{"id":5428,"date":"2020-10-27T09:29:34","date_gmt":"2020-10-27T08:29:34","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=5428"},"modified":"2020-10-27T09:29:36","modified_gmt":"2020-10-27T08:29:36","slug":"strafanzeige-gegen-aerztekammer-und-wdr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2020\/10\/27\/strafanzeige-gegen-aerztekammer-und-wdr\/","title":{"rendered":"Strafanzeige gegen \u00c4rztekammer und WDR"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Strafanzeige gegen den Pr\u00e4sidenten der Bundes\u00e4rztekammer, den Leiter der Landes\u00e4rztekammer Nordrhein sowie weitere \u00c4rztekammern in der Bundesrepublik und unbekannt wegen des Verdachts der N\u00f6tigung nach \u00a7 240 StGB in Verbindung mit Anstiftung zur K\u00f6rperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener (\u00a7 225 StGB, \u00a7 229 StGB)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<p><strong>Strafanzeige\ngegen den Intendanten des WDR, Tom Burow, und unbekannt wegen des\nVerdachts auf Volksverhetzung (\u00a7 130 StGB), der Verleumdung (\u00a7 187\nStGB) Versto\u00df gegen Art. 20 GG durch Aufforderung zur Selbstjustiz\nin Verbindung mit \u00a7 164 StGB (Falsche Verd\u00e4chtigung).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am\n20.10.2020 erschien in den WDR1-Nachrichten ein Artikel mit dem Titel\n\n<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>\u201eWenn \u00c4rzte Corona verharmlosen \u2013 oder gar leugnen\u201c<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>\n(<a href=\"https:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/themen\/coronavirus\/aerzte-coronavirus-verharmlosen-leugnen-folgen-102.html\">https:\/\/www1.wdr.de\/nachrichten\/themen\/coronavirus\/aerzte-coronavirus-verharmlosen-leugnen-folgen-102.html<\/a>).\nDer\nInhalt dieses Artikels beschreibt die den \u00c4rztekammern zu Last\ngelegten Straftaten, zielt auf die Zerst\u00f6rung des\nVertrauensverh\u00e4ltnisses zwischen Arzt und Patient ab, gibt\nAnleitungen zur Denunziation und enth\u00e4lt ideologische Wertung\nmedizinischer Ansichten durch fachfremde Journalisten mit dem Ziel\nder Volksverhetzung. Da beides nicht voneinander zu trennen ist,\nwerden die strafrechtlichen Verst\u00f6\u00dfe in einer Strafanzeige zusammen\ngefasst. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Das\nVerh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patienten ist ein besonderes\nVertrauensverh\u00e4ltnis im Sinne der Rechtsprechung. Der Patient\nvertraut dem Arzt seine Gesundheit und vielfach auch sein Leben an.\nEr erwartet vom Arzt, dass dieser sich bestm\u00f6glich um seine\nindividuelle pers\u00f6nliche Gesundheit bem\u00fcht und seine pers\u00f6nlichen\nUmst\u00e4nde und Einstellungen bei Behandlungen und Therapien\nber\u00fccksichtigt. \u00c4rzte erhalten im Rahmen dieses besonderen\nVertrauensverh\u00e4ltnisses private Informationen \u00fcber den Patienten,\ndie durch die Datenschutzbestimmungen (DSGVO) besonders gesch\u00fctzt\nsind und nur anderen Medizinern zug\u00e4nglich gemacht werden d\u00fcrfen.\nEin Ansinnen sonstiger Dritter, in den Besitz der Daten zu gelangen\n(z.B. die Gr\u00fcnde der medizinischen Maskenbefreiung), ist strafbar im\nSinne der Diskriminierungsgesetze (AGG).<\/p>\n\n\n\n<p>Entsprechend\ndieses besonderen Vertrauensverh\u00e4ltnisses erhalten \u00c4rzte eine lange\nund sorgf\u00e4ltige Ausbildung und werden nur nach entsprechendem\nNachweis der fachlichen Qualifikation zur eigenst\u00e4ndigen Behandlung\nvon Patienten zugelassen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass\n\u00c4rzte um die grunds\u00e4tzlichen Belange einer Krankheit oder\nBeschwerde wissen und aufgrund von Arzt-Patient-Gespr\u00e4chen und\nDiagnosen in der Lage sind, die aus ihrer fachlich qualifizierten\nSicht f\u00fcr ihren Patienten individuell bestm\u00f6gliche Therapie\ndurchzuf\u00fchren. \n<\/p>\n\n\n\n<p>Der\nPatient wiederum hat das Recht, jederzeit den ihn behandelnden Arzt\nzu wechseln, wenn er die therapeutischen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr sich\npers\u00f6nlich als nicht angemessen betrachtet. Jeder Mensch ist ein\neinzigartiges Individuum, d.h. eine Therapie, die einem Patienten\nhilft, muss dies nicht bei einem anderen. Das besondere\nVertrauensverh\u00e4ltnis erfordert auch, dass ein unzufriedener Patient\nnicht eine Therapie eines anderen Patienten in Frage stellt; das kann\nnur dieser Patient selbst.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4rzte\nsind dem Fortbildungsgebot unterworfen, d.h. sie haben sich \u00fcber\naktuelle Entwicklungen und den Stand der Informationen zu\ninformieren. Im Fall der Maskenpflicht liegen keine Nachweise einer\npositiven Wirkung vor, wie eine Studie nachweist\n(<a href=\"https:\/\/www.thieme-connect.com\/products\/ejournals\/abstract\/10.1055\/a-1174-6591\">https:\/\/www.thieme-connect.com\/products\/ejournals\/abstract\/10.1055\/a-1174-6591<\/a>),\nim Gegenzug aber sehr viele Nachweise gesundheitssch\u00e4dlicher\nWirkungen. In der Arbeitsmedizin sind \u00fcber jahrzehntelange Studien\ndaher sehr strenge Auflagen entwickelt worden, die bei der Verwendung\nvon Masken zum Arbeitsschutz zu beachtet sind (DGUV 112-190). Von\ndiesen Vorschriften kann im Rahmen der Maskenpflicht keine einzige\nwirklich eingehalten werden. Studien, die eine Wirksamkeit der Maske\nnachweisen wollen (z.B. <a href=\"https:\/\/www.nber.org\/papers\/w27891\">https:\/\/www.nber.org\/papers\/w27891<\/a>\nvon Alexander Kavairanov et ak.), stellen sich aus fachlicher Sicht\nschnell als Chim\u00e4ren heraus, da nicht Masken alleine, sondern stets\nein B\u00fcndel von Ma\u00dfnahmen betrachtet werden und aufgrund des\nverwendeten Zahlenmaterials noch nicht einmal sichergestellt werden\nkann, dass die f\u00fcr die statistische Auswertung verwendeten Zahlen\n\u00fcberhaupt signifikant sind. Diese Auffassung wird auch durch die\nTatsache gest\u00fctzt, dass trotz jahrzehntelanger Erfahrung mit\nteilweise sehr schweren Infektionsvorf\u00e4llen niemals eine \u00f6ffentliche\nMaskenpflicht als Verhinderungsma\u00dfnahme von Infektionen eingef\u00fchrt\nwurde (in Krankenh\u00e4usern unter sehr kontollierten und optimierten\nBedingungen sieht das nat\u00fcrlich anders aus). \n<\/p>\n\n\n\n<p>Bei\nder epidemischen Bewertung von Corona ist festzustellen, dass das RKI\n(Drosten\/Wieler) das Corona-Virus als gef\u00e4hrlich darstellt, jedoch\nkeine qualifizierte epidemiologische Bewertung herausgibt. Zahlen,\ndie derzeit f\u00fcr grundrechteinschr\u00e4nkende Ma\u00dfnahmen herangezogen\nwerden (Inzidenz usw.), sind nicht epidemiologisch begr\u00fcndet. Dieses\nVerhalten des RKI ist rechtswidrig. Gem\u00e4\u00df einem Urteil des\nBundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 3 C 16.11)\nmuss nach dem IfSG die epidemiologische Bewertung, nicht aber\ndie Schwerebewertung einer Erkrankung Grundlage von Ma\u00dfnahmen sein.\nNach einer aktuellen epidemiologischen Bewertung im Bulletin der WHO\n(<a href=\"https:\/\/www.who.int\/bulletin\/online_first\/BLT.20.265892.pdf\">https:\/\/www.who.int\/bulletin\/online_first\/BLT.20.265892.pdf<\/a>)\nist Corona aber selbst bei Bewertung nach den sehr \u201ekreativ\u201c\nzusammen gew\u00fcrfelten Zahlen des RKI nicht mehr als eine\nmittelschwere Grippe, die bei weitem nicht an die Influenza-Saison\n2017\/18 heranreicht, nach Reduzierung der \u201eKreativit\u00e4t\u201c in den\nZahlen sogar eine \u00e4u\u00dferst leicht Grippe ungeachtet der nat\u00fcrlich\nbei allen Krankheiten m\u00f6glichen schweren Krankheitsbilder.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr\nden Arzt stellt sich die Situation daher folgenderma\u00dfen dar:<\/p>\n\n\n\n<p>(1)\nDie\nCorona-Epidemie wird nach neuesten Erkenntnissen mutma\u00dflich ma\u00dflos\n\u00fcbertrieben. Stellungnahmen\nwie<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Der Mediziner wiegelt im pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch ab. Das\nCoronavirus? Das sei doch keine wirklich gro\u00dfe Bedrohung, meint er.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>sind daher vollst\u00e4ndig korrekt nach\nStand der Kenntnisse. Ob und wie ein Mediziner dies einem Patienten\nzur Kenntnis bringt, geh\u00f6rt zum Bereich des besonderen\nVertrauensverh\u00e4ltnisses. Der Arzt muss dem Patienten bestimmte Dinge\nnicht nahebringen, wenn er meint, dadurch nicht dem Patienten zu\ndiesen \u2013 er muss aber auch nicht darauf verzichten, weil ein\nWDR-Journalist dies meint.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Masken n\u00fctzen mutma\u00dflich\nnichts, sind aber nach medizinischen Erkenntnissen bei falschem\nGebrauch definitiv gesundheitssch\u00e4dlich. Auch hier muss der Arzt\njedoch abw\u00e4gen, ob es f\u00fcr den Patienten psychologisch sinnvoller\nist, eine Maske zu tragen oder nicht. Wenn nicht, ist der Patient\nzwangsweise von der Tragepflicht zu entbinden. \n<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Ein anderer Mediziner findet das Tragen einer Maske\nunsinnig und sogar gesundheitssch\u00e4digend \u2013 und setzt unter dieser\nAussage auf Flyern, die unter anderem in\nD\u00fcsseldorf kursierten, seinen Namen. Solche und andere Aussagen sind\nhochgef\u00e4hrlich. \n<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>ist somit vollst\u00e4ndig konform mit\nden medizinischen Erkenntnissen, die Aussage \u201ehochgef\u00e4hrlich\u201c\nmithin Volksverhetzung im Sinne des \u00a7 130 StGB.<\/p>\n\n\n\n<p>Genauso volksverhetzend und das\nbesondere Vertrauensverh\u00e4ltnis sch\u00e4digende Aussagen sind<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Einige wenige &#8222;G\u00f6tter in Wei\u00df&#8220; missbrauchen\nihren beruflichen Status, um ihre pers\u00f6nliche Anschauungsweise\nlegitim erscheinen zu lassen \u2013 zum Nachteil von Patienten.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich verleumdend sind Aussagen\nwie<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Mitunter kommt es auch vor, dass \u00c4rzte\nGef\u00e4lligkeits-Atteste ausstellen, um einen Patienten von der\nMaskenpflicht zu befreien. \n<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Was also als Patient tun, wenn der (Haus-)Arzt die Gefahr\ndurch das Coronavirus herunterspielt oder gar <strong>leugnet<\/strong>? \n<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Zur\nDenunziation und Selbstjustiz wird im letzten Absatz des Artikels\naufgerufen<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Wer eine Arztpraxis betritt, sollte sich umschauen und\nein Auge darauf haben, ob die allgemeinen Hygiene-Vorschriften\neingehalten werden. Tragen alle Masken? Gibt es eine Plexiglaswand am\nEmpfangstisch? Wird auf gen\u00fcgend Abstand geachtet, auch im\nWartezimmer? Bei Abweichungen: Unbedingt das Praxisteam ansprechen.\nUnd dem Arzt widersprechen, falls er alles als harmlos hinstellt.\nHinweise \u00fcber entsprechende F\u00e4lle bitte der zust\u00e4ndigen\n\u00c4rztekammer melden. &#8222;<\/p><p>.&#8220;<\/p><cite>Wir gehen dann der Sache nach<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Der\nPatient geht also zum Arzt, weil er ein gesundheitliches Problem hat,\nist aber gleichzeitig aufgefordert, die allgemeinen therapeutischen\nMa\u00dfnahmen des Arztes zu bewerten und diesem zu widersprechen und ihn\nanzuzeigen? Genau genommen hat der Patient eher die Pflicht, den\nArzt, der sein Praxisteam zwingt, Masken unter Verletzung der\nVorschriften der DGUV 112-190 zu tragen, wegen K\u00f6rperverletzung\nAbh\u00e4ngiger anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nun\nist das das Gezeter fachfremder Journalisten, die sich zwar nach\nmeiner Ansicht der Volksverhetzung und einiger anderer Straftaten\nschuldig machen, da sie das besondere Vertrauensverh\u00e4ltnis\nArzt-Patient zu zerst\u00f6ren suchen, aber nicht wirklich in bestehende\nVertrauensverh\u00e4ltnisse eindringen k\u00f6nnen. Sehr viel gravierender\nsind die Reaktionen der \u00c4rztekammern:<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Ein Sprecher der Bundes\u00e4rztekammer sagte dem , die\ngrundgesetzlich verbriefte Meinungsfreiheit gelte zwar auch f\u00fcr\nMediziner. Allerdings erfordere die gewissenhafte Aus\u00fcbung des\nBerufs neben der fachlichen Qualifikation &#8222;<\/p><p>&#8222;.<\/p><cite>die Beachtung\ndes anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Patienten d\u00fcrften aufgrund der pers\u00f6nlichen\nWeltanschauungen des Arztes keinesfalls Schaden erleiden \u2013 weil\netwa der Mediziner anerkannte Hygiene- und Schutzma\u00dfnahmen in diesen\nPandemie-Zeiten wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das\nregelm\u00e4\u00dfige H\u00e4ndewaschen und das Abstandhalten ablehnt.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Die\nfachlich qualifizierte medizinische patientennahe Bewertung durch den\npraktizierenden Arzt als \u201egrundgesetzlich verbriefte\nMeinungsfreiheit\u201c oder \u201eWeltanschauung\u201c zu bezeichnen, ist\nschon ein starkes St\u00fcck und eigentlich als Beleidigung im Sinne des\nStGB zu bewerten. Praktizierende \u00c4rzte kennen ihre Patienten \u2013\nVertreter von Standeskammern sind auf allen Gebieten nicht selten\nExemplare ihrer Zunft, die man besser aus der Tagespraxis fernh\u00e4lt\nund sie deshalb weglobt. Auslassungen wie\ndie Beachtung des anerkannten\nStandes der medizinischen Erkenntnisse\n<\/p>\n\n\n\n<p>dr\u00fccken\nmehr als deutlich aus, dass es um Erpressung geht. Gerade in solchen\nungew\u00f6hnlichen Situationen wie der vorliegenden gibt es, von sehr\ngenerellen Erkenntnissen abgesehen, keine anerkannten\nErkenntnisse. Jeder Wissenschaftler und Mediziner ist verpflichtet,\nErkenntnisse immer wieder in Frage zu stellen und individuell zu\nbewerten, wenn es einen Fortschritt geben soll. Wenn sich der\nMediziner nicht an die Vorgaben der \u00c4rztekammern h\u00e4lt, so unsinnig\nund gesundheitssch\u00e4dlich sie f\u00fcr den Patienten auch sein m\u00f6gen,\nwird er bestraft<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\"><p>Laut Berufsordnung sind sie dazu verpflichtet, einen\nPatienten vor Ausstellung von \u00e4rztlichen Gutachten und Zeugnissen\nsorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Wenn sich Mediziner nicht daran halten,\ndrohen &#8211; wie bei Herunterspielen oder Leugnen des Virus auch &#8211;\nberufsrechtliche Ma\u00dfnahmen. Das kann eine R\u00fcge sein oder etwa eine\nempfindliche Geldstrafe.<\/p><\/blockquote>\n\n\n\n<p>Ich\nmuss diese eindeutige N\u00f6tigung wohl nicht weiter kommentieren. Was\nbleibt vom Vertrauensverh\u00e4ltnis zwischen Arzt und Patient noch\n\u00fcbrig, wenn der Arzt unter dem Druck steht, nach einer \u00e4rztlichen\nEmpfehlung oder Handlung von einem missg\u00fcntigen Patienten\n\u201everpfiffen\u201c und anschlie\u00dfend belangt zu werden, wenn er seinem\n\u00e4rztlichen Gewissen folgt statt einem Befehl von oben, der den\nPatienten mutma\u00dflich sch\u00e4digt? Was bleibt von Vertrauensverh\u00e4ltnis\n\u00fcbrig, wenn der Patient bef\u00fcrchten muss, sein Arzt behandle nicht\nseine Probleme und er k\u00f6nne sich besser einer Selbstdiagnose bei Dr.\nGoogle anvertrauen?<\/p>\n\n\n\n<p>Leider\nwerden F\u00e4lle wie dieser bislang von der Justiz mit Bezug auf Drosten\n&amp; Co. heruntergespielt. Deren rechtswidriges Verhalten habe ich\noben schon dargestellt. Ich bin der Ansicht, dass mit diesem Artikel\n\u2013 der im \u00dcbrigen kein Einzelfall ist, aber f\u00fcr mich der erste, in\ndem die \u00c4rztekammern ganz offen zugeben, dass sie die \u00c4rzte\nerpressen, das Fass endg\u00fcltig \u00fcbergelaufen ist. Ich bitte daher,\n\u00fcber das Ermittlungsverfahren unterrichtet zu werden und behalte mir\nbei Nichter\u00f6ffnung oder Einstellung ohne ausreichende\nBer\u00fccksichtigung der angegebenen Gr\u00fcnde Strafanzeigen wegen\nStrafvereitelung im Amt (\u00a7 258 StGB) vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern\nich der Staatsanwaltschaft mit weiteren Angaben oder Dokumenten\nbehilflich sein kann, stehe ich gerne zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Es w\u00e4re hilfreich, wenn sich viele dieser Strafanzeige anschlie\u00dfen und ihrerseits Strafanzeige erstatten bzw. dem WDR und den \u00c4rztekammern auf den Pelz r\u00fccken. Ihr d\u00fcrft euch frei bedienen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Strafanzeige gegen den Pr\u00e4sidenten der Bundes\u00e4rztekammer, den Leiter der Landes\u00e4rztekammer Nordrhein sowie weitere \u00c4rztekammern in der Bundesrepublik und unbekannt wegen des Verdachts der N\u00f6tigung nach \u00a7 240 StGB in Verbindung mit Anstiftung zur K\u00f6rperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener (\u00a7 225 StGB, \u00a7 229 StGB) Download Artikel als PDF<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-5428","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein"],"post_mailing_queue_ids":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5428","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=5428"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5428\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":5429,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/5428\/revisions\/5429"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=5428"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=5428"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=5428"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}