{"id":585,"date":"2016-08-03T14:09:16","date_gmt":"2016-08-03T12:09:16","guid":{"rendered":"http:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=585"},"modified":"2016-08-03T14:09:16","modified_gmt":"2016-08-03T12:09:16","slug":"art-5-gg-eine-zensur-findet-statt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2016\/08\/03\/art-5-gg-eine-zensur-findet-statt\/","title":{"rendered":"Art 5 GG: eine Zensur findet statt"},"content":{"rendered":"<p>Die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung geh\u00f6rt zu den wesentlichsten Bestandteilen der Verfassung. Nat\u00fcrlich gibt es auch hier Grenzen: <!--more-->wer andere vors\u00e4tzlich beleidigt oder zur Gewalt gegen andere aufruft, schie\u00dft \u00fcber das Ziel hinaus und muss sich mit der Unterdr\u00fcckung dieser Ausf\u00e4lle und juristischen Folgen auseinander setzen. Das Prozedere hierbei ist ebenfalls verfassungsm\u00e4\u00dfig geregelt: Staatsanwaltschaften ermitteln in solchen F\u00e4llen, und die Entscheidung ist den Gerichten vorbehalten. Das soll die Neutralit\u00e4t sicher stellen und verhindern, dass Meinungs\u00e4u\u00dferungen unterdr\u00fcckt werden, blo\u00df weil sie irgendjemand politisch nicht genehm sind. Die Realit\u00e4t sieht allerdings inzwischen komplett anders aus.<\/p>\n<p>Wichtig f\u00fcr die Verbreitung von Meinungen sind inzwischen soziale Netzwerke wie facebook oder twitter. Wer sich dort etwa beleidigt f\u00fchlte, konnte dies an den Betreiber melden, der nach Pr\u00fcfung die beanstandete Nachricht l\u00f6schte. Wenn nicht, blieb immer noch der Rechtsweg offen. Inzwischen ist das anders: der Bundesjustizminister selbst entscheidet inzwischen, was extremistisch ist und was nicht, und scheut sich auch nicht, beispielsweise <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/news\/2016-07\/17\/extremismus-justizminister-maas-droht-facebook-wegen-hasskommentaren-17131407\" target=\"_blank\">facebook zu erpressen<\/a>. Das ist auch gar nicht so schwer, da ein Unternehmen wie facebook Geld verdienen will und dann schon mal dem Druck leichter nachgibt als ein privater Webseitenbetreiber. Eine Einspruchsm\u00f6glichkeit hat der Betroffene leider nicht. Er kann auch dann nichts unternehmen, wenn nicht nur seine Nachricht sondern gleich sein komplettes Account gel\u00f6scht wird: facebook muss nicht jeden nehmen.<\/p>\n<p>Bei diesem klaren Verfassungsbruch &#8211; die Regierung zensiert &#8211; bedient sich der Justizminister obendrein recht merkw\u00fcrdiger Figuren, n\u00e4mlich <a href=\"http:\/\/info.kopp-verlag.de\/hintergruende\/enthuellungen\/gerhard-wisnewski\/anetta-kahane-wie-eine-ex-stasi-frau-die-oeffentlichkeit-und-das-internet-terrorisiert.html\" target=\"_blank\">ehemaligen StaSi-Spitzeln<\/a>. Die gehen auch ungeniert private Webseitenbetreiber an und fallen selbst durch Verherrlichung von Kriegsverbrechen an Deutschen im 2. Weltkrieg auf, indem sie den vors\u00e4tzlichen Bombenkrieg der Briten gegen die deutsche Zivilbev\u00f6lkerung gut hei\u00dfen (<em>in den meisten F\u00e4llen waren Treffer in Industriebetrieben die Kollateralsch\u00e4den. Die zivilen Ziele wurden von Churchill ausdr\u00fccklich vorgegeben, und nicht nur in Dresden hat die RAF deutlich gezeigt, dass sie auch das getroffen hat, was die Zielvorgabe war<\/em>).<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich fallen der Zensur &#8211; und das ist sie eindeutig aufgrund der Ausschaltung der Gerichte &#8211; nur so genannte rechtsextremistische \u00c4u\u00dferungen zum Opfer. Im Klartext: selbst die leisteste Kritik an der Ausl\u00e4nderpolitik ist Grund f\u00fcr das Eingreifen der ministeriellen Inquisitionskommission, w\u00e4hrend Hasstiraden von Moslems genauso unzensiert bleiben wie solche der extremen Linken. Die verabredet sich beispielsweise auf der Seite <a href=\"https:\/\/linksunten.indymedia.org\/\" target=\"_blank\">Indymedia<\/a> zu Straftaten, berichtet \u00fcber deren Vollzug oder ruft auch schon mal zum Mord an Polizeibeamten oder so genannten Faschisten auf, ohne dass das den Justizminister sonderlich zu interessieren scheint. Die Verflechtung mit der Politik wird besonders augenscheinlich, wenn sich Gr\u00fcne dort Handlungsempfehlungen f\u00fcr ihre aktuelle Politik abholen oder Anw\u00e4lte nach Gewalttaten stellen wie vor einigen Jahren in Bremen und Hamburg. Gut, Indymedia ist vielleicht nicht ganz einfach zu knacken: nach einer jetzt schon ein paar Jahre alten Recherche wurde die Seite auf brasilianischen Servern gehostet, f\u00fcr die die New Yorker Dependance eines in Paris ans\u00e4ssigen Konzerns verantwortlich zeichnete. Aber Indymedia ist auch nur ein Beispiel daf\u00fcr, was im linksextremistischen Bereich toleriert oder sogar unterst\u00fctzt wird.<\/p>\n<p>Auch wenn man vieles von dem, was durch die inoffizielle Internetpolizei des Bundesjustizministers wegzensiert wird, nicht gut findet, sollte man der Regierung in diesem Fall die rote Karte zeigen. Die Grenze zwischen freier Meinungs\u00e4u\u00dferung und Extremismus wird durch Gerichte bestimmt und nicht durch das Ministerium. Sonst kann es passieren, dass man demn\u00e4chst f\u00fcr eine positive \u00c4u\u00dferung \u00fcber Nutella zur Rechenschaft gezogen wird, weil der Sohn des n\u00e4chsten Ministers Pickel von der Nusscreme bekommen hat.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die freie Meinungs\u00e4u\u00dferung geh\u00f6rt zu den wesentlichsten Bestandteilen der Verfassung. 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