{"id":5815,"date":"2021-01-19T09:56:00","date_gmt":"2021-01-19T08:56:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=5815"},"modified":"2021-01-18T18:19:26","modified_gmt":"2021-01-18T17:19:26","slug":"ein-wort-zum-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2021\/01\/19\/ein-wort-zum-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Ein Wort zum Rechtsstaat"},"content":{"rendered":"\n<p>Man muss nicht lange \u00fcberlegen, um darauf zu kommen, dass alles, was hier l\u00e4uft, rechswidrig bis zum Abwinken ist. Das RKI ist ein Betrugsinstitut, \u00f6ffentlich vertreten durch seinen Chef Wieler, dessen Namen man auch ohne Probleme als Synomym f\u00fcr Betr\u00fcger verwenden kann:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/verschaerfte_fakten_fuer_den_unlock\">https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/verschaerfte_fakten_fuer_den_unlock<\/a><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p>Ich habe zudem mal bei Gesundheits\u00e4mtern nachgefragt. Nirgendwo werden Daten erhoben, die eine epidemiologische Begr\u00fcndung f\u00fcr die Unterdr\u00fcckungsma\u00dfnahmen liefern k\u00f6nnten. <\/p>\n\n\n\n<p>Zudem ist das, was an Daten vorgelegt wird, obendrein gelogen. Nicht stimmt mehr von dem, was aus Politikermund oder Journalistentastatur kommt:<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/wie_kommt_es_zu_den_saechsischen_todeszahlen\">https:\/\/www.achgut.com\/artikel\/wie_kommt_es_zu_den_saechsischen_todeszahlen<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Bislang ferkeln sich die oberen Gerichte bei abstrakten Verfahren aus der Verantwortung, teilweise mit hahneb\u00fcchenden Begr\u00fcndungen. Dem B\u00fcrger bleibt an normalen rechtsstaatlichen Mitteln eigentlich nur noch, die unteren Gerichte bei Ordnungswidrigkeitsverfahren zu zwingen, den Rechtsstaat offiziell f\u00fcr abgeschafft zu erkl\u00e4ren. Hier mal ein Vorschlag, wie man das in Gang setzen k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Es mal drauf ankommen lassen, einen Bu\u00dfgeldbescheid zu kassieren. Dagegen Widerspruch einlegen und vor Gericht gehen zu lassen. <\/p>\n\n\n\n<p>(2) Explizit darauf verweisen, welche Rechtsgrunds\u00e4tze fr\u00fcher gegolten haben, als da w\u00e4ren<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, d.h. h\u00f6heres Recht bricht niederes Recht und gesprochenes Recht der h\u00f6chsten Gerichte ist verbindliches Recht.<\/li><li>Das h\u00f6chste Gesetz und der Ma\u00dfstab f\u00fcr alles ist das Grundgesetz. Aufgabe der Abt. I GG (Grundrechte) ist es, den B\u00fcrger vor \u00dcbergriffen durch den Staat zu sch\u00fctzen. Alle Eingriffe in diese Grundrechte m\u00fcssen verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sein.<\/li><li>Alle Verordnungen bed\u00fcrfen einer gesetzlichen und einer sachlichen Grundlage. Der Verordnungsgeber ist verpflichtet, die Grundlagen und die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nachzuweisen. <\/li><li>Der betroffene B\u00fcrger muss nichts nachweisen (Urteile des Bundesverfassungsgerichts). Eine Beweislastumkehr, dass der Beschuldigte seine Unschuld nachweisen muss, existiert nicht, auch nicht in Corona-Zeiten.<\/li><li>Speziell im Zusammenhang mit dem IfSG hat das Bundsverwaltungsgericht die Nachweispflicht n\u00e4her definiert (BVerwG 3 C 16.11), n\u00e4mlich epidemiologisches Zahlenmaterial.<\/li><li>Ob eine Verordnung verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist, entscheidet nicht der Verordnungsgeber, sondern ein Gericht. Dazu m\u00fcssen aber Fakten auf den Tisch und keine Meinungen oder Modelle.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle kann man den Antrag stellen, dass das Gericht zun\u00e4chst eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichtes einholt, wenn es der Ansicht ist, dass die Rechtsgrunds\u00e4tze in Verbindung mit Corona nicht gelten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die durch den Bescheid verletzten Grundrechte detailliert auflisten, je mehr, desto besser.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Erkl\u00e4rung abgeben: man hat als Betroffener versucht, die Begr\u00fcndungen der Beh\u00f6rde nachzuvollziehen, was aber nicht gelungen ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Das IfSG ist rechtliche Grundlage der Verordnungen, wird jedoch von vielen ehemaligen Verfassungsgerichtspr\u00e4sidenten f\u00fcr in weiten Teilen verfassungswidrig gehalten. Damit ist die rechtliche Grundlage f\u00fcr die Verordnungen zumindest fragw\u00fcrdig. Man will damit lediglich zu bedenken geben, dass eine sp\u00e4tere Kassation der rechtlichen Grundlagen des IfSG ziemliche straf- und zivilrechtlich Folgen haben kann, weshalb Augenma\u00df angesagt ist.<\/li><li>Eine sachliche Grundlage ist nach Ansicht vieler Rechtswissenschaftler ebenfalls nicht gegeben, da gem\u00e4\u00df wiss. Studien gar keine Epidemie vorliegt (Ioannidis im WHO-Bulletin, Statistiken des Bundesamtes f\u00fcr Statistik) und auch keine Notlage bei der medizinischen Versorgung besteht (divi).<\/li><li>Der eingesetzte PCR-Test ist ein Labortest, der ausdr\u00fccklich nicht f\u00fcr medizinische Zwecke eingesetzt werden soll. Er ist in mehreren L\u00e4ndern bereits gerichtlich kassiert worden (Portugal, Ecuador, Verfahren in anderen L\u00e4nder laufen).<\/li><li>Weder RKI noch Ministerien noch Gesundheits\u00e4mter k\u00f6nnen auf Anfrage Daten liefern, die zu einer epidemiologischen Bewertung von Corona im Sinne des Urteils des BVerwG herangezogen werden k\u00f6nnen.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Wer will, kann hier noch weiteres aufz\u00e4hlen. Nicht als Gegenbeweis, sondern als Beleg, dass man versucht hat, den Bescheid nachzuvollziehen. Fazit:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Man kann eine epidemiologische Begr\u00fcndung des angefochtenen Bescheides nicht nachvollziehen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>An der Stelle kann man zwei Antr\u00e4ge einf\u00fcgen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Wenn das Gericht meint, die Befolgung der Rechtsgrundlagen nach (2), speziell die epidemiologische Begr\u00fcndung sei nicht notwendig, m\u00f6ge es dies zun\u00e4chst vom Verfassungsgericht best\u00e4tigen lassen.<\/li><li>Da Beh\u00f6rde &#8211; auch auf Nachfrage &#8211; keine nachvollziehbare Begr\u00fcndung geliefert und so den Betroffenen gezwungen hat, den Rechtsweg zu beschreiten, sind die Verfahrenskosten unabh\u00e4ngig vom Ausgang von der Beh\u00f6rde zu tragen (Verschulden des Verfahrens).<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>(5) Nach (2) ist das alles aber unerheblich, da man nicht nachzuweisen hat, dass die Beh\u00f6rde falsch liegt, sondern diese verpflichtet ist, ihren Standpunkt zu beweisen. Man kann zwar nach vorliegenden Daten diesen Nachweis nicht erkennen, was aber nicht hei\u00dfen muss, dass es ihn nicht gibt. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Beh\u00f6rde m\u00f6ge daher dem Gericht zwingende epidemiologische Nachweise f\u00fcr die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit der Anordnungen liefern. <\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>An der Stelle sollte eigentlich Schluss sein, denn epidemiologische Nachweise kann keine Beh\u00f6rde liefern. Der Sinn des Verfahrens: die Rechtsprechung folgt trotz aller Unverst\u00e4ndlichkeit im Einzelfall logischen Regeln. Die logische Regel lautet hier: die Beh\u00f6rde muss Zahlenmaterial vorlegen, anhand dessen das Gericht entscheiden kann, ob die Ma\u00dfnahme verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig oder rechtswidrig ist. Schlussendlich verlangt das das Urteil des BVerwG, das zwar in Sachen Masern gef\u00e4llt wurde, gleichwohl aber dieses Rechtsprinzip im Umgang mit dem IfSG definiert. Dieses Zahlenmaterial, dass letztlich beweisen muss, dass durch die Ma\u00dfnahmen die tats\u00e4chlichen Gefahren f\u00fcr B\u00fcrger und Gesundheitssystem einged\u00e4mmt werden, liegt nicht vor; vorgelegte Zahlen wie Inzidenzwert k\u00f6nnen aber mit der gleichen Logik widerlegt werden, denn das RKI muss dazu auch die Definition des Begriffs &#8222;Inzidenzwert&#8220; vorliegen und &#8222;positiver PCR-Test&#8220; d\u00fcrfte kaum mit der offiziellen Definition \u00fcbereinstimmen. <\/p>\n\n\n\n<p>An der zu verfolgenden Logikkette kann man noch beliebig feilen. Das hier ist nur das Grundger\u00fcst der Argumentation. Wichtig die Forderung: die Beh\u00f6rde ist nachweispflichtig, dass der Bescheid verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig ist, und muss die Fragen dazu beantworten; selbst muss man keine Antworten darauf geben und auch nichts beweisen, insbesondere nicht das Gegenteil. Wenn man trotzdem verliert, ist damit vom Gericht klar festgestellt, dass Rechtsnormen nicht mehr gelten und damit auch beliebige andere Ma\u00dfnahmen gegen die Diktatur legitim sind.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Nachtrag: wenn die Rechtsstaatsprinzipien noch gelten, hat man einen Rechtsanspruch auf einen schriftlichen Bescheid, in dem die Rechtsgrundlage f\u00fcr die Anordnung sowie die m\u00f6glichen Rechtsmittel und Fristen stehen. Quarant\u00e4ne per Telefon? Da k\u00f6nnte ja auch ein Wieler (=Betr\u00fcger) am anderen Ende sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Das gilt prinzipiell auch f\u00fcr Anordungen der Polizei. Polizisten sind gem\u00e4\u00df Polizeigesetzen (bundeslandabh\u00e4ngig nachschauen) verpflichtet, Namen und Grund f\u00fcr Sofortma\u00dfnahmen, z.B. Platzverweise, anzugeben. Vor diesen irren Corona-Diktaturzeiten war i.d.R. klar, was los war, so dass kaum jemand auf die Idee kam, das einzufordern. Heute sollte man das tun, ohne ausf\u00e4llig zu werden. Ggf. mit dem Handy Beweissicherung betreiben und anschlie\u00dfend den Rest schriftlich bis hin zur Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und Zivilklage. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Man muss nicht lange \u00fcberlegen, um darauf zu kommen, dass alles, was hier l\u00e4uft, rechswidrig bis zum Abwinken ist. 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