rz 2020 KEIN Rechtsstaat mehr.<\/h5>\n\n\n\n<p>Hoffnung war bei vielen wohl das korrupte Bundesverfassungsgericht, dessen oberster Richter neben seinen sonstigen Verfehlungen immer noch krimineller Handlungen beschuldigt wird (Korruptionsvorw\u00fcrfe), so weit das eruierbar ist. Au\u00dfer ein paar Querulanten hat es allerdings niemanden gest\u00f6rt, dass jemand oberster Verfassungsh\u00fcter wird, dessen Vita schon so manchen Pf\u00f6rtnerposten verhindern w\u00fcrde. <\/p>\n\n\n\n<p>Mit seinem letzten Urteil wurde die Bundesnotbremse f\u00fcr verfassungskonform erkl\u00e4rt. Allerdings sollte man sich nicht dar\u00fcber aufregen &#8211; das war schon von vornherein klar und selbst ein anderes Urteil h\u00e4tte an einer Monaten \u00fcberholten Regelung nichts mehr korrigiert &#8211; sondern mal das Urteil genauer lesen. Es handelt sich n\u00e4mlich um ein <strong>Grundsatzurteil<\/strong>, auf das man sich in der Zukunft berufen kann und das weitere Klagen vor diesem Gericht (und vermutlich fast allen anderen) v\u00f6llig sinnlos macht. Die Essenz:<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\">De Jure ist Deutschland seit Dezember 2021 KEIN Rechtsstaat mehr und das Grundgesetz ist nur eine unverbindliche Empfehlung ohne Bindungskraft<\/h4>\n\n\n\n<p>Was de Fakto bislang galt, hat das Bundesverfassungsgericht also de Jure nun nachgeholt. Ich formuliere mal halbwegs verst\u00e4ndlich, was diese b\u00f6se Karikatur eines Gerichtes geurteilt hat:<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Ma\u00dfnahmen der Regierung sind gerechtfertigt, wenn es eine <strong>Prognose<\/strong> ernster Situationen gibt, die mit Hilfe der Ma\u00dfnahmen abgewendet werden k\u00f6nnten.<\/li><li>Eine nachtr\u00e4gliche <strong>Haftung<\/strong> f\u00fcr falsche Ma\u00dfnahmen aufgrund nicht eingetroffener Prognosen oder Wirkungen ist <strong>ausgeschlossen<\/strong>.<\/li><li>Bez\u00fcglich der Prognosen orientiert sich die Regierung an den zust\u00e4ndigen <strong>Bundesinstituten<\/strong>.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Also im Klartext: die Regierung will eine bestimmte Ma\u00dfnahme durchf\u00fchren, beispielsweise eine allgemeine Maskenpflicht, obwohl arbeitsmedizinische und allgemeinmedizinische Kenntnisse sowohl eine Sinnlosigkeit als auch eine Sch\u00e4dlichkeit belegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Regierung wendet sich an das zust\u00e4ndige Bundesinstitut, hier das RKI. Sie ist gegen\u00fcber dem Institut weisungsbefugt und das Institut ist <strong>weisungsgebunden<\/strong>. Das RKI erh\u00e4lt die Weisung, eine <strong>Prognose<\/strong> zu erstellen, die besagt, dass eine allgemeine Maskenpflicht vorteilhaft ist. Genau so eine Prognose erstellt das RKI. Wenn man sich die Texte durchliest, hat es dabei bis weit in dieses Jahr hinein noch nicht einmal den wissenschaftlichen Konsens verlassen, denn alle Formulierung laufen darauf hinaus, dass eine m\u00f6gliche Maskenpflicht helfen <strong>k\u00f6nnte<\/strong>. Und mehr braucht es f\u00fcr eine Prognose nicht. \u00b9)<\/p>\n\n\n\n<p>Mit Hilfe der Prognose kann die Regierung nun verordnen, was sie will. Wehrt man sich vor Gericht dagegen, kann ein Urteil demn\u00e4chst mit einem Verweis auf des Urteil des Verfassungsgerichtes sehr kurz ausfallen: <strong>&#8222;Die Verordnung ist durch eine Prognose des zust\u00e4ndigen Bundesinstituts abgedeckt&#8220;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Durch das Urteil sind die Grundrechte in Abt. I GG nur mehr &#8222;unverbindliche Empfehlungen&#8220;, die jederzeit vollst\u00e4ndig au\u00dfer Kraft gesetzt werden k\u00f6nnen, oder genauer: die Aufhebung der bestehenden Au\u00dferkraftsetzung wird in das Belieben einiger Polithansel gestellt. Darunter d\u00fcrfte dann wohl auch die angek\u00fcndigte Impfpflicht fallen, die nichts anderes als vors\u00e4tzliche K\u00f6rperverletzung und Mord darstellt. Es braucht nur eine bestellte Prognose eines Bundesinstituts, um staatlichen Mord zu legitimieren und gleichzeitig s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche im Schadensfall auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>De Jure hat das Bundesverfassungsgericht damit das Grundgesetz f\u00fcr ung\u00fcltig erkl\u00e4rt. Die Konsequenz aus solchem Handeln steht aber auch im Grundgesetz:<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"607\" height=\"271\" src=\"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/grafik.png\" alt=\"\" class=\"wp-image-6945\" srcset=\"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/grafik.png 607w, https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/grafik-300x134.png 300w, https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-content\/uploads\/2021\/12\/grafik-604x270.png 604w\" sizes=\"auto, (max-width: 607px) 100vw, 607px\" \/><figcaption><br><\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>Andere Abhilfe w\u00e4re <\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>ein Parlament, das die Regierung in irgendeiner Form kontrolliert,<\/li><li>ein Bundespr\u00e4sident, der nicht nur Repr\u00e4sentant, sondern auch erster H\u00fcter der Verfassung ist, denn er kann (und <strong>muss<\/strong>) die Unterschrift unter verfassungswidrige Gesetze verweigern,<\/li><li>ein Verfassungsgericht, dass sich an der Verfassung und nicht an den W\u00fcnschen der Regierung orientiert.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Keine dieser Abhilfen ist nunmehr gegeben. Mit der Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht <strong>de Jure<\/strong> Art. 20(4) GG in Kraft gesetzt. Dieses mal ist es allerdings umgekehrt: es bleibt abzuwarten, in wie weit dies auch <strong>de Fakto<\/strong> der Fall sein wird.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Die F\u00e4lle offenen L\u00fcgens seitens des RKI waren zu Beginn relativ d\u00fcnn ges\u00e4ht, sind aber inzwischen Standard, weil das alles sachlich nicht mehr zu halten ist. RKI und andere Bundesinstitute l\u00fcgen inzwischen ganz offen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Grundsatz eines Rechtsstaates lautet, dass zur Einschr\u00e4nkungen eines h\u00f6heren Rechtes sowohl ein Gesetz geh\u00f6rt, das genau spezifiziert, was aus welchem Grund eingeschr\u00e4nkt wird, sowie ein Sachgrund, der vorliegen muss, damit diese Einschr\u00e4nkung eintreten darf. 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