{"id":4135,"date":"2020-01-03T07:04:00","date_gmt":"2020-01-03T06:04:00","guid":{"rendered":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/?p=4135"},"modified":"2019-12-20T08:30:06","modified_gmt":"2019-12-20T07:30:06","slug":"windpark-boeses-erwachen-fuer-verpaechter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gilbertbrands.de\/blog\/2020\/01\/03\/windpark-boeses-erwachen-fuer-verpaechter\/","title":{"rendered":"Windpark: b\u00f6ses Erwachen f\u00fcr Verp\u00e4chter?"},"content":{"rendered":"\n<p>Gestern berichtete ich \u00fcber M\u00f6glichkeiten, sich gegen Windparkanlagen zur Wehr zu setzen. Heute ein Hinweis f\u00fcr Verp\u00e4chtervon Grund und Boden.<\/p>\n\n\n\n<!--more-->\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<pre class=\"wp-block-preformatted\">Hallo,\n\nich habe einem angehenden Betreiber z.B. vor Jahren erkl\u00e4rt, dass die Anlage, die sie sich f\u00fcr ihren Schwachwindstandort (5,3 m\/s in 140 m H\u00f6he, gemessen u.a. per Windmessmast mit 140 m H\u00f6he - doch ehrlich!) ausgesucht haben, v\u00f6lliger Unfug ist.\n\nDarauf haben sie recht sauer reagiert. So von wegen, dass sie ja Fachleute mit der Planung beauftragt h\u00e4tten und die w\u00fcssten, was sie tun. (Ja, das wissen die durchaus. Aber deren Interessen sind halt andere, als die des Beteibers.)\n\nInzwischen haben sie auf einen andere Anlagentyp gewechselt. Offiziell, weil dieser viel besser f\u00fcr den windschwachen Standort geeignet sei. Der tats\u00e4chlich Grund ist aber viel wahrscheinlicher, dass der Laden inzwischen zu 80 % von Enercon \u00fcbernommen wurde und Enercon nat\u00fcrlich keine Nordex-Anlage errichten mag.\n\nDieser Windpark musste dann am Ausschreibungsverfahren teilnhmen und hat das ausgerechnet getan, als der Maximalzuschlag bei etwa 4,5 Cent\/kWh lag - das ist nat\u00fcrlich kompletter Irrsinn.\n\nAktuell ist da aber nach einem Beschluss vom VGH eh Baustopp. Die Turmelemente werden aktuell umsortiert (sieht irgendwie aus, wie ein gigantisches \"T\u00fcrme von Hanoi\"-Spiel), weil die H\u00f6lzer, auf denen sie gelagert wurden, wegfaulen.\n\n\nAllerdings ist das alles kein Argument. Diese \"Projektierer\" planen n\u00e4mlich ganz anders: Die bauen einen Winpark auf und verkaufen diesen anschlie\u00dfend an eine Betreibergesellschaft. Gewinn pro Windrad: ca. 150.000 Euro. Das Betriebsrisiko liegt dann bei der Betreibergesellschaft - sehr gerne eine GmbH &amp; Co. KG, bei der die GmbH der \"Vollhafter\" ist. Die Haftungssumme der GmbH ist aber auf das GmbH-Kapital beschr\u00e4nkt, also in der Regel auf 25.000 \u20ac.\n\nBis zur Insolvenz leben jede Menge Schmarotzer gut von dem Windpark: Rechtsanw\u00e4lte, Steuerberater, technische Betriebsf\u00fchrung, kaufm\u00e4nnische Betriebsf\u00fchrung, Versicherungen, Verb\u00e4nde, Wartungsfirmen - und in der Regel auch die finanzierende Bank.\n\n\nEs gibt auch \"Projektierer\", die den Windpark danach betreiben. Auch denen sind Verluste in der Regel aber egal. Zum einen sind das Strommakler (in unserer Region z.B. \"Naturstrom\" oder \"Greenpeace Energie\") f\u00fcr die so ein Windpark vor allem ein Werbetr\u00e4ger ist - der deshalb auch entsprechend was kosten darf. Zum anderen sind das Stadtwerke (oder auch EnBW), die von ihrer politischen F\u00fchrung dazu verpflichtet wurden, die Energieversorgung (rein rechnerisch nat\u00fcrlich) auf \"100 % \u00d6kostrom\" umzustellen. Auch die betreiben den Windpark dann unabh\u00e4ngig von den Verlusten, weil es ihnen nur um die MWh geht, die sie verrechnen k\u00f6nnen. (Den Strom vermarkten sie aber nicht selbst - der wird wie \u00fcblich an der Leipziger Stromb\u00f6rse verramscht.)\n\n\nWesentlich interessanter ist das Thema \"Wirtschaftlichkeit\" f\u00fcr die Verp\u00e4chter.\n\n\nJetzt wird es leider etwas komplizierter:\n\nAuf Basis von \u00a7 946 BGB w\u00fcrde eine Windenergieanlage, die auf einem gepachteten Grundst\u00fcck errichtet wird, in der Regel zum wesentlichen Bestandteil dieses Grundst\u00fccks werden und somit dem Verp\u00e4chter geh\u00f6ren.\n\n<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__946.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__946.html<\/a>\n\nDamit w\u00e4re es dem Betreiber aber nicht m\u00f6glich, diese Windenergieanlage einer finanzierenden Bank als Sicherheit f\u00fcr den Kredit zu \u00fcbergeben. Insbesondere durch entsprechend formulierte Vertr\u00e4ge wird die Windenergieanlage aber lediglich zu einem Scheinbestandteil gemacht.\n\n<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__95.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__95.html<\/a>\n\nNicht nur hierf\u00fcr ist in der Regel eine \"Grunddienstbarkeit\" nach \u00a7 1018 BGB notwendig, die ins Grundbuch eingetragen wird.\n\n<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1018.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/bgb\/__1018.html<\/a>\n\nDiese wird auch ben\u00f6tigt, damit ein m\u00f6glicher Rechtsnachfolger des Betreibers eine Garantie hat, dass auch er die Anlage weiter betreiben darf. Darauf besteht also bereits die finanzierende Bank (denn sonst w\u00e4re die Anlage ja als Sicherheit wertlos).\n\nNach \u00a7 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB muss eine privilegierte Bebauung im Au\u00dfenbereich nach Ende der Nutzung wieder vollst\u00e4ndig (inkl. Bodenversiegelung) zur\u00fcckgebaut werden.\n\nNach \u00a7 35 Abs. 5 Satz 3 BauGB soll die Genehmigungsbeh\u00f6rde durch geeignete Mittel diese Verpflichtung sicherstellen. Dies geschieht in der Regel durch die Verpflichtung, die voraussichtlichen R\u00fcckbaukosten vor Baubeginn zu hinterlegen, was heutzutage in der Regel durch eine entsprechende Bankb\u00fcrgschaft erfolgt.\n\n\nBis hier hin ist das alles im Prinzip noch den meisten klar.\n\n\nWas die Verp\u00e4chter aber nicht wissen - und selbst professionelle Grundst\u00fccksmakler offenbar nicht wissen (oder vielleicht nicht wissen wollen) - ist der Ablauf, wenn der Betreiber Insolvenz anmelden muss:\n\n1. Das Windrad geht in das Eigentum der Gl\u00e4ubiger \u00fcber - also in der Regel der finanzierenden Bank.\n\n2. Diese Bank wird das Windrad zwangsversteigern, um an ihr Geld zu kommen.\n\n3. Der neue Erwerber hat nach \u00a7 57a ZVG ein Sonderk\u00fcndigungsrecht f\u00fcr das Pachtverh\u00e4ltnis.\n\n<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/zvg\/__57a.html\">https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/zvg\/__57a.html<\/a>\n\n4.  Die Nutzung wird dem neuen Besitzer auch nach dieser K\u00fcndigung des Pachtvertrags durch die Grunddienstbarkeit einger\u00e4umt (die deshalb ausdr\u00fccklich als \u00fcbertragbar eingerichtet wird). Diese kann ausschlie\u00dflich im beiderseitigen Einvernehmen gek\u00fcndigt werden. (Zum L\u00f6schen der Grunddienstbarkeit im Grundbuch muss eine L\u00f6schungsbewilligung des Nutzers vorgelegt werden.) In der Regel wird es zwar einen neuen Pachtvertragen geben, aber die Verhandlungsposition des P\u00e4chters ist da offensichtlich klar im Vorteil.\n\n5. Sollte (irgendwann) kein Rechtsnachfolger eines insolventen Betreibers gefunden werden, geht das Windrad in das Eigentum den Grundst\u00fccksbesitzers \u00fcber - da der befristete Zeitraum f\u00fcr die Nutzung, welche die Grundlage f\u00fcr den Scheinbestandteil war, noch nicht verstrichen ist. In diesem Fall ist es au\u00dferdem sehr wahrscheinlich, dass der Insolvenzverwalter den Restwert der Anlage vom Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer fordert (\u00a7 951 BGB).\n\n6. Der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer kann nun als neuer Eigent\u00fcmer des Windrads dieses weiter betreiben. Inwieweit das sinnvoll ist, d\u00fcrfte in der Regel fraglich sein, da es ja einen Grund hat, warum der bisherige Betreiber insolvent ging und kein Rechtsnachfolger gefunden wurde.\n\n7. Wird das Windrad nicht weiter betrieben, ist es nicht mehr nach \u00a7 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB im Au\u00dfenbereich privilegiert. Eine Umnutzung (z.B. als Aussichtsturm oder Funkmast f\u00fcr Mobilfunk) ist auch nicht m\u00f6glich, da diese Nutzungsm\u00f6glichkeiten von vornherein nicht privilegiert sind. Die Anlage muss also vollst\u00e4ndig zur\u00fcckgebaut werden (auch ein Fundament ist im Au\u00dfenbereich nicht privilegiert). F\u00fcr den R\u00fcckbau ist der Eigent\u00fcmer verantwortlich - selbstverst\u00e4ndlich auf eigene Kosten.\n\n8. Nur wenn der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer nicht in der Lage ist, den R\u00fcckbau zu finanzieren - also auch seinerseits die (Privat-)Insolvenz eintritt, dann erfolgt der R\u00fcckbau durch die Genehmigungsbeh\u00f6rde, wof\u00fcr die vom Bauherren urspr\u00fcnglich hinterlegten R\u00fcckbaukosten verwendet werden (die allerdings in aller Regel viel zu niedrig angesetzt sind). Und wer das nicht glauben mag, kann sich gerne bei der Genehmigungsbeh\u00f6rde informieren!\n\n\nDas Problem hierbei ist: Diese Geschichte muss man den potentiellen Verp\u00e4chtern klar machen, bevor diese die Grunddienstbarkeit eintragen lie\u00dfen. Denn danach kommen die Verp\u00e4chter sowieso nicht mehr aus der Nummer raus. Den Pachtvertrag k\u00f6nnten sie ja noch k\u00fcndigen - aber die Grunddienstbarkeit bleibt ja bestehen.\n\n\nGr\u00fc\u00dfe\n<\/pre>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Also mal im Klartext ein durchaus wahrscheinliches Szenario:<\/p>\n\n\n\n<p>Eine Anlage hat \u00fcber Jahre gearbeitet und Dank hoher F\u00f6rderungen guten Gewinn eingebracht, f\u00e4llt aber nun aus der F\u00f6rderung. Ein Gewinn bringender Betrieb ist ohne die Subventionen nicht mehr m\u00f6glich. Der Gewinn ist \u00fcber die Jahre stetig und komplett in die Taschen der Betreibergesellschaft abgeflossen, beim R\u00fcckbau fallen nicht nur komplexe Arbeiten wie die Beseitigung der Fundamente, sondern zudem Problemabf\u00e4lle wie die Rotorbl\u00e4tter an. Der R\u00fcckbau ist durch eine Bankb\u00fcrgschaft in viel zu kleinem Umfang gesichert. Was passiert?<\/p>\n\n\n\n<p>Der Betreiber wird den Betrieb noch eine Weile weiterlaufen lassen, dann aber feststellen, dass es wirklich nicht mehr geht und versprochene Unterst\u00fctzungen (Versprechungen wird es wie immer geben) nicht kommen und meldet Insolvenz an. Geld ist (nat\u00fcrlich) keines mehr vorhanden.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Insolvenzverwalter wickelt die Anlage ab, in dem er den R\u00fcckbau anordnet und die verkaufbaren Teile (Turm, Leitungen, Generatoren usw.) verkauft. Wenn er fertig ist, liegt das Fundament und die kritischen Teile auf dem Acker, die R\u00fcckstellungen f\u00fcr den R\u00fcckbau sind komplett aufgebraucht und die Mittel aus dem Verkauf zur Befriedigung der Gl\u00e4ubiger, d.h. der Bank, die den R\u00fcckbau auch aus nicht eingestellten R\u00fcckstellungen des Betreibers finanziert hat, verbraucht.<\/p>\n\n\n\n<p>Fazit: der Betreiber hat gro\u00df abgesahnt, die Bank hat ihr Gesch\u00e4ft gemacht und keine Verluste und der Bauer bleibt auf dem Rest sitzen, d.h. 0,4 Hektar seines Landes sind unbrauchbar und es liegen Problemabf\u00e4lle bei ihm herum. <\/p>\n\n\n\n<p>Damit ist aber oft noch nicht Schluss. Nach einiger Zeit steht das Landratsamt auf der Matte und zwingt den Bauern, die &#8222;illegale M\u00fclldeponie&#8220; zu beseitigen und f\u00fcr die Kosten aufzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bauern sollten daher ihre gr\u00fcnen Kreuze etwas gro\u00dfz\u00fcgiger dimensionieren, wenn sie dummerweise vor Jahren Land f\u00fcr Windkraftanlagen verpachtet haben. Damit sie sich daran aufh\u00e4ngen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern berichtete ich \u00fcber M\u00f6glichkeiten, sich gegen Windparkanlagen zur Wehr zu setzen. Heute ein Hinweis f\u00fcr Verp\u00e4chtervon Grund und Boden. 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